Die Türkei ante portas?

(Diskussion)
aus OWEP 1/2001  •  von Udo Steinbach

Prof. Dr. Udo Steinbach ist Leiter des Deutschen Orient-Instituts in Hamburg.

Kein anderer Beitrittskandidat polarisiert Entscheidungsträger und öffentliche Meinung in der EU so dezidiert wie die Türkei. Die Gründe dafür sind vielfältig: Im Vordergrund der Wahrnehmung stehen die Unzulänglichkeiten im Bereich von Demokratie und Menschenrechten sowie die ungelöste Zypernfrage; hingewiesen wird sodann auf die enormen Wirtschafts- und Entwicklungsdefizite, die im Falle eines Beitritts der Türkei eine schwere Belastung für den Haushalt der EU darstellen würden. Befürchtet wird zugleich – obwohl nicht offen ausgesprochen –, dass sich eine Welle der Migration in Richtung EU, vor allem Deutschland, in Bewegung setzen würde. Zum dritten schließlich – dies aber ist ein Argument erst neueren Datums – tritt eine unterstellte kulturelle Andersartigkeit ins Bild: als ein islamisch-geprägtes Land teile die Türkei eine europäische Identität nicht, auf deren Grundlage sich die Erweiterung der EU vollziehe.

Aus türkischer Perspektive ist demgegenüber die Anpassung an Europa das Kernstück des Entwicklungsprozesses, den das Land seit seiner Gründung 1923 durchlaufen hat. Und tatsächlich ist die EU mit keinem der Beitrittsländer über einen so langen Zeitraum verbunden. Die Türkei sei ein Teil Europas, hieß es, als am 12. September 1963 in Ankara ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen wurde. Darin war die Perspektive einer Vollmitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich eingeräumt. Wichtig ist mit Blick auf die Zukunft, dass diese „Teilhabe an Europa“ damals in erster Linie einen sicherheitspolitischen Aspekt hatte.

Die Geschichte der Beziehungen seit 1963 ist eine Geschichte nur mäßiger Anstrengungen auf beiden Seiten das gesteckte Ziel zu erreichen, gegenseitiger Missverständnisse, unterschiedlicher innerer Entwicklungen in der Türkei wie in der (heutigen) EU und der Wandlungen im internationalen System. 1978 legte der damalige Ministerpräsident Bülent Ecevit das Assoziierungsabkommen auf Eis (dies zu einem Zeitpunkt, da der politische Rivale Griechenland seine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft mit Nachdruck betrieb). 1987 stellte Ministerpräsident Turgut Özal dann seinerseits einen Antrag auf Mitgliedschaft, der 1989 von Brüssel abgelehnt wurde.

Eine neue Qualität erhielten die Beziehungen, als der Europäisch-Türkische-Assoziierungsrat 1994 beschloss, ein Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Türkei vorzubereiten. Dieses wurde am 6. März 1995 abgeschlossen. Bevor es am 13. Dezember 1995 nach intensivem Lobbying seitens der Türkei und europäischer Regierungen durch das Europäische Parlament ratifiziert wurde, hatte das türkische Parlament im Vorfeld dem Druck nachgegeben und u.a. einige Verfassungsänderungen mit Blick auf die Verbesserung der Demokratie und der Menschenrechte beschlossen. Zum 1. Januar 1996 trat die Zollunion in Kraft.

Man kann diesen knapp skizzierten Hintergrund in der Perspektive der weiteren Entwicklung nicht außer Acht lassen. Denn zum einen zeigt er, dass die Türkei, was den vertraglichen Rahmen betrifft, der EU näher steht als eines der anderen Kandidatenländer. Auf der anderen Seite war der Dissens spätestens mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens programmiert: Während die europäische Seite darin keinerlei Vorgriff auf die Qualität der künftigen politischen Beziehungen sehen wollte, stellte Ankara klar, dass damit die Weichen für eine schließlich volle Mitgliedschaft in der EU gestellt seien und die Türkei einen gleichen Status hätte wie die anderen Beitrittskandidaten.

Die Türken sind seither durch ein – zum Teil selbst verschuldetes – Wechselbad der Gefühle gegangen. Die mit dem Abschluss der Zollunion bei vielen gehegten Gefühle eines anstehenden Aufnahmeprozesses wurden durch die Entscheidung des europäischen Gipfels von Luxemburg im Dezember 1997 jäh enttäuscht. Vor allem mit Blick auf die unzulängliche Situation im Hinblick auf die Geltung der Menschenrechte beschlossen die Staats- und Regierungschefs, der Türkei den Status eines Kandidaten auf eine Vollmitgliedschaft, wie er für die anderen potenziellen Mitgliedsstaaten gilt, vorzuenthalten. Die Mehrheit der politischen Klasse in der Türkei war schockiert. Dies galt zuvorderst für Ministerpräsident Mesut Yilmaz, der bei seinem Besuch in Bonn Anfang Oktober 1997 den Eindruck gewonnen hatte, auch Bundeskanzler Helmut Kohl unterstütze ein positives Votum. Seine emotionalen Äußerungen, insbesondere der Vorwurf, Deutschland verfalle wieder seinem auf Vorherrschaftsstreben gegründeten „Drang nach Osten“, öffneten einen zeitweise breiten Graben zwischen Deutschland und der Türkei.

Die Äußerungen des Unmuts blieben freilich nicht ohne Wirkung. Hinzu kam die von allen Seiten als konstruktiv, loyal und wirkungsvoll akzeptierte Rolle der Türkei in allen Phasen des Konflikts um das Kosovo im Frühjahr 1999. Dies förderte eine Einschätzung, dass die Bereitschaft der türkischen politischen Klasse ihre Probleme nach europäischen Standards zu lösen, größer sein würde, wenn ihr eine unzweideutige Perspektive auf eine eventuelle Vollmitgliedschaft eingeräumt würde. In einem Brief an Bundeskanzler Schröder vom 26. Mai 1999 anerkannte der türkische Ministerpräsident Ecevit, dass Ankara die 1993 in Kopenhagen formulierten Beitrittskriterien und die Verpflichtungen aus dem Amsterdamer Vertrag erfüllen müsse, ehe Beitrittsverhandlungen beginnen können. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung für eine Änderung des europäischen Standpunktes eingesetzt. Am 10. Dezember 1999 wurde der Türkei in Helsinki der begehrte Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt.

Der Schwenk der EU auf dem Weg von Luxemburg nach Helsinki hat weniger mit inneren Veränderungen im Lande als vielmehr – eine Parallele zu 1963 – mit dessen sicherheitspolitischer Einschätzung zu tun. Tatsächlich bietet das Land ein ambivalentes Bild. Sein sicherheitspolitischer Stellenwert im Zentrum der Krisen in Zentralasien und im Kaukasus, auf dem Balkan und im Mittleren Osten ist unbestritten. Diese Perspektive aber wird durch die innere Krise und den damit verbundenen Mangel an Stabilität konterkariert. Kern derselben ist die nachlassende Legitimationskraft des Kemalismus als tragender Staatsideologie im Lichte des Aufbrechens überkommener Traditionen Anatoliens, die mit der Gründung des türkischen Nationalstaates verdrängt worden waren. Wie wird die politische Klasse damit fertig, dass das Land nicht uniform türkisch und laizistisch, sondern unübersehbar multiethnisch, multireligiös und multikulturell ist?

Die Frage nach der Wiederherstellung der inneren Stabilität verbindet sich mit der Berechenbarkeit einer türkischen Außenpolitik gegenüber einem regionalen Umfeld, in dessen Zentrum die Türkei der mit Abstand größte Machtfaktor ist. Ob sich das Land, im Inneren instabil und von einer populistischen bzw. dominanten militärisch handelnden politischen Klasse geführt, in Konflikte im Kaukasus, auf dem Balkan, im arabischen Raum oder gegenüber Iran hineinziehen lässt, oder ob es eine kluge Politik des Ausgleichs verfolgt – diese Alternative berührt fundamental die Stabilität eines für die Weltpolitik sensiblen Raumes und lässt sich von den Interessen der EU an politischer Stabilität und wirtschaftlicher Zusammenarbeit nicht trennen. Der Entscheidung von Helsinki liegt vor diesem Hintergrund ein doppeltes, voneinander nicht zu trennendes Interesse nahe: die bestehenden Bindungen mit der Türkei zu intensivieren und die Basis einer gemeinsamen Politik mit Blick auf die genannten geographischen Räume zu schaffen sowie einen Beitrag zur inneren Stabilisierung des Landes zu leisten.

Vor der Türkei liegt ein langer Weg, länger wohl als jener der meisten anderen Kandidaten. Der Grund ist, dass das Land von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien noch weit entfernt ist. Dies bestätigt der am 8. November 2000 in Brüssel veröffentlichte erste EU-Bericht über die Lage der Beitrittskandidatin Türkei, der dem Land vor allem im Bereich der Menschenrechte, der Demokratisierung und der Wirtschaft schlechte Zeugnisse ausstellt. Die Verleihung des Kandidatenstatus impliziert also nicht automatisch die Vollmitgliedschaft.

Wenn der Wandlungsprozess gelingt, wird die Türkei als Teil der EU einen Brückenkopf nicht nur europäischer wirtschaftlicher und politischer Interessen bedeuten; vielmehr kann sie auch ein Trumpf im Bemühen um die Projektion von Werten sein, auf denen eine internationale Ordnung im neuen Jahrtausend beruhen sollte – und dies in der Nachbarschaft einer Region, die für die Verwirklichung von Demokratie und Menschenrechten nicht gerade berühmt ist.

Zu bedenken gibt es abschließend die Frage nach dem Stellenwert des Islam bei der künftigen Gestaltung der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen jener Teile der Welt, die von dieser Religion geprägt sind. Ein Teil ist Europa unmittelbar oder mittelbar benachbart. Dass der Islam nicht mehr ausgeblendet werden kann, hat sich nicht zuletzt in der Türkei selbst gezeigt. Ihn einzubauen in Gesellschaften, die unwiderruflich pluralistisch geworden sind, wird eine der großen politischen Herausforderungen an die Muslime in der Nachbarschaft Europas sein. Einer Türkei, die in die EU hineinwächst, wird diesbezüglich eine große Chance gegeben: Ein Islam in einem demokratisch verfassten Land als Teil der EU würde eine enorme Ausstrahlung in die islamische Welt entfalten. Dies wäre auch ein positives und konstruktives Signal mit Blick auf die Verankerung des Islam in den Gesellschaften der EU selbst, in denen nicht-muslimische Mehrheiten und muslimische Minderheiten um die Frage zu ringen begonnen haben, ob und wie ein bekennender Muslim einen Platz im demokratischen, säkularen und pluralistischen Europa der Zukunft haben kann.