Möglichkeiten und Hindernisse von Versöhnung am Beispiel Berg-Karabach
Zusammenfassung
Zu den nahezu vergessenen Konflikten am Rande Europas zählt die Auseinandersetzung um Berg-Karabach. Trotz vielfältiger Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft, die der folgende Beitrag nachzeichnet, ist eine dauerhafte Lösung nicht in Sicht, wobei deutlich wird, dass manche Strategien eher zur Verschärfung als zur Entspannung der Lage beitragen. Die aktuelle Lage sollte die Vermittler zur Gestaltung der Verhandlungen mit noch stärkerem Engagement bewegen.
Einführung
Der Konflikt um Berg-Karabach gehört zu den am längsten andauernden Konflikten im gesamten OSZE-Raum1 und zu den verlustreichsten im postsowjetischen Raum. Dieser Konflikt geht bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs zurück, war in der Sowjetzeit buchstäblich „eingefroren“ und flammte nach dem Zerfall der Sowjetunion erneut auf. Heute begleiten der Konflikt und dessen Folgen die Republiken Armenien und Aserbaidschan auf ihrem Weg in die neue Ära der unabhängigen Existenz. Im Mittelpunkt des Konfliktes steht die völkerrechtlich nicht anerkannte Republik Berg-Karabach.
Der Konflikt um Berg-Karabach – ein historischer Überblick
Die Geschichte des Streites um Berg-Karabach geht bis in das 19. Jahrhundert zurück. 1921 wurde im Zuge der Entstehung der Sowjetunion das zu 94 Prozent von Armeniern besiedelte Gebiet von Karabach2 der Aserbaidschanischen Sowjetrepublik zugeschlagen. 1923 wurde daraus eine administrative und territoriale autonome Einheit gebildet. Die Karabach-Armenier kritisierten ihren Status als Enklave und beantragten im Laufe der Jahre mehrmals ohne Erfolg eine Übertragung an die Armenische Sowjetrepublik.
Die aktuelle, bis heute andauernde Phase des Konflikts begann bereits während des Niedergangs der Sowjetunion. Am 20. Februar 1988 entschied die Parlamentarische Versammlung Berg-Karabachs über eine Angliederung an die Armenische Sowjetrepublik. Diese Initiative wurde zwar von Aserbaidschan und der Zentralmacht in Moskau abgelehnt; dennoch beschloss das Parlament der Sowjetrepublik Armenien am 1. Dezember 1989 die „Wiedervereinigung von Berg-Karabach mit der Sowjetrepublik Armenien“.
Die Lage im Südkaukasus verschärfte sich, als in der aserbaidschanischen Stadt Sumgait erste Pogrome an der armenischen Bevölkerung verübt wurden. Zwischen 1988 und 1990 verließen rund 360.000 ethnische Armenier aufgrund der Vertreibungspolitik die Repu¬blik Aserbaidschan. Doch auch die Aserbaidschaner wurden vom Konflikt hart getroffen: Laut Auskunft der aserbaidschanischen Regierung gibt es derzeit in Aserbaidschan insgesamt ca. 760.000 Binnenvertriebene, Flüchtlinge und aus der Nähe der Demarkationslinie umgesiedelte Personen.3
Im Mai 1994 wurde dank der intensiven Bemühungen Russlands ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Armenien und Berg-Karabach einerseits sowie Aserbaidschan andererseits unterzeichnet. Damals stand auf der Tagesordnung der OSZE-Vermittler eine baldige Lösung auf Basis gegenseitiger Kompromisse, doch die Bemühungen hatten kaum Erfolg. Bis heute gehören Verstöße gegen die vereinbarte Waffenruhe an der Demarkationslinie, auch Todesfälle, zum Alltag. Die Lage ist extrem gespannt und bleibt explosiv. Im April 2016, als Deutschland den OSZE-Vorsitz innehatte, ereignete sich der so genannte „4-Tage-Krieg“ mit zahlreichen militärischen und zivilen Opfern auf beiden Seiten. Dieser Gewaltausbruch konnte durch rasche Vermittlung Russlands am 5. April 2016 formal beendet werden.
Positionen der beteiligten Parteien zur Konfliktbeilegung
Aserbaidschan
Eine offizielle und eindeutige Position zur Konfliktbeilegung lässt sich kaum zu finden; man kann jedoch aus Reden von Staatspräsident Ilham Aliyev entsprechende Schlüsse ziehen: „Unser größter Kompromiss ist unser Engagement für die Friedensgespräche … Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass wir starken Druck auf Armenien ausüben können, indem wir alle politischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und regionalen Faktoren nutzen …“4 Ferner heißt es, Berg-Karabach und die umliegenden Gebiete müssten bedingungslos unter aserbaidschanische Kontrolle gestellt werden. Dabei ist völlig unklar, welches Territorium unter der Bezeichnung „Berg-Karabach“ und welches als „umliegende Gebiete“ verstanden wird, weil die Autonomie von Berg-Karabach bereits am 26. November 1991 seitens derselben aserbaidschanischen Staatsmacht verwaltungsrechtlich abgeschafft und Berg-Karabach in die Bezirke der „umliegenden Gebiete“ integriert worden ist.
Armenien
Die Regierung in Jerewan führt offiziell aus, Armenien fühle sich seit dem Niedergang der UdSSR und der eigenen Unabhängigkeit gezwungen, die Ausrottung der armenischen Bevölkerung Berg-Karabachs mit allen Mitteln verhindern zu müssen. Die Konfliktbeilegung sollte auf folgenden Grundsätzen beruhen:
- Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des Volkes von Berg-Karabach
- Einrichtung einer ununterbrochenen Landverbindung zwischen Berg-Karabach und Armenien
- Internationale Garantie der Sicherheit von Berg-Karabach
Außerdem besteht Armenien auf der Einbindung von Vertretern Berg-Karabachs in den Friedensprozess, damit dieser möglichst effizient verläuft.5
Berg-Karabach
Die Vertreter der völkerrechtlich nicht anerkannten Konfliktseite sind seit 1998 von den Verhandlungen im Rahmen der Minsker Gruppe der OSZE ausgeschlossen. Zu ihrer offiziellen Position lässt sich Folgendes festhalten: Über die Optionen zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts wäre man bereit zu sprechen, aber erste Voraussetzung dafür wäre die Zulassung Berg-Karabachs zu Verhandlungen als eigenständige Konfliktpartei. Bis dahin respektiert man die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE, wünscht sich aber mehr Engagement der Vermittler.
Verhandlungen: Basis, Format und Beilegungsvorschläge
Seit 1992 bemüht sich die OSZE um eine friedliche Beilegung dieser Auseinandersetzung. Dafür bekam sie 1993 vom UN-Sicherheitsrat neue Impulse.6 Im März 1995 wurde das Institut der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE gegründet. Dazu gehören die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats USA, Russland und Frankreich, weiterhin Deutschland, Belarus, Finnland, Schweden, Italien und die Türkei. Alle Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Am 10. Juli 2009 veröffentlichten die Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe Basisprinzipien für die friedliche Beilegung des Konflikts. Die OSZE-Vermittler nahmen dabei Rücksicht auf die Interessen der Konfliktparteien, nämlich die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und den Schutz der territorialen Unversehrtheit des Staates. Als Basis für eine Lösung und als Voraussetzung gilt der nachhaltige Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Allerdings scheiterten bereits Versuche zur Umsetzung kleiner Schritte auf dem Weg zu einer friedlichen Lösung, wie z. B. der Abzug von Scharfschützen von der Demarkationslinie oder der Ausbau der OSZE-Beobachtungsmission an den Brennpunkten des Konflikts. Ganz offensichtlich steht den OSZE-Vermittlern nicht die notwendige politische Durchsetzungskraft zur Verfügung, was die Beilegung des Konflikts erschwert.
Initiativen externer Akteure auf zivilgesellschaftlicher Ebene
Eine Lösung des Konflikts ist derzeit immer noch nicht in Sicht – mit ihren harten Positionen sind die Regierungen der Konfliktparteien derart festgefahren, dass den OSZE-Vermittlern eine erfolgversprechende Fortsetzung der Verhandlungen kaum vorstellbar scheint, aber auch die Beibehaltung des Status Quo ist inakzeptabel.7 Die Vermittler sind der Auffassung, dass die Entscheidungsträger der Konfliktparteien zunächst ihre Völker auf den Frieden und nicht auf den Krieg vorbereiten müssten.8 Die Bemühungen der OSZE-Staaten reichen auch in den zivilgesellschaftlichen Bereich, wo sie versuchen, die Folgen des Konflikts abzumildern, um ein Durchbrechen der politischen Blockade zu erreichen. Dafür werden zahlreiche Entwicklungsprogramme sowohl speziell für die südkaukasische Region als auch im Rahmen der EU-Ostpartnerschaft insgesamt, zu der u. a. Armenien und Aserbaidschan gehören, gefördert.
Die deutsche Regierung ist der Auffassung, dass die Zivilgesellschaften in Armenien und Aserbaidschan einen wichtigen Beitrag zum Austausch und zur Versöhnung zwischen beiden Völkern leisten können.9 Deutsche Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) organisieren beispielsweise internationale Konferenzen, Seminare, Konzerte, Ausstellungen, Jugendtreffen und Filmvorführungen. Die Hauptakteure im Publikum zahlreicher öffentlicher Diskussionsveranstaltungen sind jedoch fast immer dieselben Personen aus einem engen Kreis. Im Rahmen der geförderten Programme besuchen Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft in der Regel Armenien und Aserbaidschan, jedoch reisen nur wenige von ihnen nach Berg-Karabach. Dort begegnen sie dann in ziemlich eingeschränkter Weise den zivilgesellschaftlichen Aktivisten. Am Ende steht meistens das Ergebnis, eine Lösung sei in naher Zukunft unmöglich.10 Die deutschen NGOs stellen in ihren Berichten in der Regel nur Tatsachen fest, die den Experten und Aktivisten der Zivilgesellschaft aus den Konfliktländern längst bekannt sind. Diejenigen, die Berg-Karabach besuchen, berichten hauptsächlich über die marode wirtschaftliche Lage oder zerstörte Ortschaften. Es ist äußerst fraglich, ob sich dies konstruktiv auf den Aufbau von Vertrauen auswirkt – Berg-Karabachs Stimme wird nicht gehört, und in der Weltpresse erscheinen hauptsächlich Konfliktberichte von Journalisten, die das Land noch nie besucht haben.11
Schlussfolgerungen
Letztlich muss man festhalten, dass es den externen NGOs bisher nicht gelungen ist, die Zivilgesellschaften auf beiden Seiten der Frontlinie miteinander ins Gespräch zu bringen. Verfehlte Fachkompetenz sowie der Mangel an klaren Zielsetzungen bei Projekten reduzieren oft die Erfolgsaussichten vertrauensbildendender Maßnahmen. Für die Versöhnungsarbeit in diesem schwierigen Fall reichen bloßes Engagement oder ein Hochschulabschluss in Humanwissenschaften nicht aus. Externe NGOs benötigen hierzu hinreichende Kenntnisse über Sprache, Religion und geschichtlichen Hintergrund der Völker in dieser Region.
Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung von vertrauensbildenden Maßnahmen stellt auch das kontraproduktive Verhalten der Regierungsverantwortlichen der Konfliktparteien dar. Zu nennen sind hier u. a. die Ausnutzung der tragischen historischen Ereignisse für Propagandazwecke12, die Herausgabe von propagandaähnlichen Publikationen, die Verbreitung feindseliger Narrative in den Medien, besorgniserregende politische Statements13 oder besondere Würdigung der aus ethnischen Gründen begangenen Straftaten an Bürgern benachbarter Staaten.14 Als kontraproduktiv kann auch die Schließung der OSZE-Büros in Baku (2015) und Jerewan (2017) verstanden werden.15
Die politische Entschlossenheit der Regierungen der Vermittler- bzw. Projektförderländer spielt für die Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen eine zentrale Rolle. Sie sollten klare politische Ziele aufstellen und nur diejenigen NGOs und Stiftungen finanzieren, die in der Lage sind, die gesetzten Ziele in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen. Westliche Stiftungen und NGOs sollten neue Programmvorschläge erarbeiten und ihren Arbeitsstil ändern. Letztlich dient es kaum dem Dialogaufbau und der Konflikttransformation, wenn man zwei bis vier Wochen in die Region reist, um dann lediglich darüber zu berichten, wie undemokratisch die Lage sei, wie friedlich die Vergangenheit in der Sowjetzeit war oder wie sich die Korruption entwickelt hat. Die eigenen Aktivitäten sollten so organisiert sein, dass man die Regierungen und die Zivilgesellschaft der Konfliktparteien auch tatsächlich bei der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen abholt.
NGO-Projekte sollten langfristig sein und sowohl eine intensive Kommunikation mit politischen Parteien und/oder parteinahestehenden Organisationen vor Ort als auch den Aufbau von Dialogbrücken zwischen den Zivilgesellschaften der Konfliktparteien beinhalten. Dabei müssen Vertreter der Zivilgesellschaft jedweder politischer Gesinnung, die maßgebliches Gewicht haben, in den vertrauensbildenden Projekten unbedingt mit eingebunden werden, selbst dann, wenn ihre Vorstellungen anfangs denen der Partner nicht entsprechen. Zudem sollten die westlichen NGOs Berg-Karabach öfter besuchen. Trotz des völkerrechtlich nicht anerkannten Status muss die Zivilgesellschaft dieses Landes in die zivilgesellschaftlichen vertrauensbildenden Projekte vollständig einbezogen werden. Es geht dabei ja letztendlich um Berg-Karabach. Bisher gibt es noch keine Projekte in Zusammenarbeit mit den NGOs in Berg-Karabach, denn solche Anträge werden strikt abgelehnt, was für die Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen extrem kontraproduktiv ist.
Obwohl die Vertreter westlicher NGOs formal unabhängig sind, werden sie im betreffenden Land oft als die so genannte „lange Hand“ der jeweiligen Regierung betrachtet, weil sie vor allem aufgrund der Gelder eigener Steuerzahler agieren. Allein aus diesem Grunde sollten hochrangige Politiker des jeweiligen Vermittlerlandes von einseitigen Äußerungen oder einseitigen Aufforderungen zur „Beilegung des Konflikts“ möglichst absehen – leider war dies aber genau bei einigen Mitgliedern des Deutschen Bundestages der Fall. Dies fügt den Bemühungen der deutschen Stiftungen und anderen NGOs erheblichen Schaden zu.
Die blutigen Ereignisse vom April 2016 zeigten noch einmal, dass der ungelöste Konflikt um Berg-Karabach zu extrem gefährlichen Entwicklungen führen kann, deren Folgen unkalkulierbar sein werden. Großmächte wie beispielsweise Russland und die USA, aber auch Frankreich und andere EU-Länder, die mit den südkaukasischen Ländern politisch und wirtschaftlich sehr eng zusammenarbeiten, können und müssen sogar beim Ausbau vertrauensbildender Maßnahmen innerhalb der Zivilgesellschaften der Konfliktparteien mit besonderem Engagement und neuer Energie mitwirken.
Fußnoten:
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Gemeint ist der Tätigkeitsbereich der „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (OSZE), d. h. ganz Europa (inkl. Türkei), USA, Kanada, alle Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei. ↩︎
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Im Zuge der Russisch-Persischen Kriege wurde Karabach bereits 1805 dem Russischen Reich zugeschlagen. Vgl. zum geschichtlichen Hintergrund auch die Informationen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Bergkarabachkonflikt (mit Kartenskizze). ↩︎
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Zu den Vertreibungszahlen vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/2816. Antwort auf Frage 30 und Frage 29. ↩︎
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Rede des Präsidenten der Republik Aserbaidschan. Veröffentlicht unter der Rubrik „Karabakh“ auf der offiziellen Internetseite des Staatspräsidenten: http://en.president.az/azerbaijan/karabakh (letzter Zugriff: 12.10.2020). ↩︎
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http://mfa.am/en/artsakh-issue/ bzw. Rede des armenischen Außenministers beim 6. Forum „Armenien-Diaspora“ vom 18.09.2017: http://mfa.am/en/speeches/item/2017/09/18/fm_armdiaspora_speech/ (letzter Zugriff: 04.04.2018; Links mittlerweile inaktiv). ↩︎
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Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Nrn. 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993). Mit diesen Dokumenten forderte der UN-Sicherheitsrat die involvierten Seiten ausdrücklich auf, im Rahmen der Minsker Gruppe der OSZE die nötigen Schritte für die Wiederherstellung des Friedens zu gehen. ↩︎
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https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160406-bm-zu-sehr-fragilem-zustand-berg-karabach/279646 (letzter Zugriff: 12.10.2020). ↩︎
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„The leaders should prepare their people for peace, not war …“ Aus der Erklärung der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE vom 18.06.2013. In: https://obamawhitehouse.archives.gov/the-press-office/2013/06/18/joint-statement-nagorno-karabakh-conflict-barack-obama-president-united- (letzter Zugriff: 12.10.2020). ↩︎
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Deutscher Bundestag. Drucksache 18/7979. (Antwort auf die Frage 23.) ↩︎
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Vgl. Lisa Westphal: „Befreiung vs. Besetzung – Der Krieg um Berg-Karabach aus persönlicher Perspektive“: http://vergessene-fronten.eu/2015/07/11/befreiung-vs-besetzung-der-krieg-um-bergkarabach-aus-persoenlicher-perspektive/ (letzter Zugriff: 04.04.2018; Link mittlerweile inaktiv). ↩︎
-
Elena Ammel: „Berg-Karabacher auf internationaler Bühne“: http://vergessene-fronten.eu/2015/07/11/masis-maliyan-vom-unbekannten-minister-zum-renommierten-politikexperten/ (letzter Zugriff: 04.04.2018; Link mittlerweile inaktiv). ↩︎
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„The unfair decision adopted by the German parliament, of course, is a political order, as everyone is well aware that it is based on a lie, a great Armenian lie … The German parliament adopted a very unfair resolution against Azerbaijan which was based on lies and insults …“ (Quelle: http://en.president.az/articles/20280; letzter Zugriff: 12.10.2020). ↩︎
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Uwe Halbach, Franziska Smolnik: Der Streit um Berg-Karabach. Spezifische Merkmale und die Konfliktparteien. (SWP-Studie 2013/S 02). Berlin 2013; steht auch zum Download zur Verfügung (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2013_S02_hlb_smk.pdf). ↩︎
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https://www.rferl.org/a/deep-dive-armenia-azerbaija-safarov/24699267.html und viele andere Quellen. ↩︎
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Vgl. Protokoll der 1144. Plenarsitzung des Ständigen Rates der OSZE. Wien, 04.05.2017. Dokument: PC.JOUR/1144. ↩︎