Stasi-Aufarbeitung und Erinnerungskultur in Deutschland

aus OWEP 3/2007  •  von Marianne Birthler

Marianne Birthler ist seit Oktober 2000 Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Der Begriff der „Aufarbeitung der Vergangenheit“ ist in Deutschland in aller Munde. Der Umgang mit dem leidvollen Erbe des Nationalsozialismus hat, vor allem in der westdeutschen Öffentlichkeit, jahrzehntelang zu heftigen Auseinandersetzungen geführt, die wie kein anderes Thema die politische Kultur Nachkriegsdeutschlands geprägt haben. In der DDR gab es diese schmerzhafte gesellschaftliche Debatte nicht: Das Volk der DDR war per Dekret zum Erben der Opfer und Widerstandskämpfer geworden – die dadurch fehlende Auseinandersetzung mit Schuld und Verantwortung wurde zur unabgegoltenen Last in einer Gesellschaft, die sich allzu häufig hinter dem demonstrativen „Antifaschismus“ des SED-Regimes verstecken konnte.

Diese Vorerfahrungen hatte der erwachende öffentliche Diskurs also bereits im Gepäck, als sich in den ersten Wochen des Jahres 1990 die Aktivisten an den Runden Tischen und in den Bürgerkomitees erste Gedanken darüber machten, wie mit den gerade vor der Vernichtung bewahrten schriftlichen Überresten des gigantischen Überwachungs- und Verfolgungsapparates des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR weiter zu verfahren sei. Obwohl aus Furcht vor erneutem Missbrauch oder Unkenntnis noch manches vernichtet wurde, wie etwa die elektronischen Personenkarteien und fast der gesamte Aktenbestand der Spionage (Hauptverwaltung Aufklärung), setzte sich doch schnell die Überzeugung durch, dass nur Offenheit und Transparenz der richtige Weg sein kann, um die noch immer spürbare Macht der Stasi über die Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft zu brechen.

„Aufarbeitung“ ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die viele Bereiche individuellen und gesellschaftlichen Lebens betrifft. Zu ihr gehören das Gedenken an die Opfer der Diktatur, die strafrechtliche Verfolgung von Tätern, die Wiedereinsetzung des Rechts, die Aufmerksamkeit für die Berichte der Zeitzeugen, die Bewahrung und Aufbereitung von Archivgut, die wissenschaftliche Forschung, die Berichterstattung in den Medien, die Renten- und Haftentschädigungspolitik, die personelle Erneuerung im öffentlichen Dienst, der Elitentausch, die historisch-politische Bildungsarbeit in Schulen, Universitäten und in der Öffentlichkeit, die Verarbeitung des Themas in Kunst und Literatur, der allgemeine Wissensstand in der Bevölkerung, die Aufklärung über die Strukturen der Macht, die Korrektur von Legenden und Geschichtslügen, das Wissen um die Faszination der Unfreiheit, die individuelle und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Schuld und Verantwortung, die Überwindung des Schweigens, Scham und Vergebung, die Wiederaneignung gestohlener Biografien, die Trauer über nicht gelebtes Leben und die Würdigung von Opposition und Widerstand, die Inanspruchnahme der wiedergewonnenen Freiheit.

Alle Dimensionen dieser unvollständigen Sammlung haben dazu beigetragen, dass in Deutschland aus dem Willen zur Aufarbeitung so etwas entstanden ist wie eine „Erinnerungskultur“. In diesem Begriff kommt zum Ausdruck, dass das Bewusstsein der eigenen Geschichte Bestandteil der individuellen Lebenskultur wie der Kultur sozialer Gruppen ist. Und zu diesem Begriff gehört auch die Einsicht, dass die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ein kontinuierlicher Prozess ist. Die Vorstellung, man könne als Gesellschaft eine belastende Vergangenheit „bewältigen“ – und damit ad acta legen – ist damit vom Tisch.

Natürlich entwickelt sich eine solche Erinnerungskultur in Etappen: von den ersten Einsichten in Stasi-Akten und ersten Enthüllungen über die geheimen Zuträger über die heißen Konflikte um exponierte Fälle und die Versuche verschiedenster Seiten, die Aufarbeitung für eigene Zwecke zu instrumentalisieren, bis hin zu den umfassenden Diskussionen über den angemessenen Respekt für Verfolgte in der nach-kommunistischen Gesellschaft – von den zukünftigen Rückfragen unserer Kinder und Enkel ganz abgesehen. Lässt man einmal den Blick nach Osteuropa schweifen, so kann man sehen, dass diese Etappen sehr unterschiedlich lange dauern können und natürlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Nicht zu übersehen ist dabei, wie vital die Erinnerungskultur für die Entstehung einer demokratischen Zivilgesellschaft ist – leider auch in den Gesellschaften, in denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit noch nicht stabil etabliert sind.

„Erinnerungskultur“ will kein billiges Vergeben und Vergessen, sondern Versöhnung durch Wahrhaftigkeit. Sie will nicht nur wissen, sondern auch begreifen. Sie setzt sich für die Rechte der Opfer ein und schenkt ihnen Aufmerksamkeit und Respekt. Sie erkennt es an, wenn Täter Reue zeigen. Sie klagt nicht nur an, sondern sucht zu verstehen. Sie weiß, dass der Mensch nicht nur eine Meinung hat, sondern auch jubelt und trauert. Sie kennt nicht nur Archive und Monografien, sondern auch Geschichten, Zeichen und Symbole. Ein Teil dieser Erinnerungskultur entzieht sich der politischen Gestaltung, denn sie gehört zu unser aller Lebenspraxis, ist bestimmt durch unsere Werte und unsere Entscheidungen. Doch vieles unterliegt der Politik. Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Ende der SED-Diktatur diese Herausforderung angenommen.

Trotz mancher Versäumnisse und Unzulänglichkeiten verdient es Anerkennung, dass seit 1990 vier Bundestage und drei Bundesregierungen keinen Zweifel daran gelassen haben, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur politisch gewollt ist. Gesetzgeberisch, institutionell sowie durch die Bereitstellung erheblicher Mittel wurden die Voraussetzungen für die Arbeit der Stasiunterlagenbehörde, der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, des Zeitgeschichtlichen Forums Leipzig und vieler weiterer Aufarbeitungsaktivitäten geschaffen. Ohne die „Basis“, die zahlreichen Bürgerinitiativen, Bürgerkomitees und Vereine, die den Weg geebnet haben und sich bis heute dem Thema SED-Diktatur widmen, wäre diese Entwicklung freilich nicht vorstellbar gewesen. Auch die Behörde des bzw. der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verdankt sich diesen Initiativen. Ohne die Entschlossenheit derer, die im Winter 1989/90 die Dienststellen des MfS besetzten, wären dessen Akten heute, soweit überhaupt noch vorhanden, unzugänglich. Doch die Stasiunterlagenbehörde verdankt sich nicht nur dem Bürgermut, sie ist auch Kind des bundesrepublikanischen Rechts. Es war diese gelungene Synthese aus dem Geist der demokratischen Revolution und der in vierzig Jahren gewachsenen Rechtsstaatlichkeit, die zum Erfolg dieser Behörde führte, für die es kein Vorbild gab.

Gesondertes Recht für Stasiunterlagen

Als die letzte, frei gewählte Volkskammer der DDR im Sommer 1990 die gesetzlichen Weichen für den zukünftigen Umgang mit der Stasi-Überlieferung stellte, war es noch umstritten, ob man sie nicht mit der kurz bevorstehenden Vereinigung kurzerhand dem Bundesarchiv unterstellen sollte. Doch letztlich entschied man sich für eine besondere Regelung, und der Bundestag folgte diesem Weg 1991. Dafür gab es mehrere Gründe: Die MfS-Unterlagen bedurften wegen ihres rechts- und verfassungswidrigen Zustandekommens und ihres besonders schutzwürdigen Inhalts strengerer Regeln für die Verwahrung und Verwendung als normale Verwaltungs- oder Parteiakten. Andererseits sollten sie, soweit vertretbar auch einschließlich personenbezogener Informationen, zeitnah und ohne Schutzfristen zugänglich gemacht werden. Dies galt besonders für die persönliche Einsichtnahme all jener, die vom MfS beobachtet oder verfolgt worden waren. Daneben sollten die Regelungen erheblich über übliche Archivgesetze hinausgehen, weil offengelegt werden sollte, wer für die Staatssicherheit tätig war. Auch die Unabhängigkeit der Institution, die all dies bewerkstelligt, war ein wichtiges Gut. Hierzu gehörte, angelehnt an den Status des Datenschutzbeauftragten, die Wahl eines bzw. einer Bundesbeauftragten durch den Bundestag sowie die Entscheidung, die Fach- und Rechtsaufsicht nicht einem Einzelministerium zu überlassen. Die Bedingungen für diese Konstruktion haben sich nach Ansicht nicht nur des Bundestages bewährt. Sie gelten noch heute.

„Freiheit für meine Akte“ – die persönlichen Akteneinsichten

Den größten Anteil unserer Arbeit nehmen auch heute – fünfzehn Jahre nach Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes – mit sieben- bis achttausend Anträgen pro Monat die persönlichen Akteneinsichten ein. Mehr als eineinhalb Millionen Menschen haben bisher von dem Recht Gebrauch gemacht, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Bedeutung, die die Akteneinsicht für jene Menschen hat, die Verfolgung und Repression ausgesetzt waren, bedarf kaum der Erläuterung. Die Opfer der Diktatur erhalten, indem sie die Wahrheit über ihre Geschichte erfahren, ihre Souveränität zurück und können frei entscheiden, wie sie mit diesem Wissen umgehen. Sie werden in die Lage versetzt, sich „ihre Biografien wieder anzueignen“, wie Joachim Gauck es formulierte.

Die Auseinandersetzung mit der „eigenen“ Akte, ja schon die Überlegung, ob man sich damit beschäftigen will, ist ein Stück Auseinandersetzung mit der Geschichte, die in den genannten Größenordnungen auch gesellschaftlich relevant ist. Das Stasiunterlagengesetz hat hunderttausendfache individuelle Auseinandersetzung bewirkt, unzählige Gespräche im Familien- und Freundeskreis über das Für und Wider der Akteneinsicht oder den Inhalt der Unterlagen selbst. Zu den öffentlich kaum sichtbaren, aber atmosphärisch außerordentlich wichtigen Effekten gehört übrigens auch, dass sich manche ehemalige Informanten der Staatssicherheit aus Scham den Bespitzelten selbst offenbarten, um der Offenlegung in der Akteneinsicht zuvorzukommen – man wünschte sich natürlich, noch mehr wären diesem Beispiel gefolgt. Unabhängig davon: Das gewonnene Wissen darüber, wer einen ausgehorcht hat und wer nicht, ist als bereinigender Effekt von unschätzbarem Wert.

Zunehmend werden wir mit der Frage konfrontiert, ob auch die Einsicht in die Akten verstorbener Angehöriger möglich ist. Dies wird vom Gesetzgeber bisher – abgesehen von einigen eng begrenzten Ausnahmen – verneint. Ob hier künftig Zugänge ermöglicht werden, ist eine der interessanten Fragen, die der Gesetzgeber im Zuge weiterer Novellierungen noch zu beraten und zu entscheiden hat.

Überprüfungen auf MfS-Tätigkeit

Überprüfungen in Politik und öffentlichem Dienst auf frühere Zusammenarbeit mit dem MfS standen in den zurückliegenden Jahren immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die Diskussionen um Stasibelastungen Prominenter gehören bis heute zu den Themen, derer sich die Medien gern annehmen. Doch die Ära der spektakulären Enthüllungen neigt sich dem Ende zu – eine, wie ich meine, erfreuliche Tatsache, denn viel zu oft hat die Sensation den Blick auf wichtige und interessante Details verstellt.

Die Stasiunterlagenbehörde informiert auf Antrag, ob und wenn ja, welche Hinweise sich in den Unterlagen auf eine Tätigkeit für das MfS finden – dies betrifft übrigens sowohl die inoffizielle wie die hauptamtliche Tätigkeit. Die Entscheidung, solche Anträge zu stellen, liegt hingegen bei den jeweiligen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Kommunen), den parlamentarischen Gremien, wie Bundestag, Landtage, Stadträte usw., sowie einem Kreis von weiteren Körperschaften, darunter auch die Kirchen. Zumindest für Ostdeutschland sowie eine Reihe von Bundesinstitutionen ist dieses Recht auch weitgehend wahrgenommen worden, während in Westdeutschland überwiegend nur dann überprüft wurde, wenn es bereits Anhaltspunkte für eine MfS-Tätigkeit gibt. Insgesamt sind bis Ende 2006 bei unserer Behörde mehr als 1,96 Millionen solcher Anträge bearbeitet worden.

Die Entscheidung, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen der Überprüfung zu ziehen sind, liegt übrigens nicht bei der BStU, sondern bei den Arbeitgebern bzw. den Gremien, die die Überprüfung vornehmen. Wichtig ist hier natürlich die Würdigung jedes Einzelfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren. So aussagekräftig die Akten meist auch sind, können sie natürlich niemals ein vollständiges Bild abgeben.

Die Überprüfung war vom Gesetzgeber ursprünglich auf eine Dauer von 15 Jahren begrenzt worden und lief damit Ende 2006 aus. Dahinter stand die Vorstellung, eine Art Verjährung müsste, wie bei Straftaten, auch für die MfS-Tätigkeit gelten. In den Monaten vor diesem Termin machte sich darüber jedoch Unbehagen breit, und so ist schließlich für eine Reihe von herausgehobenen Positionen die Überprüfungsmöglichkeit verlängert worden. Außerdem ist im Gesetz klargestellt worden, dass über solche Belastungen auch weiterhin öffentlich berichtet werden darf. Hier zeigt sich, wie lebendig die Debatte noch heute ist, auch wenn die allermeisten Überprüfungen weitgehend erledigt sind.

Forschung und öffentliche Aufklärung

Parallel zu den nach vielen Hunderttausenden zählenden Akteneinsichten und Überprüfungen begann Anfang der neunziger Jahre die gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufarbeitung jenseits des Einzelfalls. Das systematische Wissen über den Geheimapparat der Staatssicherheit war gerade am Anfang von ungeheurer Bedeutung dafür, ein realistisches Bild von dessen Dimensionen und Methoden zu gewinnen und damit die öffentliche Debatte auf ein solides Informationsfundament zu stellen. Und heute, nachdem die Öffnung der Akten nicht mehr so spektakulär ist wie vor 15 Jahren, sondern zum wissenschaftlichen Standard zeitgeschichtlicher Untersuchungen gehört, hat die auf MfS-Akten beruhende Forschung eine wichtige Stellung als Kompass für weitere Auseinandersetzungen.

Schon am 15. Januar 1990, dem Tag der Besetzung der MfS-Zentrale in der Berliner Normannenstraße, hatte der Runde Tisch der DDR die Idee formuliert, man müsse auch einen Zugang für Forscher und Journalisten zu den Akten schaffen. Der Gedanke fand Eingang in die Gesetze von Volkskammer und Bundestag und ermöglicht heute, unter Beachtung des Datenschutzes, eine außergewöhnlich breite Berichterstattung, die weit weniger auf dunkle Informationskanäle ehemaliger Geheimdienstleute zurückgreift als in manch anderem postkommunistischen Land.

Die Stasiunterlagenbehörde verfügt zudem über einen eigenen Stab von Historikern und Politologen, die Grundlagenforschung über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des MfS leisten. Sie sind gefragte Experten, nicht zuletzt im Ausland, wo die Zugänge zu den Akten von Geheimdiensten und Geheimpolizeien meist schwierig bis unmöglich sind. So greift z.B. mancher rumänische Forscher und Bürgerrechtler zu den Büchern über die DDR-Staatssicherheit, weil die Securitate noch ein Buch mit sieben Siegeln ist.

Bildungsarbeit

Ein wichtiger Beitrag zur weiteren Entwicklung der Erinnerungskultur im Zusammenhang mit der DDR ist die Bildungsarbeit der Behörde – gerade unter jungen Menschen, die die Verhältnisse vor dem Mauerfall nur noch vom Hörensagen kennen und in manchen Elternhäusern auch wenig über diese Zeit erfahren. In der Bildungsarbeit zu DDR-Themen liegt die Versuchung nahe, sich auf spektakuläre Einzelschicksale oder auf die Methoden und Folgen politischer Repression und Verfolgung zu konzentrieren. So wichtig dieses Wissen ist, birgt dessen einseitige Vermittlung jedoch die Gefahr in sich, dass der Eindruck entsteht, jenseits von Repression und Verfolgung hätte es ein „normales“ Leben in der Diktatur gegeben. Ein Jugendlicher, der in unserer Dauerausstellung einen Fall von Zersetzung kennen lernte und davon sehr berührt war, fragte beispielsweise: „Und warum hat der die nicht angezeigt?“ Diktatur-Lernen heißt also auch, die alltäglichen Bedingungen der Diktatur zu identifizieren: den Skandal einer Einparteienherrschaft ohne demokratische Legitimation, den Verlust bürgerlicher Freiheitsrechte, die Überwachung und die Anpassungszwänge, staatliche Strukturen ohne Gewaltenteilung oder das Fehlen einer demokratischen Öffentlichkeit. Und es heißt, sich mit Opposition und Widerstand zu beschäftigen und mit dem Bemühen von Menschen, sich auch unter politisch schwierigen Bedingungen integer zu verhalten.

Perspektiven der Erinnerungskultur

Überprüfungen, Akteneinsichten, Forschung, Bildungsarbeit – die Arbeit der Stasiunterlagenbehörde trägt auf vielfältige Weise zu dem bei, was wir unter Erinnerungskultur verstehen. Die BStU ist aber außerdem – ebenso wie andere Aufarbeitungsinstitutionen – Lobbyistin der Aufarbeitung. In den nach wie vor schmerzhaften gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die DDR-Vergangenheit stärkt sie allein schon durch ihre Existenz jene, die sich – nicht selten aus einer Minderheitenposition heraus – für einen offenen Umgang mit der DDR-Vergangenheit einsetzen. Dies gilt nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Rahmen. Angesichts der oftmals ganz anderen Konstellation in ehemaligen Ostblockstaaten lässt sich wohl ohne Übertreibung feststellen, dass die Stasiunterlagenbehörde ein beträchtliches symbolisches Gewicht hat. Der Weg, den Deutschland im Umgang mit dem Erbe der SED-Diktatur gegangen ist, hat nicht nur in Mittel- und Osteuropa Maßstäbe gesetzt. Wir sind zu einer wichtigen Referenz für viele Länder geworden, die ebenfalls Diktaturen überwunden haben und mit dem Erbe der Diktaturen, mit der Zerstörung von Kultur und Zivilgesellschaft umgehen müssen. Dieser Aspekt hat nicht zuletzt vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung und der Frage nach einem gesamteuropäischen Geschichtsverständnis an zusätzlicher Bedeutung gewonnen.

Die Breite der Aufgaben und ihre Bezogenheit auf jeweils aktuelle und sich verändernde Bedingungen lässt ahnen, dass die Arbeit meiner Behörde ständigem Veränderungsbedarf unterliegt: Strukturen sind anzupassen oder Arbeitsbereiche weiter zu professionalisieren. Auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die wichtigen jüngst erreichten Verbesserungen beim Aktenzugang können deshalb nur ein Schritt auf einem längeren Weg sein.

Sich der insgesamt erfolgreichen Bilanz der Stasi-Aufarbeitung zu vergewissern, heißt selbstverständlich nicht, Niederlagen zu verschweigen und darüber hinweg zu gehen, dass es in Ost- und in Westdeutschland beachtliche Kräfte gab und noch heute gibt, die diesen Weg abgelehnt haben. Es gehört zu den bittersten Dimensionen dieser Bilanz, dass sich die Mittel des Strafrechts gegen MfS-Täter als weitgehend stumpf erwiesen haben. Auch die Anstrengungen, Opfern die gebotene Achtung in der Gesellschaft zu erweisen, stoßen immer wieder auf eine gewisse Indifferenz, eine psychologische Abwehr, wie wir sie zu gut auch aus den Nachkriegsjahrzehnten des geteilten Deutschlands kennen.

Zwei Dinge sind allerdings nach mehr als 16 Jahren öffentlicher Debatte offenkundig. Erstens ist deutlich geworden, dass jenseits aller Wellenbewegungen das öffentliche Bedürfnis nach einer breiten Beschäftigung mit der DDR-Vergangenheit nicht nachlässt, sondern wächst. Hinzu kommt, dass diese Vergangenheit ein wesentlicher Referenzpunkt für die Probleme der „Vereinigungskrise“ ist, die unser Land gegenwärtig und auf absehbare Zukunft beschäftigen.

Zweitens ist ganz pragmatisch zu konstatieren, dass 1990 ein „Schlussstrich“ mit allen Konsequenzen zwar denkbar (wenngleich nicht wünschenswert) gewesen wäre. Heute aber, nach all den Schritten, die die deutsche Gesellschaft bewusst und getragen von einem ansehnlichen politischen und gesellschaftlichen Konsens, in dieser Angelegenheit gegangen ist, ist diese Entwicklung unumkehrbar. Der „point of no return“ einer zivilgesellschaftlich bewussten Erinnerungskultur ist überschritten. Wir sind dabei, die Lasten dieser Entwicklung zu akzeptieren, und wir fangen an, uns des mit ihr verbundenen Gewinns zu erfreuen. Aber 17 Jahre sind, wenn es um die Überwindung jahrzehntelanger Unfreiheit geht, eine kurze Zeit, und die bisherigen Erfolge dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viele Wissenslücken bestehen und im öffentlichen Bewusstsein nach wie vor große Erinnerungs- und Verarbeitungsdefizite existieren. Deshalb bleibt die Herausforderung, die politischen und strukturellen Voraussetzungen für die Diktaturaufarbeitung zu erhalten und womöglich auszubauen, unbedingt bestehen.