Wandel durch Annäherung? Die „neue deutsche Ostpolitik“ aus Prager Perspektive

aus OWEP 1/2014  •  von Miroslav Kunštát

Dr. Miroslav Kunštát ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale Studien der Karls-Universität Prag.

Zusammenfassung

Im Rahmen der „neuen deutschen Ostpolitik“ nach 1969 kam dem Verhältnis zur Tschechoslowakei eine besondere Rolle zu, denn die Verhandlungen zum Prager Vertrag von 1973 gestalteten sich wegen des Streits um die Bewertung des Münchener Abkommens von 1938 als besonders schwierig. Der Beitrag skizziert die damaligen Vorgänge, die letztlich zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen führten und über den Helsinki-Prozess auch der Entwicklung der Dissidentenbewegung in der Tschechoslowakei zum Durchbruch verhalfen.

I.

Sowohl die zeitgenössische (offizielle und inoffizielle) als auch aktuelle tschechische Wahrnehmung der bundesdeutschen „Ostpolitik“ der ausgehenden 1960er sowie der 1970er und 1980er Jahre spiegelt sich vor allem in der historischen und publizistischen Reflexion des so genannten Prager Vertrages von 1973 und seiner komplizierten Verhandlungsgeschichte sowie in den Debatten um die Interpretation der nachfolgenden Periode der deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen von 1973 bis 1989 wider. Nur selten wird dabei als Nebeneffekt die internationale Legitimierung des Husák-Regimes in seiner schwerfälligen „normalisierten“ Fassung erwähnt. Selbst die prominentesten tschechischen Dissidenten wie Václav Havel, Jiří Hájek, Jiří Dienstbier oder Luboš Dobrovský haben die Langzeiteffekte der neuen deutschen „Ostpolitik“ mit Rücksicht auf ihre Auswirkungen auf die tschechoslowakische Innenpolitik und die durch die Entspannungspolitik der frühen 1970er Jahre neu geschaffenen Freiräume eher positiv bewertet, denn seit 1975, seit der „Schlussakte von Helsinki“, konnte man viel eindeutiger und effektiver auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Tschechoslowakei im Bereich der Menschenrechte hinweisen und auf deren Basis auch politische Wünsche und Forderungen formulieren. Die allergischen, oft hysterischen Reaktionen des offiziellen Prags mit ihren Schikanen gegen die damals noch überschaubare politische Opposition – insbesondere nach der Veröffentlichung des Gründungsdokumentes der Menschenrechtsbewegung Charta 77 – ändern an dieser durchaus positiven Beurteilung nur wenig.

Entsprechende verlässliche demoskopische Daten über das Deutschlandbild bzw. über das Bild der bundesdeutschen Außenpolitik in der tschechoslowakischen öffentlichen Meinung stehen aus dieser Zeit nicht zur Verfügung. Der größere Teil der Bevölkerung wurde darüber zwar relativ ausführlich, aber natürlich ganz einseitig durch offizielle Medien informiert, denn die offiziellen tschechoslowakischen Veröffentlichungen und Kommentare vor 1989 multiplizierten nur die ideologisch formulierten Standpunkte des kommunistischen Politbüros bzw. der Štrougal- Regierung – die interessanten, aber nur seltenen partei- bzw. „apparatsinternen“ Debatten gelangten fast nie in die Öffentlichkeit. Die sich im westlichen Exil frei entfaltende tschechische Fachdebatte (z. B. Bedřich Utitz, Adolf Müller, Michal Reiman, Libor Rouček) interpretierte eher die offizielle deutsche Zugangsweise zum Thema „Ostpolitik“ anhand der verfügbaren Quellen. Eine größere kritische Aufmerksamkeit wurde natürlich auch den damaligen ablehnenden Positionen in der CDU und der CSU bzw. in den damals noch recht einflussreichen Vertriebenenverbänden gewidmet.

II.

Die Vorphase der „neuen“ deutschen Ostpolitik wird in der tschechischen Literatur in der Regel mit dem Regierungsantritt von Kanzler Ludwig Erhard (Oktober 1963) identifiziert. Das Kabinett Erhard zeigte durchaus Kompromissbereitschaft in der für die Tschechoslowakei zentralen Frage des Münchener Abkommens vom 29. September 1938, so etwa in der Erklärung Erhards vom Juni 1964 und noch viel deutlicher in der so genannten „Friedensnote“ der Bundesregierung vom März 1966. Hier wurde erklärt, „dass das Münchener Abkommen von Hitler zerrissen wurde und keine territoriale Bedeutung mehr hat.“1 Die für Prag so wünschenswerte und in jener Zeit nahe zwangshaft, ohne „Wenn und Aber“ geforderte Nichtgültigkeitserklärung ex tunc (d. h. von Anfang an) konnte in dieser Note allerdings kaum erscheinen. Das war auch der formelle Grund, warum die neue deutsche Initiative von Prag aus abgelehnt wurde. In dieser insgesamt doch etwas aufgelockerten Atmosphäre konnte man weitere Fortschritte verzeichnen, insbesondere auf dem Gebiet des kulturellen Austauschs und Tourismus. Am Ende dieser Periode stand 1967 eine neue zwischenstaatliche Vereinbarung über die Errichtung von Handelsvertretungen der jeweiligen Staaten in Prag bzw. Frankfurt (Main), die auch mit wichtigen konsularischen und diplomatischen Befugnissen ausgestattet wurden.

Der Prager Frühling 1968 stellte ein hoffnungsvolles, leider jedoch ziemlich kurzes Kapitel dar. Die belasteten Beziehungen zur Bundesrepublik konnten viel freier diskutiert werden, und zwar nicht nur in den geschlossenen Kreisen der Parteielite und der akademischen Welt, sondern auch in der Tagespresse. Auch das bisher tabuisierte Thema der Vertreibung der Sudetendeutschen wurde auf einmal zum Diskussionsgegenstand. Obwohl damals die Tschechoslowakei „die charakteristischen Hauptzüge ihrer Position in Mitteleuropa“ (so Alexander Dubček) aktiver ausnutzen wollte, haben sich die Führer der Reformbewegung gegenüber der Bundesrepublik jedoch sehr zurückhaltend benommen, und zwar aus guten Gründen: Die ersten Anläufe einer inoffiziellen Annäherung wurden seitens der Sowjetunion, viel mehr jedoch seitens der DDR und Polens als Dorn im Auge empfunden. Dennoch fanden während des Jahres 1968 mehrere inoffizielle Sondierungsgespräche über die eventuelle Aufnahme diplomatischer Beziehungen „in absehbarer Zukunft“ und über die Lösung der wichtigsten strittigen Fragen statt. Kurz vor der sowjetischen Invasion traf in Bonn die tschechoslowakische Expertengruppe ein, um die ungelösten Vergangenheitsfragen mit den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes umfassend zu diskutieren. Nach Eintreffen der Nachricht über die militärische Intervention wurden die Gespräche unterbrochen, die tschechoslowakische Delegation musste „mit Tränen in den Augen“ die Heimreise antreten.

Der spektakuläre Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts in die Tschechoslowakei im August 1968, an dem auch die Nationale Volksarmee der DDR teilnahm, konnte die Normalisierung der Beziehungen zur Bundesrepublik nur bremsen, keinesfalls aufhalten. Die darauffolgende „Normalisierung“ hatte jedoch einen herben, negativen Beigeschmack. Mit diesem Wort wird nämlich in der tschechischen Literatur die ganze Husák-Ära bezeichnet – es wurde zum Synonym der inneren Resignation des okkupierten Landes, der verpassten und aufgegebenen Chancen und Perspektiven des Prager Frühlings 1968.

III.

Den „Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der ČSSR und der Bundesrepublik Deutschland“ (so die offizielle Bezeichnung des Prager Vertrages vom 11. Dezember 1973) kann man als einen Baustein, vielleicht sogar als einen Meilenstein in der Entspannungspolitik der frühen 1970er Jahre auf dem mühsamen Weg nach Helsinki 1975 betrachten, jedoch kaum als einen Grundstein des komplizierten Détente-Gleichgewichtes zwischen Ost und West. Ohne diesen Vertrag jedoch wäre der Erfolg der Entspannungspolitik und auch der neuen deutschen Ostpolitik kaum denkbar. Auch in den internen Überlegungen und programmatischen außenpolitischen Darstellungen der tschechoslowakischen Führung bildeten die Ostverträge einen einheitlichen Komplex, fast genau nach dem Diktum des so genannten „Bahr-Papiers“ vom Mai 1970 (Ziffer 5), des de facto inoffiziellen und als vertraulich gedachten Fahrplans der Brandt´schen Ostpolitik, nach dem „… entsprechende Abkommen (Verträge) der Bundesrepublik Deutschland mit den anderen sozialistischen Ländern, insbesondere die Abkommen (Verträge) mit der Deutschen Demokratischen Republik …, der Volksrepublik Polen und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik … ein einheitliches Ganzes bilden.“2 Diese Tatsache ist im heutigen tschechischen Kontext umso wichtiger, weil in der öffentlichen Rezeptionsgeschichte der damals äußerst wichtige außenpolitische Kontext nur selten wahrgenommen wird.

Die tschechoslowakische politische Führung sah unmittelbar nach der Unterdrückung des Prager Frühlings keine innenpolitische Notwendigkeit, die Beziehungen zur Bundesrepublik allzu schnell zu normalisieren – ebenso wenig wie der noch in Ostberlin regierende Walter Ulbricht. Zu den Verhandlungen mit Bonn wurde Prag de facto aufgrund einer Weisung von Leonid Breschnew gezwungen, und zwar auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Pakts am 20. August 1970, acht Tage nach Unterzeichnung des Moskauer Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR. Mit Verbitterung und Verstimmung musste man in Prag sogar feststellen, dass die die Tschechoslowakei betreffende Ziffer 8 des erwähnten Bahr-Papiers die bisherige rechtliche Position der sowjetischen Regierung zur erwünschten „Ex tunc-Ungültigkeit“ des Münchener Abkommens vom 29. September 1938 relativiert hatte: „Es … besteht Einvernehmen darüber, dass die mit der Ungültigkeit des Münchener Abkommens verbundenen Fragen in Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in einer für beide Seiten annehmbaren Form geregelt werden sollen.“ Die Sowjets hatten dadurch die bisher konsequent verfolgte Rechtsposition zum Münchener Abkommen modifiziert, die nur einige Wochen vorher – im Absatz 6 des neuen Freundschaftsvertrages mit Prag vom 6. Mai – bestätigt wurde: „Das Münchener Abkommen ... ist daher ungültig von Anfang an ... mit allen daraus herrührenden Konsequenzen“ .3

Die Frage des Münchener Abkommens ging streng genommen über den vorgegebenen Rahmen der im Bahr-Papier beabsichtigten Ostverträge hinaus, die in erster Linie den Gewaltverzicht und die Sicherung der bestehenden Grenzen im Nachkriegseuropa im breiteren Kontext des Ost-West-Entspannungsprozesses garantieren und somit auch größere Gestaltungsräume für die neudefinierte Deutschlandpolitik sichern sollten. Angesichts der unerwartet komplizierten Verhandlungsgeschichte halten einige Autoren sowie zeitgenössische Zeitungskommentare den Prager Vertrag für den juristisch „schwierigsten“ Ostvertrag innerhalb des gesamten Vertragswerks der BRD mit den mittel- und osteuropäischen Staaten. Die nach langem Tauziehen ausgehandelte Kompromissformel lautete in der Endfassung: „Art. 1. Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik betrachten das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig. Art. 2 (1) Dieser Vertrag berührt nicht die Rechtswirkungen, die sich in Bezug auf natürliche oder juristische Personen aus dem in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 9. Mai 1945 angewendeten Recht ergeben. Ausgenommen hiervon sind die Auswirkungen von Maßnahmen, die beide vertragschließende Parteien wegen ihrer Unvereinbarkeit mit den fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit als nichtig betrachten. (2) Dieser Vertrag läßt die aus der Rechtsordnung jeder der beiden Vertragsparteien ergebende Staatsangehörigkeit lebender und verstorbener Personen unberührt ...“4 Dieses „völkerrechtliche Kunststück“ (so Jaroslava Plšková) ermöglichte es den beiden Seiten, an ihren ursprünglichen Rechtspositionen festzuhalten, ohne dabei das Gesicht zu verlieren.

IV.

Die beiden divergierenden Rechtspositionen sind nun kurz darzustellen: Der tschechoslowakische Standpunkt bestand darin, dass das Münchener Abkommen der Tschechoslowakei unter Gewaltandrohung aufgezwungen worden – eine schwere Verletzung der Grundregeln des Völkerrechts – und deshalb von Anfang an mit allen daraus ergebenden Folgen ungültig gewesen sei. Die Bundesrepublik erklärte sich recht früh dazu bereit, sich vom Münchener Abkommen zu distanzieren, allerdings nur im Sinne der Formulierung, das Abkommen gelte nicht mehr.

Die schwierigen Sondierungen und Vorgespräche sowie die offiziellen Verhandlungen zogen sich über drei Jahre hin (1970-1972), und erst seit wenigen Jahren können die entsprechenden Akten in beiden Ländern ausgewertet werden. Viele Fragezeichen schweben selbstverständlich über dem Thema der möglichen und höchstwahrscheinlich sehr starken Einflussnahme Moskaus, insbesondere auf die Ergebnisse der langen „Denkpausen“, mit denen die Tschechoslowakei die sowieso sich hinschleppenden Verhandlungen mehrmals unterbrochen hat. Bei diesem Thema fehlen den Historikern die bisher in den entsprechenden russischen Archiven verschlossenen Materialien spürbar.

Aus den tschechoslowakischen Verhandlungsprotokollen geht hervor, dass nach einem Treffen führender Politiker der Ostblockländer auf der Krim im August 1971 aus der Formulierung über die Ungültigkeit des Münchener Abkommens „von Anfang an“ der Zusatz „mit allen sich daraus ergebenen Folgen“ verschwand. Dies eröffnete der tschechoslowakischen Delegation einen breiteren Spielraum auf der Kompromisssuche. Dennoch war der zentrale Streit über den Zeitpunkt der Ungültigkeit bis Juni 1972 immer noch nicht beigelegt. Erst in der darauffolgenden Korrespondenz zwischen Brandt und Štrougal finden sich Ansätze zu einer späteren Kompromisslösung, die auf der Erklärung über die Nichtigkeit (Nullität, also nicht Ungültigkeit) des Münchener Abkommens in den gegenseitigen Beziehungen basierte sowie auf der für beide Seiten annehmbaren Behandlung der angewandten Rechtsordnung in den Sudetengebieten zwischen dem 29. September 1938 und 9. Mai 1945 (inkl. Staatsangehörigkeitsfrage). Bei den anschließenden offiziellen Verhandlungen wurde der Vertragstext endlich abgeschlossen, wobei die Gewaltverzicht- und teilweise auch die Grenzgarantieartikel de facto wörtlich aus dem Moskauer Vertrag zwischen der BRD und der UdSSR übernommen wurden.

V.

Der Prager Vertrag wurde am 11. Dezember 1973 feierlich unterschrieben. Rückblickend wurde er von den damaligen tschechoslowakischen führenden Politikern als großer Erfolg gefeiert. So betonte Gustáv Husák noch im Jahre 1990, kurz vor seinem Tod, im Gespräch mit seinem Freund, dem slowakischen Historiker Viliam Plevza, stolz, die Verhandlungen mit der BRD seien „unter seiner Federführung“ erfolgreich abgeschlossen worden.

Der dramatische Verlauf der bundesdeutschen, mit der Ratifizierung des Vertrages verbundenen Debatte ist allgemein bekannt. Sie ist nicht nur der damaligen deutschen Presse zu entnehmen; die bunte Ansichts- und Themenskala spiegelt sich vielmehr auch in den veröffentlichten Drucksachen bzw. Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates wider. Die damalige niederschmetternde pauschale Verurteilung des Prager Vertrages seitens der Opposition erwies sich im Blick auf die kommenden Entwicklungen jedoch kaum als richtungsweisend: „Auch der Vertrag mit der ČSSR ist der Erfolg der konsequent durchgeführten Europapolitik der UdSSR und entspricht den allgemeinen politischen Zielsetzungen, auf die die Warschauer-Pakt-Mächte von der Sowjetunion verpflichtet worden sind.“5 Der Prager Vertrag hat nämlich nicht nur das schmerzliche Problem des Münchener Abkommens „gelöst“. Seine Früchte, die sich auch in den humanitären Begleitbriefen der beiden Außenminister niederschlugen, konnten zuletzt auch in Form eines neuen Niveaus der Ansprüche und Verpflichtungen, die sich später auch aus der Schlussakte der KSZE aus dem Jahre 1975 ergaben, ihre Zinsen tragen. In dem Entwurf des Gesetzes zum Vertrag zwischen ČSSR und BRD vom 20. März führte die Bundesregierung als Sinn und Zweck dieses Vertrages nicht nur die Herstellung der Normalität (also nicht der „Normalisierung“) der Beziehungen an, sondern betonte auch dessen blockübergreifenden und regionalen Aspekt – als den Höhepunkt der Bildung einer Kette von neuen Verträgen mit den Warschauer-Pakt-Staaten auf der Grundlage des Gewaltverzichts und mit dem perspektivischen Ausblick, den Entspannungsprozess auf eine neue Ebene auch in den innerdeutschen Beziehungen zu projizieren.

Der Bericht des Auswärtigen Ausschusses zum Vertrag sah in dem Abkommen den Willen beider Staaten, einen „dicken Strich“ unter die unselige Vergangenheit zu ziehen. Wer hätte allerdings damals ahnen können, dass sich die Begriffe „Schlussstrich“ und „Schlussstrichdenken“ zu politischen Beschwörungsformeln mit spöttischem Beigeschmack entwickeln würden? In diesem Sinne hat der Prager Vertrag die Erwartungen auch im Hinblick auf seinen Inhalt und die Möglichkeit seiner zweideutigen Auslegung gewiss nicht erfüllen können, und zwar nicht nur in Bezug auf das Münchener Abkommen 1938, sondern vor allem auch auf den ganzen Komplex der unterschiedlich betrachteten eigentumsrechtlichen Probleme.

VI.

Die blockpolitischen und ideologischen Grenzen in den bilateralen Beziehungen lösten sich in fortschreitendem Maße dadurch auf, dass durch die Ergebnisse des Helsinki-Prozesses, der später weitere Impulse durch die Neuformulierung der sowjetischen Innen- und Außenpolitik nach dem Jahre 1985 bekam (also durch den Start der Perestrojka und deren selbst von ihren Hauptakteuren nicht beabsichtigte Eigendynamik), der damalige Status quo in Europa als Ganzes infrage gestellt wurde.6 Jedenfalls lag der Wunsch zur Entwicklung intensiverer Beziehungen auf beiden Seiten der Grenze. Einen bedeutenden Anteil hatte daran auch das ganz pragmatische Interesse einer großen Zahl von deutschen Industriellen und Politikern an der Entfaltung der wirtschaftlichen Beziehungen mit der ČSSR und den anderen Staaten Mittel- und Osteuropas. Stellvertretend erwähnt seien der Vorsitzende des Ostausschusses der deutschen Wirtschaft, Otto Wolff von Amerongen, und die Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens, Lothar Späth und Johannes Rau.

Die „Ostpolitik“ der sozialliberalen Koalition bzw. auch ihre tschechoslowakische Komponente, die nach 1982 vom Kabinett Kohl kontinuierlich fortgeführt wurde, verstehen wir heute in ihrer Doppeldeutigkeit: in ihrem Schwanken zwischen der Bejahung (Legitimierung) des tschechoslowakischen „Normalisierungsregimes“ und gleichzeitig der praktischen Erweiterung des Spielraums für die Möglichkeiten seiner gezielten Erosion in dem ursprünglichen Sinne des von Egon Bahr bereits 1963 formulierten „Wandels durch Annäherung“. Diese Prozesse verliefen nicht linear und sind auch aus heutiger Sicht nicht unumstritten. Auf der einen Seite unterhielt z. B. die SPD direkte und in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre auch intensive Parteikontakte zu den tschechoslowakischen Kommunisten, was bei vielen Oppositionellen mit Verstimmung wahrgenommen wurde. Auf der anderen Seite pflegte sie auch direkte Kontakte zur Charta 77, insbesondere über den Vertrauensmann von Willy Brandt, Hans Eberhard Dingels aus dem SPD-Parteivorstand. Selbst Willy Brandt führte ab 1977 eine regelmäßige private Korrespondenz mit einem der ersten Sprecher der Charta 77, Professor Jiří Hájek.

Besonders die Veröffentlichung des Gründungsdokumentes der Charta 77 im Januar 1977 lieferte der Regierung in Prag den Vorwand für eine neue Welle staatlicher Isolationismus-Politik einschließlich der gewünschten politischen Munition. Die Etablierung des organisierten tschechoslowakischen Dissidententums konnte jedoch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bemerkenswert ist dabei, dass die außenpolitischen Vordenker der Charta 77, d. h. Persönlichkeiten wie Jiří Hájek (ČSSR-Außenminister in der Zeit des Prager Frühlings), Jiří Dienstbier (ČSFR-Außenminister 1989-1992), aber auch der slowakische katholische Querdenker Ján Čarnogurský (1991-1992 slowakischer Ministerpräsident und im Jahre 2014 slowakischer Präsidentschaftskandidat) in ihren damaligen Überlegungen in nahezu prophetischer Weise den Zusammenhang zwischen der Lösung der deutschen Frage und der europäischen Frage vorweg nahmen. Ausdrücklich geschah dies im so genannten „Prager Aufruf der Charta 77“ vom 11. März 1985, einem nicht allzu bekannten Text, in dem es u. a. heißt: „Wir können ebenfalls einige bisher bestehende Tabus nicht außer Acht lassen. Eines davon ist die Teilung Deutschlands. Wenn in der Perspektive der europäischen Einigung niemandem sein Recht auf Selbstverwirklichung abgesprochen werden darf, gilt dies ebenfalls für die Deutschen. Wie kein anderes Recht, darf auch dieses nicht auf Kosten anderer, unter Missachtung ihrer Ängste, geltend gemacht werden. So lasst uns doch eindeutig erklären, dass ein Ausweg nicht in einer erneuten Revision der europäischen Grenzen gesucht werden kann. Die Grenzen sollten im Rahmen der europäischen Annäherung immer weniger Bedeutung haben, jedoch darf auch dies nicht als Anlass zu nationalistischen Wiederholungstaten ausgelegt werden. Gestehen wir jedoch den Deutschen offen ihr Recht zu, sich frei zu entscheiden, ob und in welchen Formen sie die Verbindung ihrer beiden Staaten in ihren jetzigen Grenzen wollen. Nach den Bonner Ostverträgen und nach Helsinki könnte der Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland zu einem bedeutenden Instrument positiver Veränderungen in Europa werden.“7

Obwohl die tschechoslowakischen Dissidenten eine schmalere gesellschaftliche Basis hatten als beispielweise die polnischen Dissidenten, konnte das ansonsten allmächtige Husák-Regime an der komplementären und synergetischen Wirkung der deutschen „Ostpolitik“ und deren kritischer tschechoslowakischer Reflexion nichts ändern. Die Systemimplosion des Jahres 1989 beschleunigte natürlich die hier nur angedeuteten Entwicklungstrends und erweiterte das immer dichtere Beziehungsgeflecht – insbesondere nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 – um neue Themen und neue Horizonte. Leider kamen nun aber auch wieder viele aus der Vergangenheit herrührende Probleme zur Sprache. Der Weg zur neuen deutsch-tschechischen Partnerschaft in der inzwischen um die ostmitteleuropäischen Staaten erweiterten Europäischen Union erwies sich daher als etwas länger und strapaziöser, als man es in der Euphorie der „friedlichen Revolutionen“ hätte erwarten können.


Fußnoten:


  1. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 26.03.1966. ↩︎

  2. Peter März (Hrsg.): Dokumente zu Deutschland 1944-1994. München 1996, S. 125. ↩︎

  3. Vom Verfasser übersetzt aus: Miroslav Potočný (Hrsg.): Dokumenty ke studiu mezinárodního práva a politiky. Bd. 3. Prag 1977, S. 141. ↩︎

  4. Europa-Archiv, Folge 3/1974, D 66-67. ↩︎

  5. Deutscher Bundestag, Drucksache 07/2270. ↩︎

  6. Zum Helsinki-Prozess vgl. auch das Interview in vorliegendem Heft↩︎

  7. Übersetzt aus: Blanka Císařovská/Vilém Prečan (Hrsg.): Charta 77. Dokumenty 1977-1989. Bd. 2. Prag 2007, S. 692-694. ↩︎