Verkauft, betrogen, ausgebeutet – Menschen als Ware

Das „System Menschenhandel“
aus OWEP 2/2015  •  von Inge Bell

Inge Bell ist Medienunternehmerin, Publizistin und Menschenrechtsaktivistin. Die Expertin für Menschenhandel dreht Filme, schreibt Bücher, hält Vorträge, lehrt und forscht zu diesem Thema. Sie stellte auch die Bilder im Beitrag zur Verfügung.

Zusammenfassung

Menschenhandel – ein perfides Verbrechen. Die Täter agieren lautlos, skrupellos und grenzenlos. Ihre Opfer schweigen aus Angst und Scham. Die Profiteure bleiben unerkannt. Das macht Ermittlungen schwierig. Verlässliche Zahlen gibt es nicht, die Dunkelziffern sind hoch. Anhand des aktuellen Schicksals einer jungen Rumänin in Deutschland zeigt Inge Bell, wie das unfassbare System Menschenhandel hier und heute funktioniert.

Irgendwo in einem Kölner Krankenhaus liegt Ioana. Am 31. Juli 2014 brachte der Notarzt die 19jährige Rumänin hierher: bewusstlos, mit einer Hirnblutung und schweren Körperverletzungen. Ioanas rumänischer Zuhälter hatte sie in der „Modelwohnung“ – einem Wohnungsbordell gegenüber vom Kölner Karstadt – brutal zusammengeschlagen. Ihre Mitbewohnerin fand die junge Rumänin und alarmierte den Notarzt.

Ioana wurde sofort ins Koma versetzt und im Laufe der folgenden Monate mehrfach am Kopf operiert – die längste OP dauerte 14 Stunden. Ihre lange dunkle Haarpracht musste dazu abgeschoren werden. Mittlerweile haben die Ärzte Ioana aus dem Koma geholt – doch von dem einst hochattraktiven und fröhlichen Mädchen ist nur noch ein Schatten geblieben: Ioana wird ihr Leben lang ein Pflegefall bleiben, sie sitzt im Rollstuhl und ihr Hirn funktioniert nicht, wie es soll. Vermutlich wird sie noch viele Jahre in Deutschland bleiben müssen, denn in ihrem rumänischen Heimatort ist die Behandlung und Pflege von Ioana derzeit nicht möglich.

Ioana im Krankenhaus (Foto: Inge Bell

Mit 19 war Ioana nach Deutschland gekommen, im März 2014. Eine Schulfreundin, die schon seit einem Jahr in Deutschland lebte, hatte sie immer wieder angerufen: Sie solle doch kommen und gutes Geld verdienen, hier könne sie in demselben Hotel als Zimmermädchen arbeiten wie sie selbst. Die Freundin versprach, dass sie ordentliche Papiere haben würde, dass Ioana eine Mietwohnung gestellt bekommen würde und sie damit ihrer armen Familie in dem kleinen Ort Bobolia helfen könne. Ioana wollte erst nicht fahren, hatte sie doch einen kleinen Sohn, der gerade einmal ein Jahr alt war. Doch die Lage der Familie in Bobolia war aussichtslos – wie in so vielen Provinzstädtchen Rumäniens, Ioanas Eltern hatten keine Arbeit und die Familie lebte nur von der Erziehungsbeihilfe für den kleinen Sohn. Entschlossen, dass es so nicht weitergehen könne, folgte Ioana dem Ruf ihrer Schulfreundin nach Deutschland.

Schon in Leipzig angekommen – ihrer ersten Station –, musste Ioana mit Schrecken feststellen: Ihre Freundin war mit einem rumänischen Zuhälter verheiratet, Robert T., Ioana musste mit den beiden die Wohnung teilen, wurde sofort zur Prostitution gezwungen, musste täglich viele Freier befriedigen. Außerdem wurden pornografische Fotos von ihr gemacht und im Internet verkauft. Es folgte die nächste Station, ein Bordell in Nürnberg. Auch hier hieß es anschaffen. Ihre Eltern durfte sie nur in Anwesenheit von Robert T. anrufen, er diktierte ihr die Antworten. Die Mutter wurde stutzig, weil die Tochter so mechanisch, hölzern und gebrochen antwortete, ging in Rumänien zur Polizei, bat Ioana zurückzukommen, doch Robert T. fing an, die Familie in Rumänien zu bedrohen, einzuschüchtern und zu beleidigen. Irgendwann verfrachtete Robert T. Ioana weiter nach Köln, wo sie am 31. Juli 2014 im Notarztwagen aus ihrem Wohnungsbordell geholt wurde.

Der Fall der jungen Ioana erschüttert seit Monaten die rumänische Bevölkerung, das Ausmaß der Berichterstattung ist enorm. In Deutschland wird hingegen kaum berichtet – abgesehen von der Erstmeldung der brutalen Tat. Hier wird auch aus ermittlungstaktischen Gründen der Presse gegenüber geschwiegen. Denn die deutsche Polizei konnte Robert T. mittlerweile fassen – dank der Aussagen seiner Frau, Ioanas Schulfreundin. Der brutale mutmaßliche Täter, der bereits wegen Doppelmordes in Rumänien gesucht wurde, auch schon in Deutschland in Abschiebehaft saß und für den in drei EU-Ländern Einreiseverbot gilt, sitzt jetzt in Köln in Haft und wird wohl auch nicht nach Rumänien ausgeliefert werden. Ioanas schweres Schicksal macht betroffen, zumal wenn man die Vorher-Nachher-Fotos der jungen Frau in den rumänischen Presseberichten und auf Facebook sieht. Eine blühende Schönheit – ein Häufchen Elend. Ihr und ihrer Familie ist alles Glück der Welt zu wünschen.

Ioana mit ihrer Familie (Foto: Inge Bell)

Ioanas Fall ist kein Einzelfall – außer vielleicht in dem extremen und öffentlichkeitswirksamen Maß der körperlichen Gewalt, die das zierliche Mädchen erlebt hat. Ioanas Fall steht für das „System Menschenhandel“ in der zweiten Dekade unseres Jahrhunderts. An Ioanas Fall lassen sich – fast möchte ich sagen: in idealtypischer Weise – die systemischen und strukturellen Aspekte von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung illustrieren: Täter-Opfer-Strukturen, Wandel der Anwerbetaktik von Menschenhandelsopfern, sinkendes Alter der Opfer, Probleme der (auch grenzübergreifenden) Strafverfolgung, europäische Dimensionen des Menschenhandelsmechanismus (Armutsgefälle, EU-Osterweiterung, europaweit unterschiedliche Gesetzgebungen), Medienberichterstattung und Awareness-Raising-Prozesse1 (Freier im Fokus), gesellschaftliche Diskussionen und oft auch Rat- und Hilflosigkeit.

Menschenhandel in Zahlen – ein kritischer Blick

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein Teilaspekt des breiten und dunklen Themas Menschenhandel. Das deutsche Strafrecht verfolgt außerdem folgende Tatbestände im Dunstkreis von „Menschenhandel“: Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zum Zwecke der Entnahme von Organen, Handel in die Ehe (Heiratshandel) und Kinderhandel (auch zum Zwecke der Adoption). All diesen Phänomenen ist eines gemeinsam: Menschen sind Handelsware. Und: Es gibt keine verlässlichen Zahlen. Bei der Recherche stößt man überall und ständig auf die Worte „Schätzungen“ und „Dunkelziffer“, selbst bei den bekanntesten Ausprägungen, dem Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung.

So sind nach neuesten und – wie sie selbst sagt – konservativen Schätzungen der ILO (International Labour Organisation, 2012) weltweit 21 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel: 11,4 Millionen Mädchen und Frauen, 9,5 Millionen Männer. Von diesen 21 Millionen sind 4,5 Millionen Menschen Opfer von „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“, also Frauen und Mädchen in der Zwangsprostitution. Zwischen 13 und 25 Prozent von ihnen – Kinder. Menschenhandel ist zum Big Business geworden. Die Gewinne aus der Zwangsprostitution rangieren gleich hinter dem Drogen- und Waffenhandel: Die ILO schätzt für die westlichen Industriestaaten über 13 Milliarden US-Dollar Gewinn jährlich allein aus der Zwangsprostitution. Die illegalen Gewinne aus der Arbeitsausbeutung sollen allein für die USA 150 Milliarden US-Dollar jährlich betragen – sie werden zumeist in privaten Haushalten, in der Gastronomie, im Baugewerbe und in der Unterhaltungsindustrie erwirtschaftet. Schwarz.

In ganz Westeuropa hat nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 der Menschenhandel massiv zugenommen, sowohl in der Arbeitsausbeutung als auch in der sexuellen Ausbeutung. Die Opfer stammen in beiden Fällen zumeist aus Osteuropa. Die Medien haben den Mechanismus der Zwangsprostitution in die Öffentlichkeit gebracht: Junge Frauen und Mädchen aus ganz Osteuropa werden Opfer von skrupellosen Menschenhändlern, die ihnen erst das Blaue vom Himmel versprechen – tolle Arbeit im Westen, viel Geld, eine rosige Zukunft – und die sie dann hier im Westen brutal ausbeuten. Schätzungen der UNICEF und UNDP2 sprechen von 500.000 Frauen und Mädchen aus den GUS-Staaten und Osteuropa, die jährlich in Westeuropa in die Prostitution gezwungen werden. Auf der anderen Seite gibt es auch immer wieder Berichte über ausgebeutete Erntehelfer, Bauarbeiter aus Rumänien oder Polen, die in elenden Unterkünften zu Wuchermieten gehalten werden und oft nicht einmal einen Hungerlohn bekommen. Oder Frauen, die als Haushaltshilfen, Au-Pair-Mädchen oder in der Gastronomie bis zur Erschöpfung zur Arbeit gezwungen werden.

Wie sieht es in Deutschland aus mit Menschenhandel? Hier gibt das Bundeskriminalamt jährlich seinen so genannten „Bundeslagebericht Menschenhandel“ heraus – mit durchaus sehr exakten Zahlen über die Opfer und Täter im Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung. Und diese Zahlen verwundern, liegen sie doch weit unter den oben genannten geschätzten Zahlen. Denn sie entstammen dem so genannten „Hellfeld“, wie die Polizei die Ergebnisse ihrer aktiven Ermittlungen nennt:

Arbeitsausbeutung: Der BKA-Lagebericht 2012 spricht von 14 Opfern. 2013 sind es 61 Opfer, die allermeisten aus Osteuropa.

Sexuelle Ausbeutung: Auch hier seien exemplarisch die aktuellen Zahlen des BKA für 2013 genannt:

  • 425 abgeschlossene Ermittlungsverfahren
  • 625 Tatverdächtige (davon 28 Prozent Deutsche, 25 Prozent Bulgaren, 15 Prozent Rumänen); 77 Prozent Männer;
  • 542 Opfer (davon 143 Bulgarinnen, 125 Rumäninnen, 90 Deutsche); 297 junge Frauen und Mädchen unter 21 Jahren (also 51 Prozent); 70 minderjährige Mädchen, auch deutlich unter 14 Jahren.

Soweit die offiziellen Zahlen des Bundeskriminalamts BKA.

Zwangsprostitution in Deutschland – Methoden, Täter, Opfer

Das BKA betont dabei immer wieder, dass die Dunkelziffer an Menschenhandels-Opfern und -Tätern weitaus höher liege, jedoch die Ermittlungen schwer seien. Zum Beispiel kommen die Hellfeld-Zahlen aus der Zwangsprostitution zustande, wenn die Polizei Opfer „ins Haus geliefert bekommt“ (sei es, weil Freier oder Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen mit den Menschenhandelsopfern zur Polizei gehen oder die jungen Frauen sich in seltenen Fällen selbst an die Polizei wenden) – oder wenn die Polizei sich ihre Opfer „suchen geht“, d. h. bei Kontrollen/Razzien in Bordellen, Wohnungen oder auf dem Straßenstrich. Doch das deutsche Prostitutionsgesetz von 2002 hat genau diese Kontrollmöglichkeiten stark eingeschränkt, das beklagen Strafverfolger seit Langem. (Auch das ein Grund, warum das Prostitutionsgesetz von 2002 nachgebessert werden sollte, was derzeit in Deutschland auch geschieht.)

Im Laufe der letzten Jahre und im Zuge der EU-Osterweiterung haben sich die Methoden der Menschenhändler verändert. Die Player der organisierten Kriminalität profitierten von den erleichterten Einreisebedingungen. Die illegale Schleusung von jungen Frauen in Nacht- und Nebelaktionen über grüne Grenzen hinweg oder mit gefälschten Pässen ist der legalen Einreise gewichen. Die EU-Osterweiterung in ihren Wellen von 2004 und 2007 hat das Phänomen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung definitiv begünstigt. Mittlerweile liegen Bulgarien und Rumänien als „Hauptlieferländer“ von Menschenhandelsopfern an der Spitze der deutschen Statistik – seit dem EU-Beitritt dieser beider Länder 2007 ging das ganz rasch.3 Relativ neu ist nun dieser Trend: Zunehmend landen Roma-Mädchen und -Frauen aus Bulgarien in der deutschen (Zwangs-)Prostitution, also diejenigen, die in ihrem Herkunftsland am untersten Ende der sozialen Skala stehen – arm, ungebildet, absolut perspektivlos und oft Opfer des eigenen Clans, der sie schon früh Gewalt erleben lässt, sie verkauft und versklavt.

Ohne Schutz oder Hilfe in der Illegalität (Foto: Inge Bell)

Die „alten“ Methoden der Menschenhändler sind schon zunehmend neuen, subtileren gewichen: Noch bis vor 15 Jahren wandten die skrupellosen Täter schon im Heimatland brutale Gewalt an und verschleppten die gebrochenen Mädchen und Frauen dann ins Ausland. Doch diese Methode geht zurück. Die Anwerbung ist weitaus raffinierter geworden, so auch im Fall von Ioana. Die AnwerberInnen und Menschenhändler stammen aus dem nahen Umfeld des Opfers, es sind Bekannte, entfernte Verwandte oder – was besonders fatal ist – ihre eigenen Freunde. In Ioanas Fall war es die vertraute Schulfreundin – die Garantin dafür, dass die Arbeit in Deutschland redlich und anständig bezahlt sein wird –, die sie ins Verderben lockte.4 Und vermutlich war auch diese Freundin Opfer ihres Mannes, des Zuhälters Robert T. Vermutlich ist auch sie auf seine „Loverboy-Masche“ hereingefallen. Wenn es die Verehrer und Herzensfreunde sind, die die Opfer in die Zwangsprostitution locken, nennen das Fachleute in Strafverfolgung und Hilfsorganisationen „Loverboy“-Syndrom: Die jungen Männer mit schicken Autos und viel Geld machen die Mädchen im Heimatort verliebt, tragen sie erst monatelang wie Prinzessinnen auf den Händen und sagen dann: Mensch, ich habe Schulden bei einem Typen, könntest du mir nicht helfen, arbeite mal ein paar Monate im Ausland, danach machen wir uns dann ein tolles Leben ... Und die Mädchen fallen darauf rein. Die „große Liebe“ lockt. Frauen und Mädchen, die hier Opfer von Menschenhandel wurden, können meist nicht zurück in ihre Familien – die sie vielleicht wie im Falle der Roma-Clans als erste verkauft haben – oder in ihr altes Umfeld, denn dort lauern die Menschenhändler oder korrupten Polizisten, die nichts lieber täten, als diese Mädchen wieder in den teuflischen Kreislauf Menschenhandel einzuspeisen. Übrigens erhält auch Ioanas Familie im rumänischen Bobolia bis heute Drohungen aus dem Umfeld des Robert T.

Allerdings ist auch die grobe Täuschung à la Zimmermädchen heute nicht mehr unbedingt nötig, denn zunehmend landen junge Frauen aus dem Osten in deutschen Bordellen, die sehr abgeklärt für sich sagen, Prostitution ist okay, ich schau, dass ich ein-zwei Jahre freiwillig in der Prostitution Geld verdiene für zuhause – aber bitte zu meinen Bedingungen. Und das unterstützen die vermeintlichen Freunde, die „Loverboys“. Sie sagen: Du arbeitest in einer Bar, du tanzt und bedienst da, du musst aber nicht mit den Freiern aufs Zimmer, nur völlig freiwillig mit denen, die dir wirklich gefallen und nur, wenn du wirklich magst – du verdienst super, hast eine eigene schicke Wohnung, alles bestens. Nur wenn diese Versprechungen und die Bedingungen brutal geändert werden, sobald sie im Westen sind, dann ist das das eigentliche Verbrechen, deren Opfer sie geworden sind. Das Problem hierbei: Die jungen Frauen und Mädchen sehen sich selbst nicht als Opfer, sondern sagen sich: Bin ja selber schuld, hab mich ja freiwillig darauf eingelassen ... Und diese Scham und vermeintliche Schande spielt sie umso mehr den Zuhältern in die Hände, denn wer sich nicht als Opfer sieht, der geht auch nicht zur Polizei. (Abgesehen einmal davon, dass die wenigsten Frauen in der Zwangsprostitution sich an die Polizei wenden würden – denn sie kennen aus ihren osteuropäischen Herkunftsländern die Polizei als korrupt und als Komplizen der Menschenhändler und denken deshalb, in Deutschland sei das genauso.)

Push- und Pull-Faktoren der Zwangsprostitution

Die unauffällige „Ware“ im Big Business Menschenhandel – junge weiße Frauen – stammt vor allem aus den ärmsten Ländern Ost- und Südeuropas: aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, der Ukraine, der Republik Moldau. Es ist die Armut und Perspektivlosigkeit in diesen Ländern, die man getrost als Push-Faktoren bezeichnen darf. Ioana ist nach Deutschland gegangen, weil sie ihrem kleinen Kind eine bessere Zukunft ermöglichen wollte. Und sie ist gegangen, weil sie in Deutschland eine vermeintlich vertrauenswürdige Anlauf- und Gewährsstelle hatte: ihre Schulfreundin, die ihr ein gutes Leben und eine echte Zukunft versprach. Und die Verheißung einer „glücklichen Zukunft“ ist wohl der größte Pull-Faktor, den Menschen sich vorstellen können.

In vielen Landstrichen (Süd-)Osteuropas herrscht eine unvorstellbare postsozialistische Tristesse, Arbeitslosigkeit, Armut und Zukunftsangst. In der Ukraine kostet ein Liter Wodka weniger als ein Liter Milch. In Rumänien kostet ein Liter Milch so viel wie bei uns – ein Lehrer oder eine Arzthelferin verdienen allerdings nur 350 EUR im Monat. Wenn sie überhaupt Arbeit haben. Rentner, die mit 90 EUR im Monat auskommen müssen – bei Energiepreisen wie im Westen? Wie soll das gehen? Nur mit Hilfe einer zusammenhaltenden Familie, wenn noch eine da ist.

Hinzu kommt noch, dass der Werteverfall in kommunistischen Zeiten es begünstigt hat, dass die zwischenmenschliche Gewaltschwelle einfach sehr niedrig ist: Gewalt in der Familie, eine zerrüttete Familie, Gewalt durch Alkoholmissbrauch – das ist in Osteuropa eine Tatsache, die viele Hilfsorganisationen dort beklagen. Um der Armut, der Perspektivlosigkeit und der Gewaltspirale in der tristen Heimat zu entkommen, um ein besseres Leben zu führen als das der Realität, gehen die Mädchen und jungen Frauen nur zu bereitwillig und blauäugig in den Westen.

Der wohl größte Pull-Faktor ist die Nachfrage. In den Clubs und Bordellen Deutschlands wird „Frischfleisch“, werden junge, knackige und vermeintlich „naturgeile“ Osteuropäerinnen gesucht. Sie sind – so wollen es das Klischee und die unzähligen Freierforen im Internet – viel billiger, williger und „wärmer“ als die sehr selbstbewussten deutschen Prostituierten. Das zieht. Billige Sex-Dienstleistungen, am besten ohne Kondom, boomen hierzulande. (Das allerdings soll bald der Vergangenheit angehören: Im Februar 2015 hat die deutsche Regierung beschlossen, die Kondompflicht für Freier ins Prostitutionsgesetz aufzunehmen.) Die Gründerin der deutschlandweit größten Hilfsorganisation für Opfer von Zwangsprostitution SOLWODI („SOLidarity with WOmen in DIstress“, Solidarität mit Frauen in Not), Ordensschwester Lea Ackermann, berichtete mir erst neulich von einem heute 18jährigen Mädchen, das mit 15 aus einem osteuropäischen Kinderheim nach Deutschland gebracht wurde und in einem schicken Puff als „tabuloser Teenie“ angeboten wurde.5 „Tabulos“ bedeutet: ohne Kondom. Die Menschenhändler wurden verurteilt: zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung – eine Katastrophe für das Mädchen. Es wird nun auf Jahre hinaus von SOLWODI in Deutschland vor diesen Zuhältern versteckt werden. In ihr Heimatland darf es ohnehin nicht zurück. Und um diese humanitäre Hilfe leisten zu können, braucht es Hilfsorganisationen mit Herz und Hand. SOLWODI betreibt beispielsweise bundesweit rund 20 Beratungsstellen, viele mit Schutzwohnungen; insgesamt ist das Netz an über 60 Beratungsstellen und Hilfsorganisationen in Deutschland – wie es scheint – dicht gewoben; doch ähnlich wie die Polizei sind die Helferinnen gnadenlos überlastet und unterfinanziert.

Menschenhandel, Prostitution und Politik

In den letzten zehn Jahren hat sich der Blick der deutschen Politik auf Täter, Opfer, Strafverfolgung im Menschenhandel auch dank des unermüdlichen Drucks von Frauenverbänden im Inland und seitens der anderen EU-Länder erweitert: auf die Freier, auf die Kundenseite. Die Nachfrage schafft den Markt – gemäß dieser Binsenweisheit aus der Wirtschaft wollte man die Prostitutionskunden, also die Freier, verstärkt in den Fokus nehmen und an ihre Verantwortung appellieren. Vorstöße in der CDU/CSU gingen in Richtung Freierbestrafung im Menschenhandelsfall, auch SPD und Grüne diskutierten die Verantwortung der Kundenseite, Hilfsorganisationen und kirchliche Institutionen starteten Initiativen zur Freieraufklärung. Und die Europarats-Konvention gegen Menschenhandel sprach 2005 die Empfehlung aus, einmal zu überlegen, ob nicht eine Freierbestrafung im Menschenhandelsfall in die nationale Gesetzgebung mit aufgenommen werden könnte.6 „Freierbestrafung“ – was vor zehn Jahren noch für Häme in den Freierforen des Internets und bei Bordellbetreibern sorgte und auch von einigen Frauenrechts- und Hilfsorganisationen eher als nicht erstrebenswert abgetan wurde, wird seit ein paar Jahren sehr heftig diskutiert und hat zu einigen Kursänderungen in Politik und NGO-Landschaft geführt. So vertritt z. B. heute die deutsche Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES den Ausstieg aus der Prostitution und die Freierbestrafung – noch vor kurzem undenkbar. Erst im Februar 2015 schrieb das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL: „Bestraft die Freier!“7 In der aktuellen Novellierung des deutschen Prostitutionsgesetzes von 2002 ist zwar von Freierbestrafung wie auch von vielen anderen Vorstößen in Richtung Menschenhandels-Bekämpfung nicht mehr die Rede, aber vom Tisch ist sie deshalb noch lange nicht. Die gesellschaftliche Diskussion über Prostitution und Freiertum ist in vollem Gang.

Eine Gesetzesreform für Menschenhandel steht in Deutschland noch aus. Auch hier wird die Freierbestrafung gefordert – bei der CDU/CSU steht sie sogar im Parteiprogramm.

Schwierige Strafverfolgung in Deutschland

Wie man an den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen rund um die Änderung des Prostitutionsgesetzes, des Menschenhandelsgesetzes und die Freierbestrafungs-Diskussionen sieht: Das nationale und internationale Rechtsumfeld ist massiv in Bewegung. Prostitution ist in Deutschland legalisiert, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein Straftatbestand, zumeist einer der organisierten Kriminalität. Und ja – wir haben Gesetze dagegen, die in den letzten 15 Jahren immer wieder geändert und verfeinert worden sind, um Menschenhandel verfolgbarer zu machen. Nur bleibt das grundsätzliche Problem, dass Menschenhandel sehr schwer zu beweisen ist, denn meist ist dazu eine internationale, grenzübergreifende Zusammenarbeit nötig, um Netzwerke aufzudecken. (Und obendrein braucht es die belastbare Aussage von Opferzeuginnen.) Man sieht es am Fall Ioana: Der Täter kommt aus Rumänien, seine kriminellen Netzwerke hat er dort, aber eben auch in Deutschland – denn schließlich konnte er Ioana von Wohnungsbordellen in Leipzig über Nürnberg und vielleicht weitere Orte nach Köln bringen. Dazu braucht es immer lokale Gewährsleute.

Um den lokal und international gut vernetzten Täter fassen zu können, muss die deutsche Kripo sich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden im Herkunftsland, in diesem Fall Rumänien, verlassen können. Robert T. wurde gefasst und sitzt nun in Untersuchungshaft in Deutschland. Ob es im Prozess je Aussagen von Ioana wird geben können, ist zu bezweifeln. Wie also soll diesem mutmaßlichen Täter das Handwerk gelegt werden? Ermittlungen in Sachen Menschenhandel sind langwierig, die Ermittler brauchen oft nicht nur Idealismus, Akribie und einen langen Atem, um Menschenhandel nachzuweisen – sie brauchen oft auch ein Quäntchen Glück – wie im Fall von Ioana, wo erst die Aussage ihrer Schulfreundin in Rumänien und in Deutschland zur Verhaftung Robert T.s führte. Dazu heißt es für die Kriminalbeamten auch immer wieder: Rückschläge verkraften, z. B. wenn die Polizei in den osteuropäischen Staaten korrupt ist (also eine Razzia „verpfeift“) oder wenn es keine verlässliche personelle Kontinuität gibt (mit jedem politischen Machtwechsel kommen oft neue Mitarbeiter). Menschenhändler und Zuhälter können sich meist sehr gute Anwälte leisten und kommen dann bei einem Prozess oft mit einem blauen Auge davon, mit einem so genannten „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft – frei nach dem Motto: Ich gebe mal so ein bisschen Vergewaltigung und Nötigung zu, dafür kriege ich nur ’ne Strafe auf Bewährung. Dieser Fall wird dann aber auch nie in einer Menschenhandelsstatistik auftauchen, sondern läuft dann eben unter Vergewaltigung oder Nötigung. Das ist wiederum ein Problem mit den Zahlen der Bundeslagebild-Statistik des BKA.

Wenn Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, als so genannte „Opferzeuginnen“ vor Gericht glaubhaft aussagen sollen, dann brauchen sie das Gefühl der Sicherheit. Eine gewisse Geborgenheit und Vertrauen können ihnen Hilfsorganisationen geben, die auch für ihre Unterbringung und ihre psychosoziale Betreuung sorgen. Doch wenn ihnen nach der Aussage im Prozess die Abschiebung in ihr Herkunftsland droht (was der Fall ist, wenn sie keine EU-Bürgerinnen sind), werden sie wohl kaum Interesse haben, die ganze Wahrheit auszupacken. Wieso sollten sie auch, wenn ihnen und ihrer Familie bei der Rückkehr Schlimmes von den Täternetzwerken droht? Hier können auch Hilfsorganisationen nichts ausrichten. Deshalb besteht schon lange die einhellige Forderung nach Bleiberecht für Menschenhandelsopfer nach ihrer Aussage und sogar unabhängig von ihrer Aussage, auch wenn sie nicht EU-Bürgerinnen sind. Frauen, denen hier schweres Leid geschehen ist, sollen auch hier bleiben dürfen, ohne als Opferzeuginnen instrumentalisiert zu werden.

Ioana erfährt hier in Deutschland vorbildliche, tatkräftige Unterstützung: Hilfsorganisationen haben sich noch im Krankenhaus für sie stark gemacht, eine Privatperson hat eine kleine Spendeninitiative ins Leben gerufen, um Ioanas Mutter die erste Reise zu ihrer Tochter ans Krankenbett zu ermöglichen – und das erst Monate nach der Katastrophe. Ioana, der in Deutschland so großes Leid widerfahren ist, wurde mittlerweile eine Rente bewilligt. Eine einmalige Spende vom „Weißen Ring“ wurde dazu verwendet, kleine Umbauten in Ioanas bescheidenem Elternhaus anzustoßen: Ioanas Zimmer soll behindertengerecht werden. Irgendwann einmal, wenn – nein, falls – sie wieder zurückkehren kann. Die Toilette befindet sich derzeit auf dem Hof. Das Bad ist der Bezeichnung nicht würdig. Doch das wichtigste für Ioanas Familie ist im Moment: die Tochter am Kölner Krankenbett besuchen zu können. Wenigstens alle paar Wochen einmal. Und ihr vielleicht irgendwann ihren kleinen Sohn mitzubringen.


Fußnoten:


  1. Prozesse, die zur Bewusstseinsbildung beitragen (Anm. d. Redaktion). ↩︎

  2. United Nations Development Programme (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen). ↩︎

  3. Vgl. dazu auch die Hinweise im Beitrag von Christian Wulzinger in der gedruckten Ausgabe dieses Heftes. ↩︎

  4. Überraschend ist der hohe Anteil von Frauen unter den Menschenhändlern: global gesehen ein Drittel, in einigen Regionen wesentlich mehr. Vgl. dazu auch den Beitrag von Alexandra Rojkov: Frauen versklaven Frauen. Die Mütter des Menschenhandels, 30.03.2015; online: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/frauen-versklaven-frauen-die-muetter-des-menschenhandels-13483415.html (letzter Zugriff: 27.04.2015). ↩︎

  5. Vgl. auch das Interview mit Schwester Lea Ackermann in der gedruckten Ausgabe dieses Heftes. ↩︎

  6. Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Warschau, 16.05.2005); deutsche nichtamtliche Übersetzung einsehbar unter http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/197.htm (letzter Zugriff: 27.04.2015); wichtig ist hier Artikel 19 „Kriminalisierung der Nutzung der Dienste eines Opfers“. ↩︎

  7. Cordula Meyer: Bestraft die Freier. In: DER SPIEGEL, 07.02.2015 (online: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-131696247.html; letzter Zugriff: 27.04.2015). ↩︎