Der „wilde“ Balkan

Imagination und Realität einer europäischen Konfliktregion
aus OWEP 1/2000  •  von Holm Sundhaussen

Prof. Dr. Holm Sundhaussen lehrt Geschichte Ost- und Südosteuropas am Osteuropa-Institut der Freien Universität, Berlin.

Seit rund hundert Jahren erfreut sich der Balkan eines denkbar schlechten Leumunds. Die jüngsten Kriege im früheren Jugoslawien - in Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo -, die während dieser Kriege praktizierten „ethnischen Säuberungen“ und Massenmorde, die seit 1974 schwelende Zypernkrise, die jahrelangen Spannungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien (nach 1992), der zeitweilige Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung in Albanien und die tiefen Krisen im Übergang von Sozialismus zu Demokratie und Marktwirtschaft in allen Ländern der Region seit Beginn der 90er Jahre haben das Anfang des 20. Jahrhunderts geprägte Bild vom Balkan als „Pulverfass Europas“ zu neuem Leben erweckt. Die Kriege von 1991-99 wurden in Erinnerung an den ersten und zweiten Balkankrieg von 1912/13 als „dritter Balkankrieg“ in diesem Jahrhundert gedeutet. Die fast permanenten Spannungen nach der Jahrhundertwende - die „makedonische Krise“ von 1903, die bosnische Annexionskrise von 1908, das Attentat von Sarajevo 1914, die „ethnischen Säuberungen“ in der langen Kriegsperiode von 1912-1922, die Zwangsumsiedlungen großer Bevölkerungsgruppen nach den Balkankriegen, dem Ersten Weltkrieg und dem griechisch-türkischen Krieg von 1922 - verdichteten sich zu einem unentwirrbaren Knäuel von Mord und Totschlag. Der Ende 1918 erstmals in der New York Times verwendete Begriff „Balkanisierung“ wurde bald zur allgemeinen Chiffre für staatliche Fragmentierung und gewaltsame Austragung von Konflikten.

Die aus Bulgarien stammende, in den USA lehrende Historikerin Maria Todorova hat 1997 ihre Monographie „Imagining the Balkans“ veröffentlicht, die 1999 in einer (problematischen) deutschen Übersetzung unter dem Titel „Die Erfindung des Balkans. Europas bequemes Vorurteil“ erschienen ist. Darin hat die Autorin haarsträubende und weit gestreute Belege für die Konstruktion des pejorativen Balkanbilds im Westen während der letzten zweihundert Jahre in einem brillant geschriebenen Diskurs zusammengetragen. Die Unkenntnis und Arroganz, die aus den Stereotypen westlicher Reisender, Journalisten und Publizisten unterschiedlichster Couleur sprechen, sind im besten Fall skurril, im ärgsten Fall abstoßend. Mit Empörung konstatiert Todorova, dass der Balkan dazu herhalten musste, „eine Anzahl externalisierter politischer, ideologischer und kultureller Frustrationen zu absorbieren, die von Spannungen und Gegensätzen herrühren, die den Regionen und Gesellschaften außerhalb des Balkans inhärent sind. Der Balkanismus wurde mit der Zeit ein willkommener Ersatz für das emotionale Ventil, das der Balkan lieferte, indem er den Westen von den Anschuldigungen des Rassismus, Kolonialismus, Eurozentrismus und christlicher Intoleranz gegenüber dem Islam ausklammerte. [...] Wie im Falle des Orients hat der Balkan als ein Müllplatz für negative Charakteristika gedient, gegen den ein positives und selbstbeweihräucherndes Image des ‘europäischen Europäers’ und des ‘Westens’ konstruiert worden ist.“1

Der Balkan also als vorurteilsbeladene, der eigenen Apologetik und Apotheose dienende Erfindung der „Europäer“ und des „Westens“: das negative Bild des Anderen zur Verklärung des Eigenen, - eine ebenso durchsichtige wie unhaltbare Dichotomisierung von „fremd“ und „eigen“! Agatha Christie brachte die Ignoranz des Westens auf den Punkt, als sie den von ihr erfundenen Staat Herzoslowakei 1925 mit den Worten beschrieb: „Es ist einer der Balkanstaaten ... Hauptflüsse: unbekannt. Bedeutendste Berge: auch unbekannt, aber ziemlich zahlreich. Hauptstadt: Ekarest. Bevölkerung: hauptsächlich Straßenräuber. Hobby: Könige ermorden und Revolutionen anzetteln.“2

Die „Unverständlichkeit“ des Balkans speist sich im wesentlichen aus zwei Quellen: aus der Ignoranz „Europas“ und der Komplexität der Region. Der Balkan ist nicht unverständlicher als andere Teile Europas. Er ist nur komplexer, deutlich komplexer als der Rest des Kontinents. Sofern Vielfalt ein Merkmal Europas ist, ist der Balkan der europäischste Teil Europas. Doch seine Komplexität schreckt ab, ermüdet, entmotiviert. Nur in Konfliktsituationen nimmt das Interesse der Öffentlichkeit schlagartig zu, danach nimmt es ebenso schlagartig wieder ab. Auch diejenigen, die sich hierzulande mit der Region beschäftigen, sind marginalisiert, selbst in den Reihen der Gelehrten. Jede deutsche Universität, die etwas auf sich hält, besitzt einen Lehrstuhl für die jeweilige „Landesgeschichte“ und für verschiedene Spezialgebiete der deutschen und der vermeintlich „allgemeinen“ Geschichte. Doch die Beschäftigung mit dem Balkan gilt als Exotikum. Autismus ist uns heilig. Und zumindest in diesem Punkt sind „Balkanesen“ und „Europäer“ gleich: Am liebsten beschäftigen sich alle mit sich selbst.

Nationen und Staatenbildung auf dem Balkan

Der Balkanraum - das Gebiet südlich von Save und Donau bis zu den Meerengen - ist mit rd. 480.000 qkm größer als das vereinte Deutschland, aber deutlich kleiner als Frankreich. In diesem Raum lebt eine Vielzahl von Völkern, Ethnien und nationalen Minderheiten. Wie viele es sind, vermag niemand genau zu sagen. Denn Nationen - wie andere Wir-Gruppen - sind keine konstanten Größen: sie werden konstruiert, dekonstruiert und rekonstruiert. Sie entstehen, verändern sich und vergehen.

Nach offizieller Lesart gibt es im Balkanraum derzeit acht staatstragende Nationen. In alphabetischer Reihenfolge: Albaner, Bosniaken, Bulgaren, Griechen, Makedonier, Montenegriner, Serben und Türken, - acht Titularnationen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Sprachen, mit unterschiedlichen Religionen, sich wechselseitig überschneidenden Nationalprogrammen, mit einer außerordentlich bewegten Vergangenheit und ebenso bewegten Vergangenheitsmythen. Fast alle staatstragenden Nationen sind zugleich als Minderheiten in einem oder mehreren Nachbarländern vertreten. Hinzu kommen eine Reihe von Minderheiten, die keinen eigenen Staat haben oder deren Nationalstaat außerhalb der Region liegt: die Ungarn in Serbien, die Kroaten in Bosnien, die Pomaken in Bulgarien und Griechisch(West)-Thrakien, die Roma und Sinti in allen Balkanstaaten usw. Kurzum: acht Nationen und eine Fülle von Minderheiten – in zum Teil extremer Gemengelage und Verschachtelung - auf einem Territorium, das um 65.000 qkm kleiner ist als Frankreich! (Das sind fast schon kaukasische Verhältnisse.)

Bis ins 19. Jahrhundert hinein war die ethnische Vielfalt kein grundsätzliches Problem. Zum Problem wurde sie erst im Gefolge der modernen Nation- und Nationalstaatsbildung, die im vorigen Jahrhundert einsetzte und stellenweise bis zur Gegenwart anhält. Nation- und Nationalstaatsbildung bedeuten Abgrenzung, da es ohne Abgrenzung weder Nationen noch Staaten gibt. Damit stellte sich eine Vielzahl von Fragen, die bis dahin nicht relevant gewesen waren: Was ist eine Nation? Durch welche Merkmale wird sie definiert? Wer gehört zur Nation? Wer wird einbezogen, wer wird ausgeschlossen? Welche Nation hat Anspruch auf welches Territorium? Und warum? Fragen über Fragen, auf die keine allgemeingültigen und allseits akzeptierten Antworten existieren!

Im Balkanraum hat sich im Verlauf des 19./20. Jahrhunderts die Vorstellung von der Nation als Abstammungsgemeinschaft durchgesetzt, ähnlich wie in Deutschland und in Anlehnung an die deutsche Nationbildung. Damit war der Weg in die Katastrophen des 20. Jahrhunderts vorgezeichnet. Denn die Abstammung ist ein äußerst rigides Definitionsmerkmal der Nation. Man kann sie sich weder wählen noch kann man sie ablegen (im Unterschied zu Sprache, Religion und Kultur im weitesten Sinne). Die Abstammungsgemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft, der Prototyp einer geschlossenen Gesellschaft. Jemand gehört (durch Geburt) dazu oder er gehört nicht dazu - tertium non datur.

Probleme mit diesem objektiven Kriterium ergeben sich vor allem daraus, dass die Abstammung einer Person (oder gar einer ganzen Gruppe) in der Regel nur über wenige Generationen hinweg dokumentiert werden kann. In einer Region, die über Jahrhunderte hinweg durch intensive Bevölkerungsbewegungen gekennzeichnet war, wo die ethnischen Siedlungsstrukturen seit der Völkerwanderungszeit nie dauerhaft zur Ruhe gekommen sind und wo interethnische Heiratspraktiken für komplizierte Gemengelagen bei der Abstammung gesorgt haben - kurzum: in der gebirgigen, verkehrsfeindlichen und kleinräumigen Balkanhalbinsel - erweist sich die Rekonstruktion von Abstammungsgemeinschaften als Quadratur des Kreises.

Vielleicht könnte man damit leben, sofern nicht im Gefolge der Französischen Revolution das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum staatslegitimierenden Prinzip erhoben worden wäre. In den älteren Staaten hatte die Ethnizität der Untertanen nur eine zweitrangige oder gar keine Rolle gespielt. Entscheidend war die Untertänigkeit, nicht das Blut. Nun rückte das Blut an die erste Stelle. Dadurch verschärfte sich der Konkurrenzkampf unter den jungen Nationalbewegungen. Und oft wurde er mit kriegerischen Mitteln ausgetragen. Nun wurde wichtig, wer zu welcher Nation gehörte. Denn nur so ließ sich der Anspruch auf einen eigenen Staat und der Anspruch auf Territorien „rechtfertigen“. Mit der Formierung bzw. Konstruktion moderner Nationen im 19. Jahrhundert öffnete sich die Pandorabüchse nationaler und territorialer Fragen im Balkanraum. Ein schier endloser Katalog von Fragen ergoss sich auf die politische Agenda Europas: die makedonische Frage, die bosnische Frage, die albanische Frage, die thrakische Frage, die serbische Frage und viele andere mehr. Kaum war eine Frage gelöst (oder schien gelöst zu sein) - zumeist infolge eines Krieges oder mehrerer Kriege -, schon tat sich eine neue auf.

Das Ende des Ersten Weltkrieges markierte den Beginn einer neuen Weltordnung. Die Unterdrückung der Völker sollte (wenigstens in Europa) der Vergangenheit angehören. Jedes Volk sollte seinen eigenen Staat erhalten. Jede Nation - ein Staat; jeder Staat - ein nationales Wesen, lautete der Leitsatz einer neuen Epoche. Der Begeisterung über die „nationale Emanzipation“ folgte die Ernüchterung auf den Fuß. Immer mehr Völker meldeten ihren Anspruch auf einen eigenen Staat an. Ihre Forderungen überschnitten sich wechselseitig und unauflösbar. Der Raum zwischen Deutschland und Russland schien in ein buntes Mosaik von Mittel-, Klein- und Kleinststaaten zu zerfallen. Viele dieser Staaten galten als wirtschaftlich nicht lebensfähig (was oft ein Mythos war). Fast alle hatten Probleme mit ihren Nachbarn (oft mit mehreren Nachbarn zugleich). Und alle hatten Probleme im Innern - mit den neu konstituierten ethnischen Minderheiten.

Bei der territorialen Neuordnung der untergegangenen multiethnischen Imperien (des Osmanischen Reiches und der Habsburger Monarchie) traten zwei Grundprinzipien zueinander in Konkurrenz: 1. die Überzeugung, dass jede Nation - gestützt auf das Selbstbestimmungsrecht - Anspruch auf einen eigenen Staat habe und dass die nationale Frage erst dann gelöst sei, wenn alle Mitglieder der Nation unter einem gemeinsamen staatlichen Dach leben. Und 2. die Vorstellung, dass eine Nation zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit ihre territorialen „claims“ bereits abgesteckt und damit „historische Rechte“ erworben habe, auch wenn diese infolge der osmanisch/türkischen (bzw. habsburgischen) Fremdherrschaft außer Kraft gesetzt worden waren. Die Rechte galten als „heilig“, unvergänglich und unveräußerlich. „Historische Rechte“ wurden vor allem von Vertretern „geschichtlicher Völker“ geltend gemacht, die sich auf die staatsbildende (und kriegerische) Kraft ihrer „Nation“ in früheren Jahrhunderten und die damals erworbenen territorialen Eigentumsrechte beriefen (Griechen, Bulgaren, Serben). „Geschichtslose Völker“, die keine eigene Staatsbildung in früheren Jahrhunderten vorweisen konnten, stützen sich stattdessen auf das Selbstbestimmungsrecht, das sie mittels Anciennitätstheorien aufzuwerten suchten (z.B. Albaner und Makedonier).

Bevölkerungsverschiebungen und ihre Rechtfertigung

Vielerorts im Balkanraum kam es zu einem konfliktgeladenen, willkürlich gehandhabten Dualismus von Selbstbestimmungsrechten und „historischen Rechten“. Je nach Opportunität beriefen sich die nationalen Protagonisten einmal auf das Selbstbestimmungsrecht, sofern das beanspruchte, noch unter Fremdherrschaft stehende Territorium von Angehörigen der eigenen Nation bewohnt war (ungeachtet der „historischen Rechte“ einer anderen Nation, z.B. Serben in Kroatien), oder sie beriefen sich auf „historische Rechte“, sofern die eigene Nation auf dem geforderten Territorium in der Minderheit war und mit dem Selbstbestimmungsrecht einer anderen Mehrheitsbevölkerung konfrontiert wurde (z.B. Serben in Kosovo).

Um den Gegensatz zwischen Selbstbestimmungsrecht und „historischen Rechten“ aufzulösen, wurden ausgefallene Argumentsmuster entwickelt: Die „fremde“ Bevölkerung sei „eigentlich“ (und „eigentlich“ bedeutete in diesem Zusammenhang: gemäß Abstammung) der eigenen Nation zuzurechnen, auch wenn ihre Mitglieder die „falsche“ Sprache sprachen, einer „falschen“ Religion anhingen oder ein grundsätzlich „falsches“ Bewusstsein hatten. Zum anderen wurde die Anwesenheit von „Fremden“ (gemeint waren nicht rezente Immigranten, sondern alteingesessene Nachbarn) als unrechtmäßig bzw. Folge einer „illegalen“ Landnahme während der Fremdherrschaft gedeutet. Im ersten Fall kam es darauf an, die „verlorenen Söhne und Töchter“ in den Schoß der jeweils „eigenen Familie“ zurückzuführen (etwa durch Umtaufen, Namensänderungen, sprachliche Umerziehung u.ä.). Im zweiten Fall musste die „illegale Einwanderung“ durch Ausweisung (Umsiedlung oder Vertreibung) korrigiert werden. In der Praxis griffen Assimilations- und Eliminationsstrategien ineinander.

„Gerechtfertigt“ wurden sie durch die Berufung auf ein „höheres Prinzip“, das seinen Ausgangspunkt in der Perzeption des Osmanischen Reiches als Inkarnation des Bösen hatte. Es handelte sich um eine Variante jenes „Orientalismus“, der von Edward Said in klassischer Form beschrieben wurde3, eine Art balkanischer „Orientalismus“ im Gefüge des westlichen „Orientalismus“. Der Kampf gegen das osmanische „Urübel“ fungierte als Rechtfertigung für die Wiederherstellung der vorosmanischen Staaten und sanktionierte alles, was in der Vergangenheit zur „Verteidigung des Christentums und Europas“ gegen den Islam und Asien geleistet worden war. Die Angehörigen der orthodoxen Kirchen auf dem Balkan verstanden sich als „antemurale christianitatis“ gegen den Islam und leiteten daraus „heilige Rechte“ ab, während diejenigen, die ihr Siedlungsgebiet als „Kollaborateure und Vollstreckungsgehilfen“ der („unzivilisierten und wilden“) Osmanen bzw. Türken ausgeweitet hatten, kein Bleiberecht in Anspruch nehmen durften.

Die „Entmischung“ multiethnischer und/oder multikonfessioneller Regionen sowie die Durchsetzung „historischer Rechte“ gegen eine „falsche“ Bevölkerung nahm vielfältige Formen der Inklusion und Exklusion an: einerseits die mehr oder minder forcierte Assimilation der Minderheit (oder von Teilen der Minderheit) an die Titularnation, andererseits eine bunte Palette von Ausgrenzungsmaßnahmen (darunter die weitgehende Marginalisierung der Minderheit oder ihre zwangsweise Beseitigung durch Umsiedlung, Vertreibung und extremstenfalls durch Vertreibung in den Tod).

Charakteristische Merkmale der Bevölkerungsverschiebungen auf dem Balkan im 19./20. Jahrhundert sind, 1) dass sie von Staats wegen betrieben, gefördert oder geduldet wurden, 2) dass sie sich gegen alteingesessene Nachbarn (also nicht gegen Immigranten oder Asylanten bzw. gegen Fremde im eigentlich Sinn) richteten, 3) dass sie auf die ethnonationale Reinheit eines unter Berufung auf historische oder Selbstbestimmungsrechte reklamierten Territoriums abzielten und 4) dass sie vornehmlich mit der Wiedergutmachung erlittenen „nationalen Unrechts“ „legitimiert“ wurden.

Während Abwanderung und Flucht der vormals privilegierten Muslime bereits mit der jeweiligen Staatsbildung im Balkanraum (seit 1830) einsetzten, kam die „ethnische Säuberung“ umkämpfter Territorien (in Makedonien, in Thrakien und im albanischen Siedlungsraum) erstmals während der Balkankriege von 1912-13 im großen Stil zur Anwendung. Den Balkankriegen und dem anschließenden Weltkrieg folgten die ersten zwischenstaatlichen Umsiedlungsabkommen in der europäischen Geschichte. Den Höhepunkt vertraglich reglementierter „Bevölkerungsentmischung“ bildete die unter Beteiligung des Völkerbunds abgeschlossene Konvention vom 30. Januar 1923 zwischen der Türkei und Griechenland. Sie schrieb die obligatorische Aussiedlung der orthodoxen Bevölkerung aus der Türkei (mit Ausnahme der Griechen in Istanbul) sowie der muslimischen Bevölkerung aus Griechenland (mit Ausnahme der Muslime in West-Thrakien) fest. Betroffen waren insgesamt rund 1,6 Millionen Menschen.

Die ethnographische Struktur einiger Regionen wurde auf diese Weise grundlegend verändert. Hatten die Griechen in Ägäisch-Makedonien 1912 nur knapp 43% der Bevölkerung gestellt, so waren es 1926 bereits knapp 90%. In Ost-Thrakien (dem europäischen Teil der Türkei) war der Wandel noch radikaler. Der muslimische Bevölkerungsanteil schnellte von 39% auf 95% hoch. Auch in West-Thrakien, in Vardar-Makedonien (d.h. im ehemals jugoslawischen Makedonien), in Kosovo oder im südalbanisch-griechischen Grenzraum kam es zu einschneidenden Veränderungen der ethnographischen Strukturen. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge und Vertriebenen zwischen 1912 und 1923 dürfte sich auf etwa 2,2 Millionen belaufen. Hinzu kamen weitere zwei Millionen, die an Kriegsfolgen und Epidemien starben oder körperlich versehrt wurden. Die Flüchtlinge, Vertriebenen, Umgesiedelten und Kriegsopfer machten zusammen über 25% der Bevölkerung aller Balkanstaaten zu Beginn des Ersten Weltkrieges aus. Praktisch gab es kaum eine Familie, die davon nicht in irgendeiner Form betroffen war.

Die während der Kriegsperiode von 1912-22 erprobten Modelle „ethnischer Säuberung“ wurden im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts mit wechselnder Intensität und unterschiedlicher Gewichtung fortgesetzt. Die Auswanderung von Angehörigen ethnischer Minderheiten hielt auch während der folgenden Jahrzehnte an. Flucht, Vertreibung, Umsiedlung und Massenmord erfuhren schließlich im Zweiten Weltkrieg (unter Beteiligung der nationalsozialistischen Besatzungsmacht und ihrer Verbündeten) sowie in den 90er Jahren zwei neue Höhepunkte. Von 1941-45 und von 1991-99 wurden Millionen von Menschen im ehemaligen Jugoslawien (mit Schwerpunkten in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Kosovo) vertrieben sowie mehrere hunderttausend Männer, Frauen und Kinder ermordet (während des Zweiten Weltkrieges waren die Opfer vor allem Serben, bosnische Muslime und Juden, in den 90er Jahren waren es insbesondere bosnische Muslime, Kosovo-Albaner und Serben). Das sind keine „Erfindungen“, keine bloßen Bilder, sondern Realia. Maria Todorova bringt das verheerende Image des Balkans mit dem osmanischen Erbe in Verbindung. Sie tut es distanziert und kritisch, aber sie besteht darauf, „dass der Balkan das osmanische Erbe ist“4. Dieser Setzung ist mit Nachdruck zu widersprechen. Gewiss haben die „Türkenkriege“, die abendländische Türkenpropaganda und die Türkenflüche („Kruzitürken!“) das westliche Bild des Balkans eingefärbt. Noch zu Goethes Zeiten lag die Balkanhalbinsel „weit hinten in der Türkei“. Aber auch die nationbildenden Eliten in der Region haben alles getan, um mit ihrem Sinngebungs- und Deutungsmonopol das osmanische Erbe zu diskreditieren. Jeder patriotisch oder national gesinnte Schriftsteller, der etwas auf sich hielt, war bemüht, das „türkische Joch“ als barbarische Willkürherrschaft der kollektiven Verdammnis zu überantworten.

Die nach fünfhundertjähriger Fremdherrschaft „wiedergeborenen“ Balkannationen haben alle verfügbaren Energien aufgewandt, um das osmanische Erbe zu liquidieren. In Athen, Belgrad oder Sofia erinnert fast nichts mehr an die Zeit des „Jochs“. Selbst die Museen klammern die „Unzeit“ aus. Das Historische Museum in Sofia zelebriert das thrakische Erbe, inszeniert die Erinnerung an den ersten und zweiten bulgarischen Staat des Mittelalters und feiert die „Wiedergeburtszeit“ im 19. Jahrhundert. Das dazwischen liegende halbe Jahrtausend wird der Verdrängung anheim gegeben, als existierte es nicht! Privatpersonen können nach geltendem Recht eine unbequeme Erbschaft ausschlagen. Gesellschaften können dies nicht. Sie können die Vergangenheit verdrängen, verschweigen, dämonisieren, aber ungeschehen machen können sie sie nicht, obgleich sie das permanent versuchen. Ihr Zorn richtet sich nicht nur gegen die materiellen Überreste, sondern auch gegen die Menschen, die als Teil des ungeliebten Erbes klassifiziert werden (Muslime).

Die Bedeutung der Ost-West-Grenze

Wenn wir im Sinne einer virtuellen Geschichtsschreibung für einen Augenblick so tun, als gäbe es das osmanische Erbe nicht, was gibt es dann? Was lag vor der osmanischen Erbschaft? Welche Strukturen waren geschichtsprägend? Wie sieht die Kehrseite der türkischen Medaille aus? Alle (fast alle) sind sich einig: vor dem „türkischen Joch“ gab es ein „goldenes Zeitalter“. Dessen Datierung schwankt. Die Griechen haben eine andere Vorstellung von der zeitlich-räumlichen Dimension des „goldenen Zeitalters“ als Bulgaren oder Serben. Aber alle - mit Ausnahme der eingesessenen Muslime - rekurrieren auf das byzantinisch-orthodoxe Erbe. Nach der Verlegung der römischen Reichshauptstadt von Rom nach Konstantinopel im Jahre 330 und der Verwaltungsteilung zwischen den beiden Reichshälften des Imperium Romanum (395) setzte in der oströmischen Hälfte (zu der auch die „Wiege“ des Abendlands gehörte) das byzantinische Millenium ein. Die Verwaltungsgrenze zwischen den beiden Reichshälften verlief mitten durch den Westbalkan (Meridian von Shkodra/Skutari) und lag in unmittelbarer Nähe zum späteren Grenzsaum zwischen den Jurisdiktionsbereichen der christlichen Patriarchate von Rom und Konstantinopel. Bis zur Gegenwart hat sich die Bedeutung dieser markanten Linie nur wenig verschoben (man denke stellvertretend an Bosnien). Für den überwiegenden Teil der Balkanhalbinsel (für die mittelalterlichen bulgarischen Reiche ebenso wie für das mittelalterliche Imperium der serbischen Nemanjiden) wurde das “Modell Byzanz“ mit seiner ostkirchlichen Staatsreligion geschichtsprägend. Die Entfremdung zwischen den Kirchen von Rom und Konstantinopel war eine lange, quälende Geschichte, die zur Zeit des Patriarchen Photios in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts einen ersten Höhepunkt erreichte, um schließlich in das “große Schisma“ von 1054 zu münden. Auch wenn der Anlass lächerlich war, ist das “große Schisma“ zur Chiffre einer jahrhundertlangen und tiefen Entfremdung zwischen Ost und West geworden.

Um sogleich einem Missverständnis vorzubeugen: wenn hier von der konfessionellen Spaltung Europas die Rede ist, geht es nicht - jedenfalls nicht primär und nicht allein - um Theologie oder Dogmengeschichte. Was für die Bestimmung historischer Räume zählt, sind das jahrhundertlange Sinngebungsmonopol der Kirchen bzw. die transkontextuelle Deutungsmacht der Priester. Was weiter zählt, ist die politische Theologie und das Umfeld, in dem die Kirchen sich entfalteten, von dem sie geprägt wurden und das sie ihrerseits prägten. Es geht um die Konfiguration von geistlicher und weltlicher Macht sowie um das Referenzsystem, in das beide eingebunden waren: um das “Modell Byzanz“ auf der einen und das “okzidentale Modell“ auf der anderen Seite.

Ich muss mich auf Stichworte und vereinfachende Dichotomien beschränken: Die Rede ist von der christlich verbrämten Kontinuität des antiken Gottkaisertums sowie der “Symphonie“ von Kirche und Staat im oströmischen Imperium (und seinen Nachahmern) auf der einen und der Rivalität von weltlicher und geistlicher Macht im Westen auf der anderen Seite (also von den widerstreitenden Konzepten des Eusebios und des Augustinus). Das oströmische Herrschaftsideal und die Orthodoxie waren seit dem 4. Jahrhundert eng miteinander verzahnt, ohne gänzlich ineinander aufzugehen. Diese “Symphonie“ stand in einem scharfen Kontrast zur gelasianischen Zwei-Schwerter-Lehre im Westen seit Ende des 5. Jahrhunderts. Des weiteren geht es um die neuplatonische Weltsicht im byzantinisch-orthodoxen (“griechischen“) Raum einerseits und die aristotelische Denktradition nach der scholastischen Wende im westlichen (“lateinischen“) Raum andererseits (d.h. um die widerstreitenden Konzepte von Gregorios Palamas und Thomas von Aquin). Und schließlich geht es um die Fortsetzung des byzantinischen Kaiserrechts über Justinian hinaus und um die damit verbundene Aushöhlung des römischen Rechts auf der einen und die einige Jahrhunderte später erfolgte Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis im Westen auf der anderen Seite. Es gehört zu den Merkwürdigkeiten der Geschichte, dass das römische Recht in Byzanz, wo es unter Justinian kodifiziert wurde, bald in Vergessenheit geriet, Jahrhunderte später von der katholischen Kirche rezipiert und in einem langen komplizierten Prozess zur Grundlage des gesamten westlichen Rechtssystems wurde, um schließlich im 19./20. Jahrhundert wieder in den byzantinisch geprägten Ursprungsraum „reexportiert“ zu werden.

Damit sind drei Aspekte benannt - Herrschaft, Theologie/Philosophie und Recht -, deren Ausgestaltung und/oder Vermittlung maßgeblich von den Kirchen bzw. Glaubensgemeinschaften getragen wurden und die folgenschwere Auswirkungen auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens hatten: auf die Legitimation von Herrschaft, auf die Stellung von Individuen und Gruppen innerhalb der Gesellschaft, auf das Verhältnis von Herrschaft bzw. Staat und Gesellschaft, auf die Herausbildung von Eigentumsrechten, auf das Verständnis von Recht und Gerechtigkeit, auf die Entwicklung von Philosophie und Wissenschaft usw. Über Jahrhunderte hinaus sind Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur durch die divergierenden Modelle von Byzanz und Abendland, Konstantinopel und Rom geprägt worden. Es ist kein Zufall, dass z.B. die Theorie der Gewaltenteilung oder die Eigentumsrechte im Westen entwickelt wurden. Und wer die Geschichte des Ständestaats, der Stadt, der Aufklärung und Säkularisierung, der neuzeitlichen Institutionenbildung oder die Bildungsgeschichte im europäischen (Ost/West-)Vergleich untersucht, stößt ungeachtet mancher Überschneidungen und gleitender Übergänge immer wieder auf die Trennungslinie zwischen Orthodoxie und Westkirchen (Katholizismus und Protestantismus). Auch wenn sich die Trennungslinie an einigen Stellen im Lauf der Jahrhunderte mäanderartig einmal west-, dann wieder ostwärts verschob, erwies sich ihr Hauptbett als erstaunlich konstant. Dies bedarf einer Erklärung. Die Konfessionsgrenze bietet sie. Vielleicht ist sie nicht die einzige Erklärung, möglicherweise sogar eine falsche, aber eine andere, überzeugendere Erklärung liegt bislang nicht vor.

Tatsache ist, dass im Geltungsbereich der Orthodoxie bzw. der autokephalen orthodoxen Kirchen - im Balkanraum ebenso wie in Russland, das nie unter osmanischer Herrschaft stand - jene Entwicklungen ausgeblieben sind oder nur als Randphänomene wirksam wurden, die maßgeblich das Erscheinungsbild des abendländischen Europa prägten: der jahrhundertlange Kampf zwischen weltlicher und geistlicher Macht sowie die großen Bewegungen, die in der einen oder anderen (bejahenden oder abwehrenden) Form auch etwas mit dem Sinngebungs- und Deutungsmonopol der Kirche und des Priestertums zu tun hatten: Renaissance, Humanismus, Reformation, Gegenreformation, Aufklärung und anderes mehr. Dass es sowohl im Ausstrahlungsbereich des okzidentalen wie des byzantinischen Modells Abweichungen vom dominanten Trend gegeben hat (nicht zuletzt infolge wechselseitiger Beeinflussungen), ändert nichts daran, dass sie als Abweichungen empfunden und in ihrer Entfaltung behindert wurden oder nur in stark abgeschwächter Form zur Wirkung kamen.

Auch die ins 19. Jahrhundert hinein reichende kulturelle Distanz der Balkanhalbinsel gegenüber West- und Mitteleuropa war nicht allein eine Folge der osmanischen Herrschaft (wenngleich sie durch diese perpetuiert wurde), sondern hatte sich bereits im Zuge der langen Entfremdung zwischen West- und Ostkirche sowie aufgrund des “Lateiner-Hasses“ nach dem vierten Kreuzzug (der Plünderung Konstantinopels, der Zerschlagung des Byzantinischen Reiches und der Etablierung der “Lateiner-Herrschaft“ 1204) herausgebildet. Der Lateiner-Hass war noch zur Zeit der osmanischen Eroberung Konstantinopels 1453 so lebendig, dass die Herrschaft des Islam im Vergleich zur Kirchenunion mit Rom als das kleinere Übel erschien. Der “Westen“ war seinerseits unfähig, die Vorurteile und die Geringschätzung gegenüber den “Schismatikern“ zu überwinden. Trotz wiederholter Kollaboration der orthodoxen Christen des Osmanischen Reiches mit katholischen Mächten (v.a. Habsburg und Venedig) blieb das Verhältnis der Balkanchristen zum “Westen“ auch in der Folgezeit ambivalent und schwankte zwischen Ablehnung und Bewunderung. Daran hat sich selbst in postosmanischer Zeit, seit Beginn der “Europäisierung“ bzw. “Verwestlichung“ des Balkans, wenig geändert: “Westler“ und “Anti-Westler“ standen sich weiter unversöhnlich gegenüber; zum Teil tun sie es noch heute.

Balkanbild und Balkanwirklichkeit

Das osmanische Erbe hat die byzantinische Erbschaft nicht aufgehoben, sondern allenfalls modifiziert, wenn nicht eingefroren. Die Ideologie der „nationalen Wiedergeburt“ (das Paradigma vom Erwachen Dornröschens aus dem Tiefschlaf, in den es von den Türken ein halbes Jahrtausend zuvor versetzt worden war) eröffnete keinen Neuanfang in postosmanischer Zeit, sondern implizierte eine Rückwärtswendung, die in einem permanenten Spannungsverhältnis zum Modernisierungswillen der jungen, westlich orientierten Eliten stand.

Kurzum: Es gibt nicht nur ein Balkanbild und ein „bequemes Vorurteil“ des Westen, es gibt auch ein Bild des Westens und ein „bequemes Vorurteil“ im Balkan. Darüber hinaus gibt es jene unseligen Bilder, die die Balkangesellschaften von ihrer eigenen Vergangenheit konstruiert haben. Hinsichtlich ihrer bestenfalls mittelmäßigen intellektuellen Qualität bestehen zwischen den Bildern keinerlei Unterschiede. Und wenn der Balkan eine Erfindung ist, dann ist er in erster Linie eine Erfindung des Balkans. Die indigenen Balkanbilder - die Glorifizierung des „goldenen Zeitalters“ vor der osmanischen Eroberung, die Verteufelung der „Türkenzeit“ und die mythenbefrachtete „Wiedergeburts“-Ideologie - prägen maßgeblich die Realität des Balkans. Sie blockieren die Entfaltungsmöglichkeiten der Region, vereiteln die Versöhnung mit den Nachbarn, verhindern die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und verstellen den Blick in die Zukunft.

Maria Todorova weicht in ihrem Buch der Frage nach dem Verhältnis von Balkanbild und Balkanrealität aus. Sie hat kein Buch über den Balkan geschrieben, sondern ein Buch über den Westen, über dessen Arroganz und Ignoranz. Daran gibt es nichts zu beschönigen. Was uns fehlt, ist ein Buch über den Balkan, darüber, was er ist, wie er ist und warum er ist, wie er ist.

Literaturhinweise zum Thema finden Sie in der Rubrik Medieninfo.


Fußnoten:


  1. M. Todorova, Die Erfindung des Balkans. Europas bequemes Vorurteil, Darmstadt 1999, S. 267. ↩︎

  2. Zitiert nach Todorova, S. 177. ↩︎

  3. E. Said, Orientalism, New York 1978. ↩︎

  4. Todorova, S. 230. ↩︎