Hat der Nationalstaat in Europa Zukunft?

(Diskussion 2)

Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP ist Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten (EVP-ED) im Europäischen Parlament.

Europa steht an einem historischen Wendepunkt. Mit der Festlegung eines konkreten Zeitplans für den Abschluss der Verhandlungen mit den fortgeschrittensten Kandidaten für einen Beitritt zur Europäischen Union hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Göteborg im Juni dieses Jahres eine Zeitenwende eingeläutet: Wir stehen kurz vor der größten Erweiterung, die die Union jemals in ihrer Geschichte erlebt hat. Diese Erweiterung um bis zu zehn und mehr Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Maltas und Zyperns ist zweifellos die größte Herausforderung und Zukunftsfrage Europas zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder, die in einer bewundernswerten friedlichen Revolution den Kommunismus beseitigt haben, ist eine moralische, historische und politische Notwendigkeit. Die Erweiterung bedeutet Frieden und Sicherheit in Freiheit für die Europäische Union und die Beitrittskandidatenländer, die Erhöhung des politischen und wirtschaftlichen Gewichts Europas im globalen Wettbewerb, eine Erweiterung und Stärkung des Binnenmarktes sowie historische Gerechtigkeit und Solidarität.

Die Erweiterung fällt zusammen mit einer zweiten, für die Zukunft der Union entscheidenden Entwicklung: Es geht um die Frage der zukünftigen Gestaltung des europäischen Integrationsprozesses, der eine einzigartige Erfolgsgeschichte ist. Denn aus ehemaligen erbitterten Rivalen wurden Partner, die heute in der Europäischen Union verbunden sind. Das Hegemoniestreben vergangener Jahrhunderte wurde ersetzt durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Gleichberechtigten. Als Rechtsgemeinschaft hat die Union in den vergangenen fünfzig Jahren für Frieden und Stabilität in der Mitte unseres Kontinents gesorgt. Die Zusammenarbeit hat in diesen fünf Jahrzehnten eine zuvor unvorstellbare Tiefe und Breite erreicht. War sie zu Beginn konzentriert auf die Montanindustrie, so wurde sie graduell auf weitere Wirtschaftszweige ausgedehnt. Heute haben wir den europäischen Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen und die Freizügigkeit verwirklicht. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik sind wir dabei, mehr Gemeinsamkeit zu schaffen und uns mit europäischen Einsatzkräften im Krisenmanagement zu engagieren. Die Europäische Union entwickelt sich von einer reinen Wirtschafts- zu einer Politischen Union. Sie ist im Begriff, ihre ersten Gehversuche als "Global Player" zu unternehmen.

Über die Jahrzehnte hinweg war Integration mehr oder weniger Selbstzweck. Mehr Gemeinsamkeiten, mehr Vergemeinschaftungen wurden grundsätzlich positiv beurteilt. Heute hat der europäische Zusammenschluss jedoch einen Stand erreicht, der es geboten erscheinen lässt innezuhalten. Wie geht es weiter? Was sind unsere heutigen Motive und Ziele für den künftigen Integrationsprozess? Setzen wir die Politik der kleinen Schritte Jean Monnets fort, oder ist diese Politik an ihr Ziel angelangt, und müssen wir einen neuen Weg einschlagen?

In diesem Zusammenhang stellt sich nun auch die Frage nach der Zukunft der europäischen Nationalstaaten. Hat der Nationalstaat in Europa überhaupt noch eine Chance? Und wenn ja, wo ist der Platz des Nationalstaates im zusammenwachsenden Europa angesiedelt?

Der Europäische Rat hat auf seinem Treffen in Nizza im Dezember 2000 einige wenige institutionelle Fragen gelöst. Nizza hat aber nicht die umfassende Reform erreicht, derer eine erweiterte Union von 25 und mehr Staaten bedarf. Diese so wesentlichen Fragen nach der Struktur der Union, ihren Institutionen, ihrer Handlungsfähigkeit, ihrer demokratischen Legitimität und vor allem der Abgrenzung ihrer Kompetenzen gegenüber den Nationalstaaten sind dort nicht beantwortet worden. Daher ist die Zeit für eine breit angelegte Verfassungsdebatte gekommen. Sie sollte dem Muster des Grundrechtekonvents folgen. Vertreter des Europäischen Parlaments und nationaler Parlamente sollten darin neben Regierungsvertretern und der Europäischen Kommission ihre Vorstellungen präsentieren können; auch die Beitrittsländer sollten beteiligt werden.

Zentrales Element dieser Verfassungsdebatte wird die Frage der Kompetenzabgrenzung sein. Der gegenwärtige belgische Ratspräsident Guy Verhofstadt (Belgiens Ratspräsidentschaft umfasst die zweite Jahreshälfte 2001) nennt es die europäische "Kompetenzordnung". Es muss eine transparente und klare Aufgabenteilung geben. Jede Ebene – die Union, die Nationalstaaten, die Regionen und Länder – muss ihre Zuständigkeiten kennen. Nur so erreichen wir es, dass der Bürger das komplizierte Europa versteht, es unterstützt und sich mit ihm identifizieren kann. Leitlinie dieser "Kompetenzordnung" muss das der katholischen Soziallehre entliehene Subsidiaritätsprinzip sein: Danach dürfen Aufgaben nur dann einer höheren Ebene übertragen werden, wenn sie auf einer "niedrigeren" Ebene, d.h. kommunalen, regionalen oder nationalen Ebene, nicht erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund besteht aus meiner Sicht überhaupt kein Zweifel, dass die nationale Ebene – der Nationalstaat – auch in der Zukunft ein tragender, unverzichtbarer Pfeiler im europäischen Haus darstellen wird. Die Bürger unseres Kontinents werden sich auch in diesem Jahrhundert mit ihrem Nationalstaat identifizieren, mit seiner Geschichte, seiner Sprache, seiner Kultur. Nation und europäische Identität sind kein Widerspruch – sie sind zwei Seiten der gleichen Medaille. So ist Polen nach dem Zusammenbruch des Kommunismus durch sein nationales Bewusstsein – wobei die katholische Kirche eine wichtige Rolle spielte – nach "Europa" zurückgekehrt, d.h. in die europäische Wertegemeinschaft. Gerade die Vielfalt und nicht die Vereinheitlichung der Kulturen, Sprachen, Religionen und Sitten macht die Stärke Europas aus.

Die auch künftig wichtige Rolle des Nationalstaates schließt nicht aus, dass sich auch ein noch ausgeprägteres europäisches Bewusstsein entwickelt. Die Einführung des Euro wird dazu beitragen. Dies schließt auch nicht aus, dass noch weitere Kompetenzen nach "Brüssel" übertragen werden, etwa in der Außen- und Sicherheitspolitik oder in der Innen- und Justizpolitik, bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Gleichzeitig sollte aber nicht ausgeschlossen werden, Zuständigkeiten von der europäischen auf die nationale Ebene zurückzuübertragen, wenn dieses sinnvoll ist. Letztlich wird eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Union die Verzahnung von Nationalstaat und europäischer Integration sein.

Ja, die Nationalstaaten haben im zusammenwachsenden Europa eine Zukunft. Sie bleiben die Stützpfeiler der europäischen Identität. Auch eine künftige europäische Verfassung wird den Nationalstaat nicht in Frage stellen. Die Bürgerschaft der Europäischen Union wird über die nationale Staatsangehörigkeit vermittelt. Diese Tatsachen müssen wir insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern der mittel- und osteuropäischen Länder verdeutlichen. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass die nationale Identität ihrer Staaten nur wenige Jahre, nachdem sie sie sich erkämpft haben, wieder verloren geht.

Der Verzicht auf den Nationalstaat steht zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Europa nicht auf der Tagesordnung. Vielmehr bedeutet Europa heute: de pluribus unum – aus der Vielfalt zur Einheit!