Ukraine 2000plus: Revolutionen ohne Ende?

aus OWEP 4/2014  •  von Katrin Boeckh

Prof. Dr. Katrin Boeckh ist am Arbeitsbereich Geschichte des Instituts für Ost- und Südosteuropaforschung in Regensburg tätig und apl. Professorin für Ost- und Südosteuropäische Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Zusammenfassung

Die Ukraine ist mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und mit dem militärischen Konflikt im Osten des Landes wieder in das europäische Blickfeld gerückt. Der vorliegende Beitrag möchte diese Ereignisse überblicksartig aus ihrer Vorgeschichte herleiten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Hintergründen, die in die zwei Revolutionen, die Orangene Revolution 2004/2005 und den Euromajdan 2013/2014, einmündeten, und auf den teils politisch geförderten Missständen, die zur Mobilisierung des Protestes eines breiten Teils der Bevölkerung führten.

Als sich die Ukraine 1991 aus der Sowjetunion löste und die staatliche Unabhängigkeit proklamierte, versperrte sich Moskau nicht, bestand allerdings auf zwei militärischen Forderungen, die einige Jahre später eine enorme Bedeutung bekommen sollten: Zum einen musste die Ukraine ihre Atomwaffen abgeben; Kiew trat 1994 dem Atomwaffensperrvertrag bei. Zum anderen hatte die Ukraine die Schwarzmeerflotte mit Russland zu teilen und einen russischen Flottenstützpunkt auf der Krim, in Sewastopol, zu garantieren. Beide Aspekte senkten augenscheinlich das militärische Potenzial der Ukraine so stark, dass sich Russland 2014 die Krim kampflos einverleiben und in der Ostukraine recht unverdeckt militärisch festsetzen konnte und damit die Ukraine in die bedrohlichste Situation seit 1991 zwang. Somit besteht ein enger Zusammenhang zwischen dem Prozess der ukrainischen Unabhängigkeitserklärung vor über zwei Jahrzehnten und der gegenwärtigen Lage, der vor allem in den permanenten außenpolitischen Rücksichtnahmen der Ukraine liegt, und die auch deshalb – aber nicht nur – kaum innenpolitische Erfolgsmomente vorweisen kann. Der Konflikt in der Ukraine ab 2013/14 ist daher auch als Folge der Auflösung der Sowjetunion zu interpretieren.

Seit jener Zeit erlebte die Ukraine nicht weniger als zwei Revolutionen – so die Selbstbezeichnung – und durch den Druck der Öffentlichkeit erzwungene Regierungswechsel – die Orangene Revolution 2004/2005 und den Euromajdan 2013/2014, deren Folgen noch gar nicht übersehen werden können. Der Beitrag möchte diese Ereignisse überblicksartig aus ihrer Vorgeschichte und ihrem Kontext herleiten. Dabei wird auch beleuchtet, wie ukrainische Machthaber, nachdem sich die Ukraine 1991 gewaltlos aus dem sowjetischen Machtbereich lösen konnte, immer wieder Gewalt gegen unliebsame Bürger einsetzten und damit ein Klima der Repression aufrechterhielten, das nicht unwesentlich in den Euromajdan führte.

Der Weg in die Orangene Ukraine

Unter dem ersten postsowjetischen Präsidenten Leonid Krawtschuk (1991-1994) und seinem Nachfolger Leonid Kutschma (1994-2005) ging die Transformation der sowjetischen Zentral- und Planwirtschaft mit einem Einparteiensystem in eine Marktwirtschaft und den Parteienpluralismus eines demokratischen Staates nur zögerlich vonstatten. Der Grund war vor allem, dass die Eliten in Politik und Wirtschaft nicht ausgewechselt wurden: Die alten sowjetischen Kader behielten ihre Positionen, nun aber unter nationalem Vorzeichen. Anders als etwa in Polen, Ostdeutschland und der Tschechoslowakei fand in der Ukraine keine Lustration der sowjetischen Nomenklatur statt; Behördenmitarbeiter blieben in ihren Arbeitsplätzen, ohne dass die Überprüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem staatlichen Geheimdienst durchgeführt wurde. Das wirtschaftliche Eigentum blieb ebenfalls konzentriert in den Händen von wenigen Oligarchen. Charakteristisch war weiter, dass diese Oligarchen begannen, sich in die politischen Vorgänge einzuschalten und sie nach ihren eigenen Interessen zu steuern.1 Ein Beispiel dafür war der Donbass-Clan, der unter Kutschma als seinen politischen Gralshüter Viktor Janukowitsch nach vorne brachte. Zwischen 2002 und 2005 bekleidete er das Amt des Ministerpräsidenten.

Während der sowjetischen Zeit als „Kornkammer“ des Imperiums bezeichnet, vertieften sich in der post-sozialistischen Ukraine die regionalen ökonomischen Schwerpunkte: landwirtschaftliche Betriebe im Westen, Industrie und Bergbau im Osten, Dienstleistungen vor allem im Großraum Kiew.2 Die Verbesserung des allgemeinen Lebensstandards der Bevölkerung wurde zwar allenthalben als wirtschaftspolitisches Ziel proklamiert, eine nachhaltige Umsetzung gelang aber kaum. Lange Zeit haben „rote Direktoren“ dafür gesorgt, dass ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Allgemeinheit befriedigt wurden, während die Modernisierung wichtiger Wirtschaftsunternehmen und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit ukrainischer Produkte auf der Strecke blieb. Eine zentrale volkswirtschaftliche Bedeutung hat der Energiesektor, der ebenfalls lange durch fehlende Reformen und gleichzeitige politische Vorgaben anstelle von Wettbewerbsbedingungen blockiert war. Bedeutsam ist die ukrainische Abhängigkeit von den Gaslieferungen aus Russland, die einen Großteil des Bedarfs des Landes ausmachen. Allerdings ist Russland seinerseits angewiesen auf die durch die Ukraine nach Westeuropa führenden Gaspipelines, durch die russische Gaslieferungen fließen. Russland hat der Ukraine einen niedrigen Gaspreis gegen den Transit eingeräumt, was zur Folge hatte, dass die Industrie in der Ukraine gasabhängig ist, keine effizienten und energiesparenden Methoden eingeführt hat und die Verbraucher in ihrem Konsumverhalten nicht zur Sparsamkeit angehalten werden. Mehrfach hat Russland in den letzten Jahren durch Erhöhung des Gaspreises und, wenn sich die ukrainische Regierung diesem verweigerte, durch Abdrehen des Gashahnes versucht, sich in die inneren Angelegenheiten des Landes einzumischen. Eine weitere indirekte Einflusszone pflegt Moskau über die Russische Orthodoxe Kirche, die auf die mehrfach gespaltene orthodoxe Kirche in der Ukraine einwirkt und die gemeinsame slawische Verbindung betont.

Auch die Demokratisierung der staatlichen Strukturen schleppte sich hin. Betroffen ist jeder Bürger von der in vielen öffentlichen Bereichen herrschenden Korruption, die nicht eingedämmt wurde. Für Betriebe sind besonders Zulassungs- und Inspektionsverfahren mit Schmiergeldzahlungen verbunden. Zu diesen Auswüchsen staatlicher Ohnmacht kamen politisch mindestens tolerierte Menschenrechtsverletzungen: Journalisten wurden gegängelt und in nicht unbeträchtlicher Zahl ermordet. Erinnert sei an den Fall des regierungskritischen Journalisten Georgij Gongadse, der im Jahr 2000 umgebracht wurde, was Präsident Kutschma fast sein Amt gekostet hätte, weil ihm eine Beteiligung vorgeworfen wurde.

Dies sind nur einige Aspekte der fehlenden Rechtsstaatlichkeit und Instabilität des Landes, weitere liegen in der wirtschaftlichen Schwäche, die der Bevölkerung kaum Perspektiven bot. Ein nächster Faktor innerer Instabilität war die regionale Diversität der Ukraine, begründet in einer unterschiedlichen kulturellen Verankerung durch verschiedene religiöse Schwerpunkte (griechisch-katholische Kirche regional in der Westukraine, Orthodoxie in Zentral-, Ost- und Südukraine), durch sprachliche Zuordnungen bzw. deren Instrumentalisierung (auch wenn ein großer Teil der ukrainischen Bevölkerung sowohl russisch als auch ukrainisch spricht und versteht,3 wird von vielen ukrainisch im Westen und russisch im Osten, Süden und in der Zentralukraine bevorzugt, wo allerdings eine große Anzahl von Sprechern eine ukrainisch-russische Mischsprache, das nicht kodifizierte Suržyk, verwendet), aber auch durch die unterschiedlichen Prägungen der historischen Zugehörigkeiten: Während die Westukraine zuerst zum habsburgischen Reich gehörte, ab 1918 ein Teil Polens war (mit Ausnahme der zu Rumänien gehörenden Bukowina und der zur Tschechoslowakei gehörenden Karpatenukraine) und erst 1939 bzw. 1940 und 1944 an die Sowjetunion fiel, war der Großteil der übrigen ukrainischen Regionen Teil des Russischen Reichs und dann der neu gegründeten Sowjetunion. Die Folge waren nicht nur differierende Einstellungen in politisch-historischen Fragen – wie der Bewertung der Beteiligung am Zweiten Weltkrieg auf der Seite der Sowjetunion oder dagegen und der daraus resultierende Konflikt bei der Veteranenversorgung – und ein fehlender nationaler Konsens in Fragen, die mit der eigenen Geschichte zusammenhängen, sondern auch und vielmehr unterschiedliche politische Wertvorstellungen, die sich immer wieder in differierenden Wahlergebnissen manifestierten. An diesen nämlich ließ sich wiederholt eine größere Zustimmung zu pro-westlichen Kandidaten in der Westukraine feststellen, während diese in den übrigen Gebieten geringer war und im Osten zugunsten eines pro-russischen Kandidaten ausfiel. Worin sich aber viele westeuropäische Auguren täuschten, war die Erwartung, dass daraus eine staatliche Spaltung der Ukraine resultieren könne, die bis heute nicht eingetreten ist und auch in den Zeiten ernstester politischer Konflikte nicht in Erwägung gezogen wurde. Regelmäßig durchgeführte soziologische Untersuchungen in den Städten Lviv in der Westukraine und in Donezk (Ostukraine) belegen nämlich, dass diese beschworenen Unterschiede zwar als „dramatisch“ einzustufen waren, nicht aber als „tragisch“ in dem Sinn, dass sie mehrheitlich eine Auflösung des Staates und den Verzicht auf die staatliche Souveränität befürworten würden, nicht einmal in den Krisenjahren 1994 und 2004.

Die Perspektive eines EU-Beitritts war (und ist) für viele Ukrainer ein echtes Hoffnungszeichen auf Besserung. Entladen hat sich diese Hoffnung in dem Massenprotest zum Jahreswechsel 2004/2005. Auslöser für diesen waren die Wahlfälschungen, die von Viktor Janukowitsch als Präsidentschaftskandidaten und seinen Anhängern zu verantworten waren und die diesem angeblich den Wahlsieg einbrachten. Der daraufhin erzeugte öffentliche Druck und die Protestkundgebungen, deren Mittelpunkt auf dem Majdan in Kiew, aber auch in anderen Städten vor allem in der West- und Zentral-Ukraine lagen, führte dazu, dass sich das Oberste Gericht der Ukraine für eine Wiederholung der Stichwahl aussprach. Diesmal setzte sich der Pro-Europäer Viktor Juschtschenko durch, Ministerpräsident Janukowitsch ging in die Opposition. Die Bedeutung der Orangenen Revolution liegt darin, dass zum ersten Mal durch den Massenprotest einer politisch mobilisierten Öffentlichkeit das System gestürzt wurde. Auch hat sie das „Demonstrations-Know How“ weiter entwickelt, das dafür sorgte, dass die Massen mobilisiert werden konnten und das erneut ab Oktober 2013 zum Einsatz kam.

Dennoch verließen jene Kräfte, die die Orangene Revolution getragen hatten, bald die politische Bildfläche. Ihre politischen Erfolge waren zu dürftig und es gab kein Konzept, das zu einer wirklichen gesellschaftlichen und politischen Reform geführt hätte. Außerdem haben sich die Kräfte der Orangenen Revolution in der Folgezeit zerstritten – aus einem persönlichen, ja irrationalen Antagonismus heraus, nicht wegen unterschiedlicher politischer Ansichten. Dass Juschtschenko Ministerpräsidentin Julia Timoschenko 2006 entließ, schwächte die orangene Phalanx empfindlich. In der folgenden Zeit bekämpften sich also die pro-westlichen Kräfte gegenseitig. Auch Moskau unternahm nicht wirkungslose Versuche, Einfluss auf das Land auszuüben, sichtbar an den Konflikten um russische Gaslieferungen mit Höhepunkten in den Jahren 2006, 2008 und 2009, dann an der direkten Beeinflussung von Wahlen in der Ukraine sowie an den Versuchen, Kiew näher an die östliche Wirtschaftsunion unter russischer Ägide heranzuführen.4 Das Verhältnis zwischen Kiew und Moskau erlebte während des Kaukasuskrieges 2008, als russische Truppen auf georgischem Gebiet vordrangen, eine neuerliche Anspannung. In dieser Situation drohte Juschtschenko sogar damit, die Häfen auf der Krim zu blockieren.

Positiv kann aber gewertet werden, dass es vor allem 2009 zu einer wirtschaftlichen Aufhellung und zu einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zwischen 4 und 5 Prozent kam, nachdem im Jahr zuvor wirtschaftliche Reformen angestoßen worden waren. Weiter ist ebenfalls die Pressefreiheit zu betonen, die unter Juschtschenko durchgesetzt wurde und sich von den Verfolgungen von Journalisten unter seinem Vorgänger und Nachfolger abhebt. Am Ende war seine Bilanz jedoch ernüchternd: Das öffentliche Bekenntnis zu einer Europäisierung der Ukraine reichte bei weitem nicht aus, diese auch nur annähernd durchzusetzen. Letztlich bedeutete seine Regierung wie auch jene seiner Vorgänger eine verlorene Zeit für das Land, verschenkte Möglichkeiten und einen erneuten Vertrauensverlust in die Kiewer Regierung. Die Folge war wenig überraschend, nämlich dass sich bei den Parlamentswahlen 2006 die Verhältnisse im Parlament zugunsten der prorussischen Vertreter veränderten und Janukowitsch erneut die Regierung übernahm. Die Ideen der Orangenen Revolution traten immer mehr in den Hintergrund.

Roll-back unter Janukowitsch (2010-2014)

In der Stichwahl der vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 7. Februar 2010 konnte Juschtschenko-Gegner Viktor Janukowitsch nur knapp mit 48,95 Prozent gegen seine Gegenkandidatin, die amtierende Ministerpräsidentin Timoschenko gewinnen; Juschtschenko war bereits im ersten Wahlgang mit 5,5 Prozent abgeschlagen. Die Wahlen waren demokratisch und ohne Unstimmigkeiten durchgeführt worden, wie die OSZE, die eine unabhängige Wahlbeobachtung durchführte, bestätigte. War dies bereits auf ein „orangenes Selbstverständnis“ zurückzuführen, so gehört dazu umso mehr, dass in ihrem Sinn überhaupt ein Machtwechsel in Kiew stattfand – weder in Russland noch in Belarus war ein solcher Stabswechsel bisher möglich. Gleichwohl war die Wahl auch nicht als Abwahl der orangenen Positionen zu charakterisieren, denn Timoschenko war als orangene Protagonistin bestätigt worden. Janukowitsch konnte sich auf seine Wähler in den südlichen und östlichen Gebieten der Ukraine verlassen; in den Gebieten Donezk und Luhansk im Donbass erhielt er 90 Prozent der Stimmen. Timoschenko konnte im Westen und in der Mitte der Ukraine Gewinne einfahren.

Präsident Janukowitsch polte schnell die West-Ausrichtung, die unter Juschtschenko Vorrang gehabt hatte, in eine stärkere Orientierung an den östlichen Nachbarn um. Mit einem symbolhaften Paukenschlag begann er noch 2010, indem er den Pachtvertrag, der Russland die Stationierung von Soldaten und Kriegsschiffen in Sewastopol zugestand, vorzeitig bis zum Jahr 2042 verlängerte; damit erkaufte er sich eine Senkung der russischen Gaspreise. Gleichzeitig behielt er aber die Verhandlungen mit der EU über ein geplantes Assoziierungsabkommen bei, vereinbarte mit der EU einen Aktionsplan zur Abschaffung des Visaregimes und begann erste Schritte zu einer Reformierung der Verwaltung und des Sozial- und Rentensystems.5

Im Folgenden sicherte er seine eigene Position immer stärker ab. Im März ersetzte er Premierministerin Timoschenko durch seinen Vertrauten Mykola Azarov. Minister, die bereits unter Janukowitschs Regierung von 2002-2005 eingesetzt waren, kamen ebenfalls wieder in Ämter. Auch die Gebiets- und Stadtparlamente und die Bürgermeisterposten wurden mit Vertretern von Janukowitschs „Partei der Regionen“ bestückt, sodass die Zentralisierung des Landes voranschritt. Weitere Meilensteine des demokratischen Verfalls waren die Wiedereinsetzung der Verfassung von 1996, die 2004 durch Zugeständnisse an das Parlament die starke Position des Staatspräsidenten eingedämmt hatte, durch das ukrainische Verfassungsgericht am 1. Oktober 2010 sowie die landesweiten Kommunalwahlen vom 31. Oktober 2010. Aufgrund zahlreicher Wahlverstöße nimmt es nicht Wunder, dass die OSZE und das Europaparlament den Wahlvorgang als nicht frei oder fair und damit demokratischen Standards nicht genügend charakterisierte. Im Ergebnis sicherten die Wahlresultate der „Partei der Regionen“ eine Vergrößerung ihrer Machtbasis in den ukrainischen Gebieten.

Es wäre zu kurzatmig, die politische und sonstige Stagnation unter Janukowitsch alleine ihm und seinem Streben nach Autokratie und Machtsicherung zuzuschreiben. Dies nämlich hätte sich nicht durchsetzen lassen, wenn es nicht auf ein vorbereitetes Fundament getroffen wäre, das kaum oppositionelle Kräfte, aber reichlich sowjetische Erbschaften barg: eine noch immer recht schwache Zivilgesellschaft und alte Kader in Behörden, der Polizei und einem willfährigen Parlament. Weiterhin wurde das Justizsystem instrumentalisiert, um politische Gegner aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen. Am bekanntesten ist sicherlich der Fall Julia Timoschenko. Das Strafverfahren gegen die entlassene Ministerpräsidentin wurde unter dem Vorwurf, sie habe staatliche Einnahmen unsachgemäß eingesetzt, im Dezember 2010 eröffnet. Im Oktober 2011 wurde sie zu sieben Jahren Haft, anschließend dreijährigem Verbot, öffentliche Ämter zu übernehmen, sowie zu einer Zahlung von 137 Millionen Euro als Entschädigung verurteilt. Kritik aus dem Westen an der vorgefassten Meinung des Gerichts begegnete Janukowitsch mit dem Verweis auf die „Unabhängigkeit“ der ukrainischen Justiz. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bezüglich der rechtmäßigen Prozessführung und bezüglich der Haftbedingungen Timoschenkos verurteilte, blieb die dem Regime unliebsame Politikerin in Haft. Erst im Februar 2014 kam sie im Zuge des Euromajdan frei.

In dieselbe Richtung geht, dass die unter Juschtschenko garantierte Pressefreiheit Zug um Zug wieder eingeschränkt wurde. Wirtschaftlicher Druck auf die in den Medien tätigen Unternehmer, aber auch der Einsatz von Mitarbeitern des Geheimdienstes (SBU) sorgte dafür, dass sich Journalisten einer Selbstzensur unterwarfen. Im November 2012 trat ein umstrittenes Referendumsgesetz in Kraft, mit dem Janukowitsch seine Kompetenzen als Präsident stark ausweitete und umfassende Vollmachten für die Neugestaltung der Verfassung ohne parlamentarische Mitwirkung erhielt.

Während Janukowitsch ein Jahr nach seiner Wahl die Position eines autoritären Herrschers erreicht hatte und das Parlament, in dem die „Partei der Regionen“ über die Mehrheit verfügte, zu einem willigen Vollstrecker umfunktioniert hatte, blieben bestehende Missstände unverändert oder verstärkten sich sogar in einem Klima der Erstarrung: Korruption war noch immer ein endemisches Problem: im Corruption Perception Index von 2013 nahm die Ukraine von 177 Staaten Platz 144 ein. Auch die dringend benötigte Modernisierung der Industrie wurde nicht in Angriff genommen.

Die ökonomische Lage der Ukraine erreichte bis heute kein zufriedenstellendes Niveau, geschweige denn auch nur einen annähernden Wohlstand für die Bevölkerung. Dabei ist das Land reich an Ressourcen wie Kohle, Öl und Gas sowie fruchtbaren Boden, und die Bevölkerung ist relativ gut ausgebildet. Auch die Durchleitungsgebühren für russisches Gas durch ukrainische Pipelines nach Westeuropa bringen dem Staatshaushalt beträchtliche Einkünfte. Dennoch betrug das durchschnittliche Monatseinkommen im Jahr 2012 nominal 275 Euro, was nur 23 Prozent des BIP pro Kopf in Kaufkraftparität des EU-27-Durchschnitts ausmacht.6 Viele junge Ukrainer begegnen der wirtschaftlichen Misere dadurch, dass sie in das Ausland abwandern, sodass ein „brain drain“ dem Land innovative Kräfte entzieht. Kredite beim Internationalen Währungsfonds – 2008 wurde eine Anleihe über 16,4 Milliarden US-Dollar aufgenommen, weitere folgten – stabilisieren seither die zerrütteten Staatsfinanzen. Dies, die unter Janukowitsch und seinen Vorgängern zugelassene Korruption in öffentlichen Ämtern, die Willkür der Behörden und die zunehmende autoritäre Politik des Staatspräsidenten, der sich an die Spitze einer Machtvertikale setzte, steigerten die öffentliche Unzufriedenheit mit der internen Situation des Landes.

Zwischen Europäischer und Eurasischer Union

Die Alternative Europa schien vielen Ukrainern wieder als ein Ausweg aus der Misere. Einer Umfrage des Razumkov-Zentrums in Kiew vom Dezember 2012 zufolge wünschten sich 42 Prozent der Ukrainer die EU-Mitgliedschaft ihres Landes, 32 befürworteten das östliche Gegenstück, die Eurasische Union, also die Zollunion mit Russland, Weißrussland und Kasachstan.7 Die EU verhandelte mit der Ukraine über ein Assoziierungs- und Freihandelsabkommen bis zum Oktober 2011, das schließlich paraphiert wurde und im November 2013 auf einem EU-Gipfel in Vilnius unterzeichnet werden sollte. Während Janukowitsch gleichzeitig Interesse an einem Beitritt zur Eurasischen Union und dann – nach Widerspruch durch den Präsidenten der EU-Kommission Barroso – nur an einem Beobachterstatus bekundete, blockierte das ukrainische Parlament mehrfach die Vorbereitung der EU-Assoziierung, bis sie im September 2013 schließlich verabschiedet wurde.

Als die Regierung unter Ministerpräsident Azarov am 21. November 2013 beschlossen hatte, die Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens auf unbestimmte Zeit zu verschieben, war dies für viele Ukrainer der Auslöser für eine Protestbewegung, die unter dem Namen „Euromajdan“ firmierte. Sie begann ähnlich wie die Orangene Revolution in Kiew, wo sich ab November 2013 zunächst einige Zehntausend Kiewer versammelt hatten, dann aber Millionen Unterstützer im ganzen Land fanden. Ein Ergebnis der „Revolution der Würde“, wie sie genannt wurde, bestand in der Vertreibung Janukowitschs nach Russland,8 von wo er weiter die Lage in der Ostukraine beeinflusst; wichtig ist aber auch, dass nach der Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 mit Petro Poroschenko erstmals ein Kandidat der gesamten Ukraine gewählt wurde.

Inwiefern der „Majdan“ als Synonym für außerparlamentarische Opposition und den Willen des Volkes, das hier politische Verantwortung übernahm, integrativ wirken kann, muss sich in den nächsten schweren Jahren erweisen. Schwere Hypotheken bleiben die marode Wirtschaft, die Schwäche der Staatsfinanzen und der staatlichen Institutionen, der Kriegszustand in der Ostukraine und die durch Russland völkerrechtswidrig annektierte Krim, was andererseits einen bisher nicht dagewesenen Patriotismus der Bevölkerung bewirkte. Die Rücksichtnahme auf Moskau, das durch Gewalt und durch anderen Druck immer wieder auf die Ukraine einwirkt, wird ebenfalls eine Schicksalsfrage für Kiew bleiben.


Fußnoten:


  1. Zur Rolle der Oligarchen vgl. auch den Beitrag von Steffen Halling in vorliegendem Heft. ↩︎

  2. Vlad Mykhnenko: Ukraine’s diverging space-economy: The Orange Revolution, post-soviet development models and regional trajectories. In: European Urban and Regional Studies (April 2010) 17, S. 141-165 (http://eur.sagepub.com/content/17/2/141.full.pdf+html; letzter Zugriff: 26.11.2015). ↩︎

  3. Gerd Hentschel: Die Sprache der Macht. In: Süddeutsche Zeitung, 01.10.2014, einsehbar unter http://www.sueddeutsche.de/politik/konflikt-in-der-ostukraine-die-sprache-der-macht-1.2153373 (letzter Zugriff: 26.11.2015); vgl. außerdem den Beitrag von Anja Lange in vorliegendem Heft. ↩︎

  4. Oleh Havrylyshyn: Europaperspektiven der EU. In: Ukraine-Analysen, Nr. 199 vom 25.06.2013, einsehbar unter http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen119.pdf, S. 16 f., hier S. 17 (letzter Zugriff: 26.11.2015). ↩︎

  5. Nico Lange: Ukraine: Politische Bilanz 2010. Ein Jahr signifikanter politischer Veränderungen; einsehbar unter: http://www.kas.de/ukraine/de/publications/21569 (letzter Zugriff: 26.11.2015). ↩︎

  6. Tabellen und Grafiken zum Text. Regionale Wirtschaftskennzahlen. In: Ukraine-Analysen, Nr. 111 vom 22.01.2013, einsehbar unter: http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen111.pdf, S. 2-9, hier S. 6 (letzter Zugriff: 26.11.2015). ↩︎

  7. Katerina Malygina: Ukraine am Scheideweg? Fortsetzung der Multivektorpolitik und der Politik der halben Schritte in der Ukraine. In: Ukraine-Analysen, Nr. 119 vom 25.06.2013, einsehbar unter: http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen119.pdf; S. 19-21, hier S. 19 (letzter Zugriff: 26.11.2015). ↩︎

  8. Die Ereignisse im Februar 2014 werden unterschiedlich bewertet: Am 22.02.2014 erklärte das Parlament in Kiew Präsident Janukowitsch für abgesetzt und schrieb Neuwahlen für den 25.05.2014 aus. Janukowitsch erkannte seine Absetzung jedoch nicht an und bezeichnete die Vorgänge in Kiew als Staatsstreich. Zur juristischen Problematik vgl. Otto Luchterhandt: Der Sturz des ukrainischen Präsidenten Janukovyč im Februar 2014 und seine rechtliche Bewertung. In: Osteuropa-Recht 60 (2014), H. 4 (erscheint im Dezember 2014). ↩︎