„Das Herz schlägt noch woanders.“ Kroatinnen und Kroaten in Deutschland und ihr langer Weg zur Einbürgerung
Zusammenfassung
Heute gehören Menschen mit einer eigenen oder familiären Migrationsgeschichte aus Kroatien zu den am längsten in Deutschland ansässigen Einwanderern. Trotzdem ist ihre Einbürgerungsquote bislang relativ gering. Sie hat im letzten Jahrzehnt sogar drastisch abgenommen. Auf der Grundlage von statistischer Analyse und qualitativen Interviews geht die Autorin der Frage nach, warum der Weg zur Einbürgerung für viele Kroatinnen und Kroaten in Deutschland so steinig ist.
Ich fühle mich nicht zerrissen. Ich fühle mich hier auf der Welt zuhause. Egal, wo ich bin, weiß ich, dass ich Zagorka und (lacht) Rheinländerin bin. Das hat meinen Charakter geprägt. Eigentlich, ja, die Menschen, die mich halt so umgeben haben. Also ich fühle mich als eins, einheitlich mit diesen zwei Seiten in mir. Die sind sehr, sehr intensiv und die bleiben auch, weil ich sie halt liebe, ich möchte sie weiter pflegen. Am liebsten hätte ich einen Zagorje-Rheinland- Pass.“
Das Zitat ist einem biographischen Interview entnommen, das ich mit einer Lehramtsstudentin mit einer familiären Migrationsgeschichte aus Kroatien geführt habe. Gegen Ende ihrer lebensgeschichtlichen Erzählung war es ihr ganz offensichtlich ein Bedürfnis, jegliche Zerrissenheitsgefühle, die Personen mit einer Migrationsgeschichte durch Wissenschaft und Politik gerne unterstellt werden, weit von sich zu weisen. Auch bei der Beschreibung ihrer Identität erschien ihr eine bi-lokale Verortung angemessener als eine nationale.
Vom Arbeitsmigranten zum Einwanderer
Migranten und ihre Nachkommen werden jedoch von der aufnehmenden Gesellschaft primär nach nationalen bzw. staatsbürgerlichen Zugehörigkeiten und ihrem Migrationsstatus klassifiziert. Aus der Sicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft waren Zuwanderer aus Kroatien in der Nachkriegszeit zunächst aus Jugoslawien fliehende politische Exilanten und Wirtschaftsflüchtlinge, später in den sechziger und siebziger Jahren wurden sie als jugoslawische „Gastarbeiter“ willkommen geheißen und wahrgenommen. In den neunziger Jahren kamen die Kriegsflüchtlinge hinzu. Im deutschen Volksmund wurden sie oftmals als „Jugos“ und in Jugoslawien als „Švabica/Švaba“ (Schwaben) oder „gastarbajteri“ bezeichnet.
In den bundesdeutschen Statistiken wurden die Migranten aus Kroatien bis 1991 als „Staatsbürger Jugoslawiens“ erfasst. Die vielfältigen ethnonationalen Zugehörigkeiten der Arbeitsmigranten aus dem Vielvölkerstaat Jugoslawien waren in Deutschland kaum bekannt, da die deutsche amtliche Statistik – im Gegensatz zur jugoslawischen – auf die Erhebung des Merkmals „ethnische Zugehörigkeit“ aus historischen Gründen verzichtet. Im ehemaligen Jugoslawien hingegen hatten die Migranten zwei Staatsangehörigkeiten – die Staatsangehörigkeit zu einer der sechs Teilrepubliken (Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Makedonien und Montenegro) und die jugoslawische Bundesstaatsangehörigkeit. Selbst im Schülerausweis wurde die jeweilige Nationalität vermerkt – jedoch nicht im roten jugoslawischen Reisepass. Für den Auslandsaufenthalt war aus staatlicher Sicht nur die Zugehörigkeit zu Jugoslawien von Bedeutung.
Für viele damalige Arbeitsmigranten bedeutete der rote jugoslawische Reisepass ein Stück Freiheit, waren sie doch die einzigen Staatsbürger eines sozialistischen Staates, die im kapitalistischen Ausland als Arbeitsmigranten langfristig leben durften. Während die Lebens- und damit Rückkehrbedingungen in Jugoslawien im Laufe der siebziger und achtziger Jahre immer schlechter wurden, wollte man im wirtschaftlich wachsenden Deutschland nicht mehr auf die als besonders fleißig geltenden Arbeitskräfte aus Jugoslawien verzichten. Von Jahr zu Jahr wurden ihre Arbeitsverträge und somit auch ihr Aufenthalt verlängert. Sie gründeten Familien und blieben in Deutschland, pflegten und pflegen bis heute noch häufig den Kontakt zu ihrem Herkunftsland. Bislang sind sie die einzige größere Zuwanderergruppe, die die ökonomische, politische und kriegerische Auflösung ihres Herkunftsstaates und ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft erlebte. Seit 1991 wurden die meisten Arbeitsmigranten und ihre Nachkommen aus Kroatien zu Staatsbürgern der unabhängigen Republik Kroatien. In Deutschland sind sie statistisch als „Ausländer mit Staatsbürgerschaft Kroatien“ und zudem – auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind – als „Personen mit Migrationshintergrund: Kroatien“ klassifiziert.
Gegenwärtig bilden die Menschen mit einer eigenen oder familiären Migrationsgeschichte aus Kroatien die größte Einwanderergruppe aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland. Gemäß den Zahlen des letzten Mikrozensus aus dem Jahr 2011 haben 360.000 in Deutschland lebende Personen einen Migrationshintergrund aus Kroatien.1 Über die Hälfte (54 Prozent) leben in den südlichen Bundesländern, Baden-Württemberg und Bayern. Fast zwei Drittel haben noch eigene Migrationserfahrungen. Bei ihrer Zuwanderung nach Deutschland waren sie durchschnittlich 23 Jahre jung, ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt nunmehr über 30 Jahre. Auch zeigen die Statistiken, dass immer mehr Menschen mit kroatischen Wurzeln in Deutschland überhaupt keine Migranten sind: Mehr als ein Drittel (133.000 Personen) hat keine eigene Migrationserfahrung.
Gut integriert ohne volle Staatsbürgerrechte?
Personen mit einem Migrationshintergrund aus Kroatien zeichnen sich in Deutschland nicht nur durch ihre lange Aufenthaltsdauer, sondern auch durch ihre Integrationserfolge im Bildungsbereich und im Erwerbsleben aus. So zeigen z. B. die Integrationsreporte und Arbeitsmarktstudien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass die Kroatinnen und Kroaten in wichtigen gesellschaftlichen Teilbereichen, dem Bildungssystem und im Arbeitsmarkt gut integriert sind. Kroatische Schülerinnen und Schüler weisen im Vergleich zu anderen ausländischen Schülergruppen eine auffallend gute Positionierung im deutschen Bildungssystem auf. Relativ gut aufgestellt sind aber auch ihre Eltern im Erwerbsleben, wie an ihrer hohen Beschäftigungsquote bzw. niedrigen Erwerbslosenquote deutlich wird.2
Die vollen Staatsbürgerrechte in Deutschland besitzen sie allerdings nicht, denn 57 Prozent haben noch einen kroatischen Pass. In Deutschland haben Kroaten zumeist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder eine Niederlassungserlaubnis. Einbürgerungen von Kroaten in Deutschland haben im letzten Jahrzehnt sogar drastisch abgenommen.3 2011 waren es nur 665 Einbürgerungen, vorwiegend (72 Prozent) aus der Altersgruppe der 15- bis 45-Jährigen.
Dabei attestiert die jüngste BAMF-Studie zum Einbürgerungsverhalten von Ausländern den Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, ebenso wie den Personen aus der Türkei, eine relativ hohe Einbürgerungsneigung.4 Jedoch gibt es hier starke Differenzen innerhalb der ex-jugoslawischen Gruppe: Während die Personen mit serbischer Staatsangehörigkeit die stärkste Gruppe unter den Ex-Jugoslawen bilden, zeigen die Personen mit einer Staatsbürgerschaft Kroatiens eine bislang relativ geringe Einbürgerungsneigung. Größte Einbürgerungshürde ist dabei die Aufgabe der kroatischen Staatsbürgerschaft, die vom deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz von Einbürgerungswilligen aus Drittstaaten – und ein solcher war Kroatien vor seinem EU-Beitritt am 1. Juli 2013 – verlangt wird. EU-Staatler und Ausländer, deren Herkunftsstaat die Ausbürgerung verweigert, dürfen hingegen ihre alte Staatsbürgerschaft behalten und Deutsche mit Doppelpass werden. Entgegen der landläufigen Meinung, dass Mehrstaatigkeit in Deutschland nicht möglich sei, sind Einbürgerungen mit Doppelpass längst die Regel. Weil serbische Staatsbürger häufig Entlassungsschwierigkeiten durch den Herkunftsstaat nachweisen können, wurden im Jahr 2010 sogar über 70 Prozent der Einbürgerungen unter Beibehaltung ihrer serbischen Staatsbürgerschaft vollzogen. Hingegen lag der Doppelpassanteil bei den kroatischen Eingebürgerten bei vergleichsweise geringen 10,9 Prozent (2010).5 Denn der kroatische Staat entlässt seine Staatsbürger zumeist problemlos, indes gegen eine hohe Gebühr, verbunden mit einem hohen zeitlichen Aufwand.
Das Einbürgerungsverfahren aus der Sicht der Betroffenen
Gerade für viele ältere ehemalige Arbeitsmigranten aus Kroatien ist die Einbürgerungsprozedur zu kompliziert und teuer. Zum Reisen genügt ihnen ihr kroatischer Reisepass mit den mühsam erarbeiteten Aufenthaltstiteln für Deutschland. Zudem verbinden sie ihre kroatische Staatsangehörigkeit emotional mit der Unabhängigkeit des in ihren Augen noch jungen kroatischen Staates, für die sie viele Opfer brachten.
Auch für die Nachkommen war die bis vor dem EU-Beitritt verlangte „teure“ Abgabe der kroatischen Staatsbürgerschaft ein großes Einbürgerungshindernis. In biographischen Interviews und Familiengesprächen wurde deutlich, dass diejenigen, die an der kroatischen Staatsbürgerschaft festhalten, eine Ausbürgerung primär als Absage an familiäre Wurzeln und die elterliche Herkunftskultur sehen. Zudem wurde angezweifelt, dass die Einbürgerung zu einer gesellschaftlichen Anerkennung als gleichberechtigte Bürger in Deutschland führen könne:
Hey, okay, du hast den deutschen Pass, aber wo auch immer du hinkommst und du wirst gefragt, wie ist dein Name, und du sagst Ahmet, komm erzähl mir nicht, dass du als Deutscher angesehen wirst. Du kriegst immer diesen Stempel aufgesetzt, egal, was für einen Pass du in der Tasche hältst, und von daher sehe ich da auch keine Veranlassung, dass ich mir einen deutschen Pass hole.“
(Interview, Tomislav B., Jahrgang 1976)
Andere wiederum trennen den formalen Akt der Einbürgerung bewusst vom nationalen Zugehörigkeitsempfinden. So z. B. Andjelko G., deutscher Staatsbürger und Geschäftsführer eines erfolgreichen deutschen Unternehmens. Insbesondere bei Sportevents fühlt er sich „durch und durch“ als Kroate:
Ich bin Kroate, durch und durch, ich fahre zur Weltmeisterschaft zum Handball nach Zagreb und sitz im Finale … Und da gibt es auch keine Sekunde Mutmaßungen, wofür du bist, für Deutschland oder für Kroatien. Da gibt es, spätestens, nein, und auch nicht eine Sekunde Zweifel. Ganz ehrlich, ich muss ja eher sogar aufpassen, wenn die Serben gegen Deutschland spielen, dass man nicht auch noch für die Serben ist, obwohl man Krieg hatte und alles Mögliche. Aber irgendwie ist dieses Feuer irgendwo drin. Und auf der anderen Seite hast du trotzdem nüchtern die Staatsbürgerschaft. Ich lebe hier, ich bin hier aufgewachsen. Ganz ehrlich, dafür hab ich zu viel Politik studiert, dafür habe ich mich zu viel mit dem Thema beschäftigt, als dass ich sagen würde, dass ich hier Steuern zahle, aber völlig, ja, bevormundet werde und gar keine Stimme habe. Insofern gibt’s für mich diese deutsche Staatsbürgerschaft. Das hat auch etwas damit zu tun, wo ich tatsächlich lebe. Ich bin diesem Gemeinwesen sehr dankbar und ich bin loyal und alles und super, nur, das Herz schlägt noch woanders.“
Bereits Eingebürgerte erleben die Zugehörigkeit zum deutschen Staat als Bereicherung, wegen der politischen Partizipationsmöglichkeiten und der visumsfreien Reisemöglichkeit, die insbesondere im Berufsleben von Vorteil ist. Zum Integrationshemmnis konnte die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch dann werden, wenn sie sich für eine Niederlassung in Kroatien entschieden, weil sie dort vor dem EU-Beitritt aufenthaltsrechtlich als „Ausländer“ galten, was einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt zur Folge hatte. Tomas M., geboren 1976 in Passau, migrierte 2008 nach Kroatien in den Herkunftsort seines Vaters, um sich als Unternehmer selbstständig zu machen. Bei der Anmeldung seiner Firma hatte er als deutscher Staatsbürger wesentlich höhere finanzielle Investitionsauflagen als Einheimische:
Irgendwann mal, dachte ich mir, du bleibst in Deutschland, wirst da arbeiten und mit dem deutschen Pass, klar, da brauchst du keine Visa, wenn du irgendwo eventuell auf Geschäftsreise gehst und es wird einfach für dich mit dem deutschen Pass. Dann habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, musste die kroatische dann abgeben, weil ja Deutschland die doppelte nicht erlaubt und, ja, dann, zwei Jahre danach irgendwann (lachend), bin ich dann doch irgendwann nach Kroatien gegangen. Und das Witzige ist, jetzt eben, ich bin in Kroatien, und ich bin jetzt hier Ausländer (lachend). Ich werde hier überall als Ausländer angesehen. Ich geh zu irgendwelchen Behörden und die sagen, ja, als wäre ich aus Afrika gekommen, ich bin Ausländer (lachend). Musste mir also jedes Jahr, also, ´ne Geschäftserlaubnis neu beantragen, Aufenthaltsgenehmigung usw.“
Während sich die ehemaligen Arbeitsmigranten und ihre Nachkommen mit den entsprechenden Nachweisen per Antragstellung um eine Einbürgerung in Deutschland bemühen müssen, werden seit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 2000 die in Deutschland geborenen Kinder kroatischer Eltern, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, mit der Geburt zu deutschen Staatsbürgern. Sie dürfen die kroatische Staatsbürgerschaft behalten und werden zu „Deutschen auf Zeit“. Denn mit Vollendung der Volljährigkeit werden sie aufgefordert, die kroatische Staatsbürgerschaft aufzugeben, damit sie Deutsche bleiben können. Nicht der Optionspflicht unterfallen hingegen Kinder, die seit ihrer Geburt ein Elternteil mit deutscher Staatsbürgerschaft haben. Sie sind und bleiben deutsche Staatsangehörige, auch wenn sie zusätzlich noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben.6
Dass Einbürgerungen in Deutschland unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft längst die Regel sind, hat sich unter den Options-Betroffenen und Einbürgerungs-Interessierten herumgesprochen. Eine BAMF-Studie zur Optionsregelung belegt, dass relativ viele befragte Optionspflichtige mit türkischer oder ex-jugoslawischer Staatbürgerschaft die verlangte Wahl zwischen den Staatbürgerschaften als „Nachteil“ gegenüber EU-Bürgern empfinden.7 So wird das Einbürgerungsverfahren, das Integration fördern soll, durch die Wahlplicht zur Diskriminierungserfahrung. Viele meiner Interviewpartner hätten gerne beide Staatsangehörigkeiten, weil ihr Leben nicht an einer Staatsgrenze aufhört.
Neue Einbürgerungsperspektiven durch den EU-Beitritt Kroatiens
Das Bedürfnis nach Mehrstaatigkeit ist weder ein Integrationshindernis noch ein Loyalitätsproblem, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Mehrfachzugehörigkeit. Einwanderer aus Kroatien sind die ersten Gewinner des EU-Beitritts Kroatiens, weil sie als EU-Bürger nun das Recht auf Mehrstaatigkeit erwerben. Eine Ausbürgerung aus der kroatischen Staatsangehörigkeit ist für eine Einbürgerung in Deutschland nun nicht mehr notwendig. Als EU-Bürger dürfen sie ganz selbstverständlich und ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen Staatsbürger zweier Staaten sein. Deutschland wird nach dem EU-Beitritt Kroatiens um viele Einbürgerungsanträge und damit gut integrierte Deutsche mit Doppelpass bereichert. Die Förderung des Gefühls der Zugehörigkeit, vielleicht zur Gesellschaft in Deutschland und/oder Kroatien in einem vereinten Europa, wird jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben.
Fußnoten:
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Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2011, Fachserie 1, Reihe 2.2, Tabelle 2: Bevölkerung nach detailliertem Migrationsstatus, Altersgruppen und Geschlecht, S. 56 f. ↩︎
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Katharina Seebaß/Manuel Siegert: Migranten am Arbeitsmarkt für Deutschland. Working Paper 36 aus der Reihe Integrationsreport, Teil 9. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2011, S. 30 ff; Manuel Siegert: Schulische Bildung von Migranten. Working Paper 13 aus der Reihe Integrationsreport, Teil 1. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008, S. 23. ↩︎
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Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen. Fachserie 1, Reihe 2.1., Tabelle 3: Einbürgerungen 2004-2011, S. 18-41. ↩︎
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Martin Weinmann (u. a.): Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen – Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011. Forschungsbericht 15. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012, S. 59. ↩︎
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Ebd. ↩︎
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren. Was in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wissen müssen, wenn sie volljährig werden. Berlin 2012, S. 7. ↩︎
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Vgl. Susanne Worbs (u. a.): Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen – Qualitative Studie. Forschungsbericht 16. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012, S. 89. ↩︎