Gefängnisse in Rumänien – Orte der „Erlösung“?
Zusammenfassung
Zwar haben sich die Verhältnisse im rumänischen Strafvollzug seit 1989/90 verbessert, die hohe Rückfallquote bei straffällig Gewordenen hat sich aber zu einem ernsthaften Problem für Staat und Gesellschaft entwickelt. Abhilfe wird nur möglich sein, wenn sich Netzwerke bilden, die den entlassenen Häftlingen Perspektiven zur gesellschaftlichen und beruflichen Wiedereingliederung bieten. Der Beitrag enthält dazu grundlegende Informationen und stellt den Einsatz der orthodoxen Kirche für die Häftlinge vor.
Zur Lebenssituation in kommunistischen Gefängnissen
Gefängnisse wurden stets als Orte betrachtet, an denen das Böse kontrolliert und vermindert werden kann, wodurch den Menschen außerhalb der Gefängnisse, also in der Freiheit, der Weg zu einem Leben im Sinne christlicher und bürgerlicher Tugenden möglich ist. An das Leben in den kommunistischen Gefängnissen Rumäniens kann man sich jedoch nur mit Schaudern und Trauer erinnern, da dort der Mensch oftmals zur Entmenschlichung gebracht wurde. Neben der Bestrafung der Delinquenten – ein Auftrag, den die ehemaligen Folterknechte oft vergessen haben – kam es an diesen Orten zu unbeschreiblichen Taten, die häufig gegen all diejenigen gerichtet waren, die den Mut besaßen, für den christlichen Glauben, das Bekenntnis der Urväter und des rumänischen Volkes, zu sterben. Das Leben in den kommunistischen Gefängnissen wurde oft als „Experiment” bezeichnet, da sein Zweck nicht so sehr der Bestrafung und Läuterung schlechter Gewohnheiten diente, sondern vielmehr der Veränderung des Verstandes nach dem Willen der Folterer. Das Gefängnis wurde somit zu einem Instrument der politischen Beherrschung, da alle dorthin kamen, die sich entweder physisch oder verbal denjenigen widersetzten, die an der Macht waren – den Kommunisten.
Vertreter der politischen Klasse der Zwischenkriegszeit und aus der intellektuellen Elite sowie Kleriker und einfache Gläubige waren die Opfer; viele wurden zu „Heiligen der Gefängnisse“ (Valeriu Gafencu, Ilarion Felea u. a.). Der Zeitraum zwischen 1945 bis 1989 wird für immer eine schwarze Seite in der Geschichte des rumänischen Volkes bleiben. Neben der Generaldirektion der Strafanstalten, die eher mit der Organisation dieses gesellschaftlichen Bereiches beauftragt war, wurden die Entscheidungen über das Leben im Gefängnis, die Lebensbedingungen und die verabreichten Strafen von den Kommandanten der jeweiligen Einrichtungen (Gefängnisse und Strafkolonien zur Zwangsarbeit) getroffen, die von politischen Offizieren als den treuen Vollstreckern der Anordnungen der kommunistischen Partei unterstützt wurden. Die Partei bediente sich des sowjetischen Modells der Strafanstalt insbesondere für politische Gefangene in 44 Gefängnissen und 72 Zwangsarbeitslagern.1 In den kommunistischen Gefängnissen waren die Lebensbedingungen unvorstellbar. In den Lagern musste Zwangsarbeit bis zum Umfallen geleistet werden, begleitet wurde sie von Demütigungen und weiteren Bestrafungen. Hier waren die Bedingungen am unmenschlichsten, ebenso wie in den Gefängnissen zur Umerziehung und Vernichtung.
Der Strafvollzug im heutigen Rumänien
Gegenwärtig bildet die „Nationale Verwaltung der Strafanstalten und der untergeordneten Einrichtungen“ eine Behörde, die durch die Gewährleistung der Beaufsichtigung, Bewachung sowie des Haftvollzugs zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit beiträgt. Durch die Übernahme von erzieherischen Aktivitäten und durch psychosoziale Fürsorge wirkt sie auf die gesellschaftliche Wiedereingliederung der ihrer Freiheit entzogenen Personen hin. Die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzugs ordnet die Verantwortlichkeit der Strafanstalt für die Organisation und Durchführung von erzieherischen, kulturellen, therapeutischen, seelsorgerischen, psychologischen und gesellschaftsfördernden Aktivitäten an, außerdem Schulunterricht und Persönlichkeitsbildung für den Zeitraum der Haft, um die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Häftlinge zu erleichtern.
Die vor 1989 aufgebaute Infrastruktur des Strafvollzugssystems entspricht noch nicht den Standards, die vom Europarat vorgesehen sind. Rumänien wurde im Jahr 1993 Mitglied und hat die Europäische Konvention zur Vorbeugung von Folter und inhumanen oder erniedrigenden Strafen oder Behandlungen durch das Gesetz Nr. 80 vom 30. September 1994 ratifiziert. Die „Nationale Strategie für die gesellschaftliche Wiedereingliederung der der Freiheit entzogenen Personen“ ordnet die Hinzuziehung von Repräsentanten der „Nationalen Verwaltung der Strafanstalten“, des Justizministeriums sowie anderer öffentlicher Institutionen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen für eine mögliche Rolle bei der Mitwirkung nach der Haftentlassung an, auch der Rumänischen Orthodoxen Kirche.
In der rumänischen Gesellschaft ist leider die allgemeine Tendenz staatlicher Institutionen zu beobachten, in einem eingeschränkten Umfeld und ohne systematische Kooperation mit anderen Organisationen tätig zu werden, was zu mangelnder Nachhaltigkeit und geringer Effizienz führt. Durch das Zugeständnis einer aktiven und entscheidenden Rolle der Kirchen, der Verbände und Nichtregierungsorganisationen beim Prozess der gesellschaftlichen Wiedereingliederung könnte das Schicksal der aus der Haft Entlassenen sicher positiver beeinflusst werden. Hierzu kann auch eine Kooperation zwischen den Institutionen beitragen. Die effektive Mitwirkung der genannten Träger ist unabdingbar für eine positive Entwicklung der Sozialpolitik.
Das Strafvollzugssystem umfasst heute 46 Einheiten sowie ein Personal von 12.202 Personen mit unterschiedlichen Ausbildungsgängen. Das Budget lag 2012 bei ca. 212 Millionen Euro. Zwischen 1990 und 2011 ist die Zahl der Einheiten von 32 auf 46 gestiegen. Hinsichtlich der Zahl der Inhaftierten dieses Zeitraums ist festzuhalten, dass diese von 1990 bis 1998 anstieg und sich schließlich verdoppelte. Folgende Gründe sind hierfür anzuführen:
- das Fehlen von Dekreten zur kollektiven Begnadigung,
- der ökonomisch-soziale Kontext und
- die Erschwerung der Entlassungsbedingungen aufgrund von Änderungen des Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. 140/1996).
Die Zahl der Strafanstalten erhöhte sich in diesem Zeitraum um 18 Prozent, bedingt durch die Überbelegung der Hafträume. In den Jahren 1999 bis 2008 kam es zu einem starken Absinken der Zahl der Inhaftierten (ca. 50 Prozent). 2008 wurde eine ähnliche Anzahl erreicht wie 1990 (26.212 Inhaftierte). Als Gründe sind anzuführen:
- Modifikationen und Vervollständigungen des Strafgesetzbuches in den Jahren 2003 und 2006, die zu einer Reduzierung der Inhaftierungsfälle führten,
- Verzicht auf Freiheitsstrafen bei unbezahlten Geldbußen,
- Anwendung alternativer Strafen, insbesondere für Minderjährige.
Seit 2008 steigt die Zahl der Inhaftierten erneut, wenn auch nicht so stark wie im Zeitraum 1990-1998. Eine Erklärung für diese Entwicklung liegt möglicherweise in der erhöhten Anzahl von Inhaftierten, die zur Fortsetzung ihrer Strafverbüßung an Gefängnisse in Rumänien ausgeliefert wurden, wobei die Zahl der Strafanstalten unverändert geblieben ist.
Jahr | Anzahl der Plätze zur Unterbringung von Inhaftierten | (gemeldet gemäß Standard: 6 Kubikmeter pro Häftling) |
---|---|---|
1989 | 33.432 | 28.820 |
2014 | 39.741 | 33.353 |
Während im Jahr 1990 der Anteil der rückfälligen Inhaftierten etwa 14 Prozent betrug, belief sich dieser im Jahr 2010 auf ca. 44 Prozent. Am höchsten war der Anteil 2007 mit 46,8 Prozent. Gegenwärtig ist die Höhe dieses Prozentsatzes mit 44,9 Prozent besorgniserregend.
[img_assist|fid=1001|width=320|align=right|title=|desc=Marian aus Rumänien (Gefängnis Focşani), Titel des Bildes: „Strigatul contrastelor“ („Der Schrei der Kontraste“) – (vgl. dazu den Hinweis in Anm. 23 des Beitrags von Heinz-Peter Echtermeyer in dieser Ausgabe, S. 120 f. der gedruckten Ausgabe).|link=popup]
Im Zeitraum nach 1989 haben nicht wenige Beobachter eine Verbesserung der Bedingungen des Strafvollzugs beobachtet. Im „Landesbericht zur Situation der Menschenrechte – Rumänien im Jahr 2009“ des State Department der Vereinigten Staaten wurde festgestellt, dass „in den Strafanstalten nach wie vor harte Haftbedingungen vorherrschen, die nicht den internationalen Standards entsprechen ... Obwohl überbelegt, stellt dies kein ernsthaftes Problem dar; es gibt Haftanstalten, in denen der Standard von 4 qm pro Häftling, empfohlen vom Komitee für die Vorbeugung von Folter im Rahmen des Europarates, nicht eingehalten wird.“
Später stellte der am 8. April 2011 veröffentlichte „Landesbericht zur Situation der Menschenrechte – Rumänien im Jahr 2010“ fest, dass gemäß der offiziellen Zahlen die Überbelegung in den Strafanstalten in Rumänien kein ernsthaftes Problem bildete, im Laufe des Jahres jedoch die Haftbedingungen verbessert wurden. Dennoch sind die Haftbedingungen weiterhin ziemlich streng, da es Gefängnisse gibt, in denen der Standard von vier Quadratmetern pro Häftling, der vom Komitee für die Vorbeugung für Folter (CPT) des Europarates gefordert wird, nicht eingehalten worden ist.
Das Engagement der Rumänischen Orthodoxen Kirche
Ganz allgemein ist zunächst festzuhalten, dass die Rumänische Orthodoxe Kirche in fast jeder Strafanstalt des Landes über einen Gottesdienstraum verfügt und dort jeweils einen Kaplan eingesetzt hat. Damit unterstützt sie die Möglichkeiten einer nachhaltigen Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft.
Die Tätigkeit der Priester und der übrigen Geistlichen wird genau in die Regelung zur religiösen Fürsorge in Strafanstalten einbezogen, die durch das Gesetz O.M.J. Nr. 1072/C/2013 festgelegt worden ist. Von den zahlreichen Programmen und Projekten, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden, möchte ich mich besonders einer Initiative widmen, die in Rumänien einen innovativen Charakter hat; bei der daraus hervorgegangenen Einrichtung, in der ehemalige Häftlinge eingesetzt werden, handelt es sich um eine Bäckerei. Seit Oktober 2009 führt der Verband „Filantropia“, der von der Heiligen Synode der Rumänischen Orthodoxen Kirche unterstützt wird, zusammen mit der Nationalen Verwaltung der Strafanstalten das Projekt „Sozial-Strategie zur Beschäftigung und Qualifikation durch Lehre und Tätigkeit für die Freiheit“ durch; es wurde finanziell von der Europäischen Union durch das Programm für die Entwicklung menschlicher Ressourcen gefördert. Zweck des Projektes ist sowohl die Verminderung der Chancenungleichheit für jetzige als auch ehemalige Häftlinge im Übergang von der Strafanstalt in das gesellschaftliche und Berufsleben.
Um dies zu erreichen, hat sich das Projekt als Dienst für die gesellschaftliche (Wieder-)Eingliederung um folgende Maßnahmen bemüht:
- Förderung alternativer Modelle sowohl zur Unterstützung einer Beschäftigung als auch zur Entwicklung von Diensten mit dem Ziel der Integration in die Arbeitswelt,
- Erhöhung der Vermittelbarkeit im ökonomisch-gesellschaftlichen Bereich,
- Schaffung von flexiblen und innovativen Arbeitsplätzen.
Eine Auswahl der Ergebnisse des Projekts:
- 80 Häftlinge werden an beruflichen Fortbildungskursen teilnehmen und Dienste zur beruflichen Beratung, Vermittlung und Orientierung in Anspruch nehmen;
- mindestens 60 werden einen beruflichen Qualifizierungskurs absolvieren;
- 50 Häftlinge werden ausgewählt, um an der Instandhaltung der Einrichtungen zu arbeiten;
- 36 Strafanstalten werden Vorschläge zu innovativen Maßnahmen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft erarbeiten.
Das Problem der gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Inhaftierten kann ohne Netzwerke, die z. B. den Arbeitsmarkt auf Angebote sichten oder bei der Rückkehr in die Familie helfen, nicht erfolgreich gelöst werden. In Timişoara, wo das Konzept eines sozialen Unternehmens umgesetzt worden ist, hat sich ein Netzwerk formiert, dem das orthodoxe Erzbistum Timişoara, der Caritasverband, die Strafanstalt Timişoara, der Bewährungshelferdienst sowie Nichtregierungsorganisationen mit spezifischen Zielsetzungen angehören. Da die bestehende Gesetzgebung in Rumänien derzeit die Gründung und den Betrieb solcher Unternehmen – hier also einer Bäckerei – noch nicht regelt, ist eine Festlegung der rechtlichen Aspekte in jedem Einzelfall notwendig.
Renovabis unterstützt finanziell die Bäckerei „Brot des Lebens“. Zu beachten ist, dass die sich noch in der Gründungsphase befindlichen Einrichtungen der sozialen Ökonomie denselben normativen und steuerlichen Regelungen unterworfen sind wie gewinnorientierte Unternehmen. Gegenwärtig gibt es keinerlei Subventionen oder steuerliche Erleichterungen, die es ihnen ermöglichen würden, den Wettbewerbsnachteil auszugleichen, der sich durch die Anstellung von benachteiligten Personen wie z. B. ehemaligen Häftlingen ergibt. Die „soziale Klausel” kann auch nicht im Rahmen von Ausschreibungen angewendet werden, die die direkte Zuteilung von Verträgen unterhalb des freien europäischen Marktpreises an soziale Unternehmen vorschreibt. Leider erlaubt das Fehlen eines eindeutigen rechtlichen Status der sozialen Unternehmen auch keine Qualitätszertifizierung, die für die Kommerzialisierung von Produkten (ISO) notwendig ist. Ebenso gibt es noch keine Netzwerke für den Verkauf von Produkten sozialer Unternehmen. Im vorliegenden Beispiel kann das Erzbistum Timişoara die Abnahme von Brot bis zu einer bestimmten Menge garantieren, was allerdings nicht genügen wird, da Brot ein Produkt mit geringer Haltbarkeit ist. Es ist daher unabdingbar, andere Netzwerke auszumachen, die die Verteilung der Produkte unterstützen sowie die Fortsetzung der Initiative durch neue Kontakte (z. B. zur Verwaltung von Strafanstalten, zu Schulkantinen oder zu Krankenhäusern) garantieren können.
Ernüchternd muss man festhalten: Der Rückfall von Straftätern ist oft das Ergebnis von Enttäuschungen bei der Arbeit in gewinnorientierten Unternehmen; die Betreuung zur Integration in den Arbeitsmarkt nach einer Haftentlassung muss daher unbedingt konsolidiert werden. In Rumänien existiert jedoch noch keine Politik zur Wiedereingliederung nach Verbüßung einer Haftstrafe. Die oben vorgestellte Initiative, bei der sich die Kirche stark engagiert, zeigt einen Weg auf, der Abhilfe schaffen kann.
Obwohl wir uns verstärkt auf die Programme der Berufsbildung konzentriert haben, stellen wir fest, dass an die Kirche als Partner immer höhere Anforderungen gestellt werden. Die Kirche wünscht angesichts all dieser Entwicklungen, die nicht aus einer gesetzlichen Verantwortung entstanden sind, den Weisungen des Evangeliums treu zu bleiben und diejenigen aufzusuchen, denen die Freiheit entzogen wurde. Sie glaubt sowohl an die seelische als auch an die gesellschaftliche Besserung dieser Personen, unserer Schwestern und Brüder, die, wie wir hoffen, Gott auch durch diese Versuchungen hindurch erkennen werden.
Aus dem Rumänischen übersetzt von Albert Weber.
Fußnote:
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Vgl. dazu die Hinweise im Beitrag von Matthias Stadelmann in diesem Heft (auf S. 88 f. der gedruckten Ausgabe). ↩︎