Die islamische Tradition Bosnien und Herzegowinas
Zusammenfassung
Seit nahezu einem halben Jahrtausend ist der Islam ein prägendes Element in der Kultur und Geschichte Bosnien und Herzegowinas. Eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob die muslimische Gemeinschaft Vorbild für einen „Euro-Islam“ werden kann oder sich nach den leidvollen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit eher fundamentalistischen Strömungen öffnen wird, steht, wie die nachfolgende Analyse zeigt, noch aus.
I.
Haben die jugoslawischen Nachfolgekriege der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Weltöffentlichkeit auf die langjährige Präsenz von einheimischen muslimischen Bevölkerungen in Südosteuropa aufmerksam gemacht, so waren es die Diskussionen um den Charakter des Islams in westeuropäischen Einwanderungsgesellschaften und vor allem um Möglichkeiten, ihn im spezifisch deutschen Kontext zu institutionalisieren, die in den letzten Jahren die Frage nach dem Vorbildpotenzial der bosnischen islamischen Tradition für einen freilich noch zu definierenden „europäischen“ Islam aufwerfen. Der hohe Grad an Institutionalisierung des Islams in Bosnien und Herzegowina, seine über hundert Jahre zurückreichende Erfahrung der religiösen Praxis im europäisch geprägten und teilweise bis ganz säkularisierten staatlichen Umfeld sowie die versöhnlichen Antworten bosniakischer Islamgelehrter auf die Herausforderungen der Moderne lassen den „bosnischen Islam“ zunächst in der Tat als Prototypen eines aufgeklärten, modernen und toleranten Islam einer autochthon europäischen Bevölkerungsgruppe erscheinen.
Eine solche vereinfachende Zuschreibung zieht allerdings eine ganze Reihe an problematischen Implikationen nach sich, die in letzter Konsequenz in der Fortführung von Vorstellungen über den „anderen“, „nichteuropäischen“ und somit „intoleranten“ Islam zu münden drohen, dem das Bild eines europäischen und somit per se toleranten Islam der Bosniaken gegenüber gestellt wird. Aus diesen Überlegungen heraus hatte auch die Islamische Gemeinschaft (Islamska zajednica, IZ) in Bosnien und Herzegowina als die institutionalisierte Einheitsvertretung der Muslime lange Zeit darauf verzichtet, ein Selbstverständnis zu formulieren, das eine etwaige Sonderstellung des bosnischen Islams im Rahmen der weltweiten islamischen Umma (Gemeinschaft) beinhaltet hätte. Zwar hatte die aktive Rolle der IZ als historische Trägerin nicht nur religiöser, sondern auch ethnischer Identitätsdiskurse der Bosniaken zwangsläufig ein Bewusstsein über die eigene Besonderheit begründet; eine systematische geografisch-kulturelle Bestimmung der eigenen islamischen Tradition ließ jedoch lange auf sich warten. Erst die seit Anfang der neunziger Jahre fortschreitende Pluralisierung der islamischen religiösen Landschaft, die damit verbundenen Auseinandersetzungen über die in Bosnien etablierte islamische Lebensgestaltung und nicht zuletzt die Infragestellung der Autorität und Deutungshoheit der IZ durch neofundamentalistische muslimische Gruppierungen begründeten die Notwendigkeit, die Spezifika der islamischen Tradition in Bosnien normativ und analytisch festzuhalten. Gemäß einer vom Rechtshistoriker Fikret Karčić 2006 vorgeschlagenen und in die Sammlung normativer Akte der IZ aufgenommenen Definition1 wird die islamische Tradition der Bosniaken durch folgende Merkmale charakterisiert: 1.) sunnitische Tradition, einschließlich der Befolgung der theologischen Schule der Maturidiyya im Bereich der Glaubenslehre und der Rechtsschule der Hanafiyya im Bereich des islamischen Rechts; des weiteren die Tradition entsprechender Scharia-treuer sufischer Orden; 2.) Zugehörigkeit zur osmanisch-islamischen Einflusssphäre; 3.) Existenz vorislamischer religiöser Praktiken, die in ihrer islamisierten Form Eingang in die religiöse Tradition der Bosniaken gefunden haben; 4.) die Tradition des islamischen Reformismus (islāh) in der Deutung des Islams; 5.) Institutionalisierung des Islams in Form der IZ; und schließlich 6.) Praktizierung des Islams in einem säkularen Staat.
Diese Spezifizierung geht in ihrer Ausführlichkeit über das vereinfachende und wenig aussagekräftige Bild eines „aufgeklärten europäischen“ Islams hinaus; sie verdeutlicht auch das Bewusstsein über den Einfluss verschiedener, nicht zwangsläufig religiöser Faktoren auf die Entwicklung der islamischen Tradition und überwindet somit die zwanghafte Vorstellung einer starren, in sich selbst ruhenden und vor äußeren Impulsen immunisierten Religion. Die islamische Tradition in Bosnien und Herzegowina, wie sie sich uns heute darstellt, ist das Ergebnis einer Dynamik, die im Spannungsfeld wechselnder staatlicher und politischer Konstellationen sowie kultureller und institutioneller Rahmungen verlief.
II.
Die Konversionen der einheimischen Bevölkerung zum Islam setzten mit den osmanischen Eroberungen des heutigen Bosnien und Herzegowina im 15. Jahrhundert ein und dauerten graduell und mit wechselnder Dynamik bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts an. Die osmanische Provinz Bosnien entwickelte sich zu einem multireligiösen Gebiet, dessen nichtmuslimische Einwohner in christlichen millets2 zusammengefasst wurden, während die muslimische Bevölkerung über die institutionelle und religiöse Anbindung an den osmanischen Staat zu einem Teil der globalen islamischen Umma wurde. Islamische religiöse und Verwaltungsstrukturen folgten den im Osmanischen Reich etablierten Organisationsmustern, die auf dem Prinzip der Einheit zwischen Glaube und Staat (din wa dawla) beruhten. Während ein Teil der islamischen Institutionen und ihrer Angestellten direkt vom Staat finanziert wurde, etwa die Kadis (Richter), wurden religiöse Schulen (madrasa) und Moscheen aus den Einkommen der frommen Stiftungen (waqf) finanziert, die von Einzelpersonen gegründet und deren Bestimmung vom Stifter testamentarisch festgelegt wurde. Osmanisch-islamischer Einfluss in Bosnien schlug sich in der Übernahme der osmanischen politischen und Bildungskultur nieder, fand ihren Ausdruck aber auch in Kunst, Literatur, Architektur, kulinarischen Sitten und nicht zuletzt in einer starken sprachlichen Durchdringung der einheimischen slawischen Sprache mit türkischer, arabischer und persischer Terminologie.
Okkupation (1878) und spätere Annexion (1908) Bosnien und Herzegowinas durch Österreich-Ungarn beendeten die osmanische Herrschaft und leiteten eine Periode der Europäisierung ein, die die Fortentwicklung der islamischen Tradition entscheidend mitprägte. Die Reformen des Osmanischen Reiches (Tanzimat), die Bosnien erst nach 1860 erreichten, hatten die ersten Modernisierungsprozesse in Armee, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Bildung und Steuerwesen eingeleitet. Die österreichisch-ungarische Herrschaft löste nun diese von den Bosniaken ohnehin nur zögerlich akzeptierten Prozesse durch noch radikalere gesellschaftliche Veränderungen ab. Die Herrschaft des neuen europäischen Kolonialherrn schlug sich nieder in der Industrialisierung und Urbanisierung des Landes, in der Entstehung neuer staatlicher und kultureller Institutionen und Bildungseinrichtungen, löste aber auch großes Misstrauen unter den Bosniaken aus.
Die Donaumonarchie ihrerseits versuchte, die bosnischen Muslime vom Einfluss Istanbuls fernzuhalten, bei gleichzeitigen Zugeständnissen an die Religionsfreiheit, zu der sie sich durch das Istanbuler Abkommen von 1879 verpflichtet hatte. Ausdruck dieser Versuche war die Gründung einer autonomen islamischen Institution in Bosnien, der Islamischen Glaubensgemeinschaft (Islamska vjerska zajednica, IVZ).3 Bereits 1882 war aufgrund eines kaiserlichen Dekrets das erste Oberhaupt der bosnischen Muslime, der Reis-ul-ulema („Oberhaupt der Gelehrten“) gewählt worden. Mit gleichzeitiger Ernennung von vier Mitgliedern des obersten Gelehrtenrates (Rijaset bzw. Ulema medžlis) war die oberste islamische Autorität in Bosnien ins Leben gerufen worden. Dennoch behielt das österreichisch-ungarische Finanzministerium, welches die Legislativgewalt über Bosnien hatte, weitestgehend die Kontrolle über die Angelegenheiten der Islamischen Glaubensgemeinschaft, insbesondere in Fragen der Verwaltung und Aufsicht über die islamischen Stiftungen. Die Fremdbestimmung über die Stiftungsverwaltung löste Proteste aus, die zur Verabschiedung des „Statuts für autonome Verwaltung der islamischen religiösen Angelegenheiten und der islamischen Stiftungen in Bosnien und Herzegowina“ (1909) führten. Die Scharia-Gerichte aus der osmanischen Zeit wurden übernommen, allerdings war die Scharia fortan lediglich im Bereich des Familien- und Erbrechts gültig. Die Gerichte, an denen nun vom Staat ausgebildete und eingesetzte Kadis arbeiteten, wurden reformiert und dem habsburgischen Staatswesen unterstellt. Auf der Grundlage der bosnischen Erfahrungen wurde 1912 das Islamgesetz verabschiedet, mit dem der Islam als Religionsgesellschaft anerkannt und in den Staat integriert wurde.
Die Selbstverwaltung der Muslime in religiösen Angelegenheiten und im Hinblick auf die islamischen Stiftungen war zwar mit der Autonomie von 1909 garantiert, jedoch waren damit nicht die grundsätzlichen Fragen der Positionierung gegenüber der christlichen Herrschaftsmacht gelöst. Westliche Moralvorstellungen, Verhaltensweisen und Gedankengut drangen graduell, aber stetig in die bis dahin islamisch determinierten gesellschaftlichen Bereiche wie Bildung und Wirtschaft ein. Im Verband Österreich-Ungarns kam es außerdem zu einer starken Konfrontation der traditionellen islamischen Bildung mit modernen europäischen Wissenschaften und Methoden. Die traditionellen islamischen Schulen mit ihren religiös ausgerichteten Curricula konnten die Bedürfnisse nach qualifizierten Kräften unter den neuen Umständen nicht erfüllen. Versuche der Modernisierung des islamischen Bildungssystems stießen auf erbitterten Widerstand der traditionellen Gelehrten; der Besuch von neuen, staatlichen Schulen galt zudem auch in der Bevölkerung als ein Sakrileg. Die Ablehnung wurde zum Teil durch die eurozentrische Perspektive motiviert, die im staatlichen Schulsystem vorherrschend war und durch die sowohl die endogene muslimische als auch insgesamt die orientalisch-islamische Kultur abgewertet und ins Negative verkehrt wurde.
All diese Entwicklungen stellten prinzipiell den Islam als wichtigste gesamtgesellschaftliche Determinante im Leben der bosnisch-herzegowinischen Muslime infrage. Es ist daher nicht verwunderlich, dass seine Rolle bzw. die Notwendigkeit und Möglichkeiten seiner Anpassung an die zeitgenössischen Entwicklungen im Mittelpunkt der Debatten standen, die das intellektuelle Leben der Bosniaken im österreichisch-ungarischen wie auch später im ersten jugoslawischen Staat prägten. Forderungen nach Reformen der Scharia, der Modernisierung des Bildungskanons und der Aufwertung der gesellschaftlichen Stellung der muslimischen Frauen führten zu intensiven innermuslimischen Debatten und Polemiken, die von einem Prozess der intellektuellen Polarisierung und zunehmenden Differenzierung der muslimischen Bildungselite begleitet wurden.
III.
1918 wurde Bosnien und Herzegowina in das neue „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ (ab 1930: Königreich Jugoslawien) eingegliedert. Die Organisation der IZ änderte sich zwar im neuen Staate nicht; sie galt jedoch nur in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien, während die Verwaltung religiöser Angelegenheiten der Muslime in Serbien, Makedonien und Montenegro der direkten staatlichen Aufsicht unterstellt wurde. 1930 allerdings wurde auch die Autonomie der bosnischen IZ abgeschafft und unter staatliche Kontrolle gestellt. Die Einbindung einiger regimetreuer islamischer Gelehrter in die neuen Strukturen führte einerseits zur erneuten Polarisierung der islamischen Gelehrsamkeit und andererseits zu jahrelangen Protesten und Forderungen nach der Wiederherstellung der religiösen Autonomie. Der Fokus der innerislamischen Debatten rückte in den dreißiger Jahren nun von gesellschaftsbezogenen Fragen auf Fragen der Organisation, Verwaltung, Loyalität gegenüber den staatlichen Autoritäten und nicht zuletzt auf die Ebene persönlicher Auseinandersetzungen.
Das Fehlen inhaltlicher Debatten und die Auseinandersetzungen um den gesetzlichen Status der IZ kennzeichneten auch die Haltung der bosnischen Gelehrten während des Zweiten Weltkriegs zwischen den Jahren 1941 und 1944. Als Institution war die IZ ohnehin marginalisiert, da auch das neue Regime des faschistischen NDH-Staates („Unabhängiger Staat Kroatien“) die erhoffte Wiederherstellung ihres autonomen Status nicht durchsetzen wollte. In den Jahren der NDH-Besatzung Bosniens etablierte sich die Vereinigung der islamischen Gelehrten El Hidaje, die sich 1936 quasi als Gegenpol zur Führung der IZ gegründet hatte, als wichtige Antriebskraft für die politische und militärische Mobilisierung von Muslimen und gleichzeitig für Forderungen nach einem autonomen Status Bosnien und Herzegowinas im Rahmen des Deutschen Reiches.
Die radikalsten Einschnitte in die islamischen religiösen Strukturen und gleichzeitig neue, vom Staat gesteuerte und erzwungene Modernisierungs- und Säkularisierungsmaßnahmen erfolgten nach 1945 in der sozialistischen jugoslawischen Föderation, der Bosnien und Herzegowina als eine von sechs Teilrepubliken angehörte. Unmittelbar nach der Machtkonsolidierung der Kommunisten wurden die Scharia-Gerichte abgeschafft, religiöse Einrichtungen geschlossen (lediglich die Gazi-Husrevbeg-Madrasa in Sarajevo blieb bestehen), die Sufi-Konvente (tekke) und die religiöse Unterweisung der Kinder wurden verboten und die Ganzkörperverschleierung muslimischer Frauen gesetzlich untersagt. Das Vermögen der Religionsgemeinschaften wurde in mehreren Nationalisierungswellen sukzessive verstaatlicht und die Gremien der IZ mit parteigetreuen Funktionären infiltriert. Ironischerweise griffen die Kommunisten bei der Rechtfertigung ihrer Religionspolitik gegenüber dem Islam nicht zuletzt auf die Argumente von islamischen Modernisierern aus den zwanziger Jahren zurück, die gesellschaftliche Reformen gefordert hatten.
Das Verhältnis der IZ zum kommunistischen jugoslawischen Staat war bis zum Zerfall Jugoslawiens von Bemühungen charakterisiert, möglichst viel Autonomie in der Selbstverwaltung der islamischen Angelegenheiten zu bewahren und den sozialen Status der Gelehrten zu verbessern, bei gleichzeitiger Sicherung des staatlichen Wohlwollens. Im Gegensatz zum Pluralismus der islamischen Diskurse der zwanziger und dreißiger Jahre, der sowohl die säkulare Intelligenzija als auch Gelehrte unterschiedlicher Provenienz umfasst hatte, lag nun das Monopol auf dem islamischen Diskurs in der Öffentlichkeit bei der institutionalisierten Gelehrtenhierarchie der IZ.
Die Liberalisierung der jugoslawischen Religionspolitik ab Mitte der sechziger Jahre brachte eine Revitalisierung islamischer religiöser Strukturen und Einrichtungen in Form von intensiviertem Moscheebau, verstärkten Publikations- und Übersetzungsaktivitäten, der Eröffnung neuer Bildungseinrichtungen sowie im erweiterten Bildungs- und Studentenaustausch mit islamischen Ländern. Durch aus persönlichen Verbindungen aufgebaute Netzwerke konnten sich in dieser Phase auch regimekritische muslimische Aktivisten wie die Jungmuslime (Mladi muslimani) mit Publikationen und Übersetzungen an dem Prozess des „islamischen Revival“ jener Jahre beteiligen. Ein prägender Schritt für die weitere Entwicklung der islamischen Glaubenslehre in Bosnien war die Eröffnung der Islamischen Theologischen Fakultät im Jahre 1977 in Sarajevo (heute Fakultät für Islamische Wissenschaften), die den Grundstein für die Etablierung einer modernen islamischen Universitätstheologie gelegt hat. Nicht minder wichtig war die Beteiligung der IZ am Prozess der Konstruktion einer modernen bosnisch-muslimischen nationalen Identität in den sechziger und frühen siebziger Jahren, der 1974 zur erstmaligen Anerkennung der bosnischen Muslime als eines jugoslawischen Staatsvolkes führte. Durch die starke Interaktion zwischen der politischen, akademischen und religiösen Sphäre vollzog sich der Prozess der erfolgreichen bosnisch-muslimischen nationalen Identitätsstiftung gleichermaßen auf dem säkularen wie religiösen Feld, was den Status der islamischen Religion als wichtiges Element der nationalen Identitätsmuster der Bosniaken verfestigte.
Anfang der neunziger Jahre wurde diese Verbindung zwischen religiöser und ethnischer Identität der Bosniaken politisch durch die Partei der Demokratischen Aktion (Stranka demokratske akcije, SDA) operationalisiert. Die SDA hatte erfolgreich eine mit starker religiöser Symbolik aufgeladene Selbstdarstellung mit dem politischen Vertretungsanspruch der bosnischen Muslime im national-säkularen Sinne verknüpft. Nicht zuletzt waren die Verbindungen der SDA zu neuen Kräften in der IZ entscheidend für den politischen Erfolg der Partei. Der Krieg in Bosnien und Herzegowina und die gezielte Zerstörung der islamischen religiösen Kultur durch serbische und kroatische Nationalisten im Rahmen der Vertreibungen und des Völkermordes an den Bosniaken hatten als Reaktion eine weitere Stabilisierung dieser Verbindung zwischen der religiösen islamischen und der nationalen Identität der Bosniaken zur Folge. Im Nachkriegsbosnien wirkt diese Verbindung zwischen Religion und Ethnizität umso stärker, als sie auch bei den bosnischen Serben und Kroaten die dominante Form der Identitätsbildung ist.
IV.
Auch auf den Islam trifft zu, was Religionsforscher seit den Kriegen der neunziger Jahre in allen jugoslawischen Nachfolgestaaten beobachten konnten: Die Religion wird öffentlich sichtbarer, die religiösen Institutionen werden revitalisiert. Die Neuordnung der Beziehungen zwischen den religiösen Institutionen und dem Staat sowie verschiedene, nicht zuletzt kollidierende Vorstellungen von Säkularität in den postsozialistischen Gesellschaften bergen allerdings soziales Konfliktpotenzial, das sich in öffentlichen verbalen Auseinandersetzungen entlädt.
Die neu gewonnene Stärke traditioneller religiöser Institutionen auf dem Westbalkan wird zugleich durch interne Herausforderungen auf die Probe gestellt, da neue Gemeinschaften auf den religiösen Markt drängen. Im heutigen Bosnien und Herzegowina sind mittlerweile alle islamischen „Spielvarianten“ vertreten, die dort früher selten oder gar nicht vorhanden gewesen waren. Vom Umgang der IZ mit diesen neuen Strömungen und ihrem Integrations- bzw. Neutralisierungspotenzial unter den demokratischen Bedingungen der Religionsfreiheit wird es auch abhängen, welche Entwicklungsrichtung die islamische Tradition der Bosniaken künftig einnehmen wird.
Fußnoten:
-
Fikret Karčić: Šta je to ‘islamska tradicija Bošnjaka’? In: El-Kalem - Izdavački centar Rijaseta islamske zajednice u Bosni i Hercegovini (Hrsg.): Rezolucija Islamske zajednice u BiH o tumačenju islama i drugi tekstovi. Sarajevo (o. J.), S. 51-59. ↩︎
-
Der Begriff stammt aus dem Arabischen und bedeutet ursprünglich „Glaubensgemeinschaft“. Im Osmanischen Reich waren die nichtislamischen Bewohner in Millets organisiert, was ihnen eine gewisse Autonomie sicherte (Anm. d. Redaktion). ↩︎
-
Der Name wurde im Jahre 1969 von „Islamische Glaubensgemeinschaft“ (Islamska vjerska zajednica) in „Islamische Gemeinschaft“ (Islamska zajednica) geändert. ↩︎