Das Baltikum: Russlands Brücke nach Europa
Das Baltikum1 besitzt für Russland seit Beginn der europäischen Neuzeit eine besondere strategische Bedeutung. Es war mit seinen eisfreien Ostseehäfen und den bedeutenden Handelsstädten eine wichtige wirtschaftliche Verbindung nach Westeuropa. Die Herrschaft über das Baltikum war in der frühen Neuzeit der Schlüssel für das Dominium maris baltici, und mit Eroberung Livlands und Estlands konnte Russland seine Großmachtstellung in Europa begründen. Das Baltikum war somit eine wichtige Brücke, um Russland – nicht zuletzt auch kulturell – näher an Europa heranzuführen.
Russland und das Baltikum im „Zeitalter der Nordischen Kriege“
Das russische Ringen um die Herrschaft im Baltikum dauerte von 1558 bis 1721, rund einhundertfünfzig Jahre. Es handelte sich um das „Zeitalter der Nordischen Kriege“, das Klaus Zernack als eine eigenständige Geschichtsepoche im frühneuzeitlichen Osteuropa identifiziert hat.2 1558 fiel Iwan IV. Groznyj „der Schreckliche“(1547-1584), der sich 1547 als erster Moskauer Großfürst zum Zaren hatte krönen lassen, in Livland ein, um es unter seine Herrschaft zu bringen. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Stadt Dorpat vom russischen Großfürsten Jaroslaw dem Weisen (1015-1054) gegründet worden und seit Jahrhunderten mit Tributzahlungen im Rückstand war. Die Bedingungen für einen solchen Vorstoß schienen durchaus günstig: Der Moskauer Zar hatte 1552 und 1556 die Khanate von Kasan und Astrachan erobert und damit seine militärische Stärke unter Beweis gestellt; der Livländische Orden befand sich dagegen nach der Reformation in Auflösung. Doch Moskaus Ambitionen auf das Livländische Erbe wurden von Polen-Litauen und Schweden streitig gemacht, und die russischen Möglichkeiten reichten nicht aus, um die kriegerischen Auseinandersetzungen mit beiden zu bestehen: Bereits 1561 bildete sich in Kurland ein eigenständiges Herzogtum und verband sich durch einen Lehnsvertrag mit Polen-Litauen. Iwan Groznyj musste dagegen nach schweren Niederlagen 1581 und 1583 mit Polen und Schweden Waffenstillstand schließen. Estland und Ingermanland kamen unter schwedische, Livland unter polnische Herrschaft.
Das Moskauer Reich blieb damit von der Ostsee abgeschlossen. 1595 gelang es dem debilen Zaren Fjodor Iwanowitsch (1584-1598) immerhin Ingermanland zurückzugewinnen, als jedoch mit seinem Tod die Rjurikiden-Dynastie ausstarb und das Moskauer Reich in eine schwere Krise geriet, versuchten Polen und Schweden diese „Zeit der Wirren“ (smutnoe vremja) auszunutzen und schickten Interventionstruppen. Zeitweise schien es sogar möglich, als könnte der polnische Königssohn Władysław den Zarenthron besteigen. Dieser Gefahr konnte jedoch mit großen Anstrengungen begegnet werden: 1613 wählte eine Reichsversammlung mit Michail Fjodorowitsch (1613-1645) den ersten Vertreter der Romanov–Dynastie zum Zaren. Gegenüber Schweden musste der neue Zar 1617 im Friedensvertrag von Stolbowo aber erneut auf Ingermanland und Karelien verzichten: „Ohne unseren guten Willen“, erklärte König Gustav Adolf (1611-1632) vor dem schwedischen Reichstag, könne Moskau nun nicht mehr mit einem Boot in die Ostsee.3 Das Moskauer Reich war zu diesem Zeitpunkt von dem Ziel eines Dominium maris baltici so weit wie irgend denkbar entfernt.
Indessen ging das Ringen um die Ostseevorherrschaft und um Livland weiter. Nun standen sich Polen–Litauen und Schweden feindlich gegenüber. Beide Länder waren seit der polnischen Königswahl von Sigismund III. Wasa (1587-1632) dynastisch miteinander verknüpft, jedoch hinderten die konfessionellen Unterschiede zwischen dem katholischen Polen und dem protestantischen Schweden die Bildung einer Personalunion. Im schwedisch–polnischen Konflikt ging es sowohl darum, mögliche polnische Ansprüche auf den schwedischen Thron abzuwehren, als auch um den Besitz von Livland. Noch 1617 griff Gustav Adolf das polnische Livland an und konnte es nach langjährigen Kämpfen unter seinen Besitz bringen. 1629 wurde in Altmark schließlich Frieden geschlossen: Der überwiegende Teil von Livland fiel nun an Schweden, lediglich Letgallen und das Herzogtum Kurland verblieben unter polnischer Herrschaft.
Den Ausgangspunkt für den zweiten Nordischen Krieg bildete der Aufstand der Zaporoger Kosaken unter der Führung ihres Hetmans Bogdan Chmelnizkij gegen die polnische Krone im Jahr 1648. Im Verlauf dieses Konfliktes nahm der Moskauer Zar Aleksej Michajlowitsch (1645-1676) mit dem Vertrag von Perejaslavl im Jahr 1654 die kosakischen Gebiete „unter seine hohe Hand“. Der nunmehr zwischen Polen und dem Moskauer Reich ausgetragene Konflikt um die ruthenischen (ukrainischen) Gebiete weitete sich 1655 mit dem Eingreifen Schwedens zum Nordischen Krieg aus. Schweden erhoffte sich aus einer möglichen Teilung der polnischen Adelsrepublik Vorteile für seine Ostseevorherrschaft. Es ging dabei in erster Linie um die Kontrolle der preußischen Häfen und die Weichsel-Schifffahrt. Dem Moskauer Reich konnte jedoch an einer Machtverschiebung zugunsten Schwedens, die auf eine völlige Kontrolle der östlichen Ostsee hinausgelaufen wäre, nicht gelegen sein, zumal dadurch die eigenen Ambitionen auf einen Ostseezugang zunichte gemacht worden wären. Aus diesem Grund entschloss sich Aleksej Michajlowitsch 1656 zum Angriff auf Schweden in Livland. Obwohl Moskau nach dem Waffenstillstand von 1658 auf den Erwerb weiterer Gebiete in Livland hoffen durfte, musste es sich im Friedensschluss von Kardis im Jahre 1661 auf den Status quo ante einlassen. Denn im Jahr zuvor hatten Polen und Schweden in Oliwa einen Frieden geschlossen, so dass Moskau von einem Zweifrontenkrieg bedroht war, dem es militärisch nicht gewachsen schien. Trotz dieses erneuten Rückschlags im Baltikum konnte sich Aleksej Michajlowitsch 1667 im Waffenstillstand von Andrusowo immerhin den Erwerb der östlich des Dnjepr gelegenen Teils der Ukraine sowie der Städte Kiew und Smolensk sichern.
Es gelang Russland erst nach dem dritten, „Großen Nordischen Krieg“, im Baltikum dauerhaft Fuß zu fassen. Im August des Jahres 1700 erklärte Zar Peter der Große (1682-1725) Schweden den Krieg, nachdem er die russische Südflanke durch einen Friedensschluss mit dem Osmanischen Reich gesichert und 1699 mit Polen und Dänemark ein Offensivbündnis gegen Schweden geschlossen hatte. Hintergrund insbesondere des Bündnisses mit Polen bildeten nicht nur die Machtinteressen in Osteuropa, sondern auch die gesamteuropäische Mächtekonstellation. Das Frankreich Ludwigs XIV. (1643-1715) beabsichtigte nämlich im Zusammenhang mit dem Ringen um die spanische Erbfolge, die Habsburger Monarchie durch eine von Schweden, Polen und dem Osmanischen Reich gebildete Barriere einzudämmen. Eine wichtige Bedingung dieser Politik war, dass die schwedische Machtposition unangetastet blieb. Eine solche Status-quo-Politik konnte allerdings nicht im Sinne Polens sein, dessen Ziel es war, den Frieden von Altmark zu revidieren und die verlorenen livländischen Gebiete wiederzuerlangen. In diesem mächtepolitischen Kontext konnte 1697 mit russischer, brandenburgischer und habsburger Unterstützung der sächsische Kurfürst August der Starke (1697-1733) gegen den von Frankreich unterstützten Kandidaten Prinz Louis François Conti seine Kandidatur auf den polnischen Thron durchsetzen. Damit hatten die französischen Eindämmungsbemühungen, die sich in gleicher Weise auch gegen Russland richteten, einen empfindlichen Rückschlag erfahren.
In einer solchen Ausgangslage konnte Peter nun einen erneuten Griff nach dem Baltikum wagen, wobei jedoch der polnische Bündnispartner konkurrierende Ziele verfolgte. Peters Versuch, im November 1700 Narwa einzunehmen, scheiterte kläglich, doch erwies sich diese Niederlage als ein wichtiger Anlass für eine umfassende Modernisierung der russischen Armee. Bereits 1703 konnten sich die russischen Truppen in Ingermanland festsetzen, und Peter ließ mit der Errichtung der Peter- und Pauls-Festung am Ufer der Newa den Grundstein für seine neue Reichshauptstadt St. Petersburg legen. 1709 brachte Peter schließlich dem schwedischen König Karl XII. (1697-1718) im ukrainischen Poltawa eine vernichtende Niederlage bei. In den folgenden Jahren fielen die livländischen Gebiete in russische Hand. Die letzten beiden Phasen des Großen Nordischen Krieges, der zusammen mit dem Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) den ersten europäischen Weltkrieg darstellte, dienten nun der diplomatischen Absicherung des Erreichten. Hier zeigte sich vor allem das englische Interesse an einem europäischen Mächtegleichgewicht. Mit dem diplomatischen Austarieren der russischen Stellung in Osteuropa traten hier bereits die beiden künftigen Flügelmächte des europäischen Mächtesystems deutlich hervor. Der 1721 geschlossene Friede von Nystad bestätigte den russischen Besitz von Estland, Livland, Ingermanland, Teilen Kareliens (Vyborg und Kexholm) sowie die Inseln Ösel und Dagö. Das Herzogtum Kurland verblieb unter polnischer Herrschaft und wurde erst im Zuge der dritten Teilung Polens (1795) in das Russische Reich eingegliedert. Schweden musste durch empfindliche Gebietsverluste unwiederbringlich seine Vormachtstellung im Ostseeraum abtreten. Es dauerte allerdings noch bis 1809, als auch Finnland aus schwedischer Hand an Russland fiel. Mit diesem Ereignis wurde das „Zeitalters der Nordischen Kriege“ abgerundet. Sichtbares Zeichen des neuen europäischen Rangs von Russland war, dass Peter der Große 1721 den russischen Kaisertitel annahm.
Die baltischen Provinzen unter russischer Herrschaft 1721-1918
Nach dem Frieden von Nystad traten die baltischen Provinzen in eine fast zweihundert Jahre währende Phase der außenpolitischen Stabilität ein. Bis zum Ersten Weltkrieg wurde dem Russischen Reich der Besitz der baltischen Provinzen – abgesehen von einem schwedischen Angriff 1790 auf Baltischport und Reval, ein napoleonisches Intermezzo 1812 und einer britischen Seeblockade während des Krimkriegs – nicht mehr streitig gemacht. Grund dafür war das preußisch–habsburgisch–russische Einvernehmen über die Bewahrung und Weiterentwicklung ihrer konvergierenden Machtinteressen. Dieser „Allianz der drei schwarzen Adler“ fiel am Ende des 18. Jahrhunderts die polnische Adelsrepublik durch Teilung zum Opfer, wodurch Preußen der Aufstieg zur europäischen Großmacht ermöglicht wurde. Das Einvernehmen der drei Großmächte garantierte aber auch, dass die russische Herrschaft über die baltischen Provinzen nicht ernsthaft in Frage gestellt wurde.
Auch im Innern gestaltete sich die Eingliederung der baltischen Provinzen in das russische Kaiserreich weitgehend reibungslos. Ein wichtiger Grund dafür war, dass den baltischen Ritterschaften und Städten in „Kapitulationen“, die später Bestandteil des Nystader Friedensvertrags wurden, die ständischen Rechte, die deutsch–ständische Selbstverwaltung, das ständische Gerichtswesen, sowie die freie Ausübung des evangelisch–lutherischen Glaubens zugestanden worden waren. Für die deutschbaltische Oberschicht bedeutete daher die Eingliederung der baltischen Provinzen in das Russische Reich weder eine große Niederlage noch ein Trauma, wie es etwa die zweite und dritte Teilung für die polnische Adelsnation war. Im Gegenteil erhielt die deutschbaltische Oberschicht durch die Bestätigung ihrer angestammten Privilegien eine günstigere Stellung als der russische Adel. Zudem konnten Deutschbalten schon bald, nicht zuletzt aufgrund ihrer westeuropäisch geprägten Bildung, in führende Positionen in der russischen Staatsverwaltung aufsteigen. Der deutschbaltische Adel wurde auf diese Weise zu einer wichtigen Stütze der russischen Autokratie. Umgekehrt war die russische Autokratie ein Garant dafür, dass der deutschbaltischen Oberschicht die angestammten Privilegien unangetastet blieben.
Zwar erwiesen sich die ständischen Privilegien als Stabilitätsfaktor bei der russischen Herrschaftssicherung im Baltikum, spätestens im 19. Jahrhundert war aber unübersehbar, dass sie unter den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr zeitgemäß waren. Gerade weil die Privilegien jedoch ein wichtiger Bestandteil des deutschbaltischen Selbstverständnisses waren, stellten sie sich als kaum reformierbar heraus. Dies führte zu sich verschärfenden Spannungen zwischen der deutschbaltischen Oberschicht und der baltischen Bevölkerung. Die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzende Petersburger Russifizierungspolitik fiel daher bei der estnischen und lettischen Bevölkerung auf fruchtbaren Boden, da sie sich davon eine Verbesserung der Lebensbedingungen versprach. Dem zu Beginn der 1840er Jahre verbreiteten Gerücht, dass derjenige „warmes Land“ erhalte, der den Glauben des russischen Kaisers annehme, schenkten in den folgenden Jahren weit über einhunderttausend Esten und Letten Glauben und traten zur Orthodoxie über. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedingungen richtete sich daher das baltische Nationalbewusstsein zu diesem Zeitpunkt vor allem gegen die deutschbaltische Oberschicht. Die Abtrennung vom russischen Kaiserreich und die Bildung von eigenen Staaten waren dagegen nicht das Ziel.
Als Zar Alexander III. 1881 den russischen Thron bestieg, verweigerte er zum ersten Mal seit dem Nystader Frieden die Bestätigung der Privilegien der Deutschbalten. Stattdessen sollte eine Revision der baltischen Landesverwaltung vorgenommen werden, um die baltischen Verhältnisse dem übrigen Reich anzupassen. In der Folgezeit wurden von estnischen und lettischen Vertretern zahlreiche Bittschriften bei der russischen Regierung eingereicht, um die privilegierte Stellung der deutschbaltischen Oberschicht zu brechen. Man verlangte eine Neugliederung der Gouvernements, die sich an den ethnischen Grenzen orientieren sollte, die Einführung der russischen Zemstvo–Verfassung anstelle der deutschbaltischen ritterschaftlichen Landtage sowie die Besetzung von Ämtern in Verwaltung und Justiz mit gebürtigen Russen. Alle diese Forderungen wurden nicht erfüllt, denn offenbar scheute sich die Petersburger Regierung die deutschbaltische Ritterschaft so weitgehend zu entmachten. Andererseits wurde die deutschbaltische Oberschicht mit einer verstärkten Russifizierungspolitik auf kulturellem Gebiet konfrontiert: Ab 1882 durfte in öffentlichen Gymnasien nur noch in russischer Sprache unterrichtet werden. 1889 wurde diese Verordnung auch auf die Privatschulen und ein Jahr später auf die Mädchenschulen ausgedehnt. 1893 wurde die Stadt Dorpat offiziell in Jurjew umbenannt und kurze Zeit später auch für die dortige Universität das Russische als Lehrsprache außer für das Fach Theologie festgelegt. Die Folge dieser Maßnahme war, dass zahlreiche reichsdeutsche Professoren die Universität verließen und diese ihre besondere Attraktivität einbüßte.
Die russische Revolution von 1905 führte auch in den Ostseeprovinzen zu erheblichen Unruhen. Betroffen waren vor allem die lettisch besiedelten Gebiete Livlands, in den estnischen Regionen beschränkten sich die revolutionären Ereignisse auf weitgehend friedliche Unmutsbezeugungen. In den lettischen Gebieten entlud sich vor allem die Unzufriedenheit der Landarbeiter gegen die deutschbaltischen Großgrundbesitzer. Insgesamt 180 Herrenhäuser gingen in Flammen auf oder wurden beschädigt, zahlreiche Deutschbalten verloren ihr Leben. Als die Ordnung wieder hergestellt war, beteiligten sich Deutschbalten tatkräftig am russischen Strafgericht, das über die Revolutionäre abgehalten wurde. Im Ergebnis wurden mehr als 900 Personen hingerichtet, mindestens 2.600 Personen nach Sibirien in Verbannung geschickt und etwa 1.800 Personen ausgewiesen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass dieser Umstand nicht zu einer Verbesserung des Verhältnisses der Balten zur deutschbaltischen Oberschicht beitrug.
In den deutschbaltischen Ritterschaften machte sich indessen die Sorge über die neue konstitutionell–monarchische Reichsverfassung breit. Von einer Duma, welche die autokratischen Rechte des Kaisers beschränkte, konnte man nichts Gutes für die eigenen ständischen Privilegien erwarten: „Jedes russische Parlament“, schreibt der livländische Landrat Max von Sivers 1906 in einer Denkschrift an das Auswärtige Amt in Berlin, „wird, solange es existiert, gegen die Deutschen noch vernichtender vorgehen als die Monarchie. Da die Letten und Esten nur allzu gut wissen, dass das Deutschtum die einzige wirkliche Gefahr für ihre nationale Kultur bildet, so werden sie die antideutsche Politik durchaus unterstützen.“4 Als Lösung für dieses Problem schlug Sivers daher entweder die Annexion der baltischen Provinzen durch Deutschland oder die Schaffung einer „offenen Tür“ vor.
Zu Beginn des Ersten Weltkrieges gehörte die Eroberung der baltischen Provinzen jedoch nicht zu den Kriegszielen der deutschen Führung. Zwar beabsichtigte Reichskanzler von Bethmann-Hollweg, die „nichtrussischen Vasallenvölker“ zu befreien, allerdings war das Baltikum in diese Planungen nicht einbezogen. Eine Verdrängung Russlands aus den Ostseeprovinzen hätte nach einem Waffenstillstand russische Revisionsversuche sehr wahrscheinlich gemacht. Das Deutsche Kaiserreich beabsichtigte dagegen nach einem Friedensschluss die traditionelle Stabilitätspolitik wieder aufzunehmen. Erst auf der Kreuznacher Konferenz vom 23. April 1917 wurde die Besetzung von Teilen Estlands und Livlands den deutschen Kriegszielen hinzugefügt.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits Lenin von der deutschen Regierung die Reise im plombierten Waggon nach Petrograd gestattet worden, um Russland im Innern zu destabilisieren. Die baltischen Provinzen sollten jedoch von einer Revolutionierung ausdrücklich ausgenommen bleiben, um eine unkontrollierte Unabhängigkeitsbewegung zu verhindern. Entweder sollten diese Gebiete bei Russland verbleiben oder – wie noch 1917 beabsichtigt war – als unabhängige Staaten dem Deutschen Reich angebunden werden. Die revolutionären Ereignisse in Petrograd gewannen jedoch auch im Baltikum an Eigendynamik. Im estnischen Dorpat hatte bereits 1915 Jaan Tõnisson (1868–gest. in sowjetischer Haft) ein „Nordbaltisches Komitee“ gegründet, das vor allem aus Vertretern des bürgerlichen Lagers bestand. Ziel war es, nach Ende des Krieges im Russischen Reich stärkere föderative Strukturen durchzusetzen und für die Provinzen eine größere Autonomie zu fordern. Die russische Februarrevolution schien diese Hoffnungen zu bestätigen. Die Provisorische Regierung setzte die kaiserlichen Gouverneure ab und ernannte die estnischen und lettischen Oberbürgermeister von Reval und Riga zu Gouvernementskommissaren. Die deutschbaltische Oberschicht stand bei dieser Entwicklung im Abseits. Am 4. März 1917 erging auf einer Versammlung estnischer Politiker in Dorpat die Forderung nach Zusammenlegung des estnischen Siedlungsgebietes und nach Autonomie. Neben dem Gouvernementskommissar sollte ein gewählter Landesrat (Maapäev) die Regierung des Landes übernehmen. In den lettischen Gebieten gab es eine ähnliche Entwicklung. In Wolmar trat am 26. März eine Landesversammlung zusammen und verlangte die Übertragung der Befugnisse des ritterschaftlichen Landtages auf einen „Livländischen (lettischen) Landesrat“. Ein solcher Landesrat wurde auch gleich gewählt und nachfolgend von der Provisorischen Regierung in Petrograd anerkannt.
Auch in den baltischen Provinzen entstanden jedoch nach der Februarrevolution Arbeiter- und Soldatenräte, die Regierungsverantwortung beanspruchten. Die Bolschewiki besaßen in diesen Räten bald die Übermacht und konnten auch bei Wahlen zu Stadtparlamenten große Mehrheiten auf sich vereinigen. Als besonders radikalisiert zeigten sich dabei die Letten. Nach der Oktoberrevolution ging im Baltikum die Macht vollständig auf die Räte über. In den bürgerlichen Kreisen Estlands wuchs nun die Gewissheit, dass ein Ausweg aus dieser Lage nur durch die Unabhängigkeit von Sowjetrussland zu erreichen sei. Noch Ende November 1917 gelang es in Estland dem Maapäev, eine Sitzung abzuhalten. Bevor die Versammlung von den Bolschewiki gesprengt werden konnte, erklärte sie sich zur höchsten Gewalt in Estland und erteilte dem Präsidium und Ältestenrat weitreichende Vollmachten. Am 19. Februar 1918 formten diese Gremien ihrerseits ein dreiköpfiges Rettungskomitee, das am 24. Februar 1918 die Unabhängigkeit der Republik Estland erklärte. Dieser Schritt war indessen nur ein symbolischer Akt, auch wenn er heute noch als Gründungsdatum der estnischen Unabhängigkeit gilt. Einen Tag später eroberten die deutschen Truppen Reval (Tallinn) und nahmen kurze Zeit später das gesamte Baltikum unter ihre Verwaltung. Die vollständige Einnahme Estlands – Riga und die baltischen Inseln waren bereits im Herbst 1917 besetzt worden – erfolgte, nachdem Trotzkij die Friedensverhandlungen von Brest–Litowsk abgebrochen hatte. Erst nach dem erfolgreichen Vormarsch der Mittelmächte setzte sich Lenin im Streit innerhalb der bolschewistischen Führung durch: Am 16. März 1918 wurde der Friedensvertrag mit Deutschland unterzeichnet, in dem Sowjetrussland auf seine territorialen Ansprüche auf Kurland, Riga und Ösel verzichtete. Estland und Livland sollten bis auf weiteres unter deutscher Besatzung bleiben. Erst im Zusatzvertrag vom 27. August 1918 trat Sowjetrussland auch seine Ansprüche auf Livland und Estland endgültig ab.
Ungeachtet der revolutionären Entwicklungen und des unübersehbaren Bestrebens der baltischen Völker nach Selbstbestimmung setzte die deutsche Besatzungsmacht auf die Fortsetzung der traditionellen deutschbaltischen Landesherrschaft. Im März baten die livländischen und estländischen Ritterschaften die Oberste Heeresleitung, Landtage abhalten zu dürfen, und gaben dabei gleich die Verhandlungsgegenstände an: „Bekräftigung des Beschlusses betreffend der Loslösung von Russland“ und „Bitte um dauernden Schutz des Deutschen Reiches“5. So sehr dieser Beschluss der deutschen Besatzungsmacht gefiel, so viel Unbehagen rief er bei estnischen und lettischen Politikern hervor. Die Einführung des Deutschen als Verwaltungssprache weckte zudem erhebliche Befürchtungen. Bereits im Herbst 1917 hatten sich Mitglieder des Vertrauensrates der livländischen Ritterschaften für eine Germanisierung der estnischen und lettischen Bevölkerung sowie für eine deutsche Kolonisierung des Baltikums ausgesprochen. Die deutsche Reichsführung ging indessen noch im Jahr 1918 vor allem der Frage nach, in welcher Form die baltischen Gebiete dem Reich verbunden werden sollten und welche deutsche Herrscherdynastie am ehesten geeignet sei, die Krone eines baltischen Herzogtums zu übernehmen. Am Ende dieses Jahres gab es auch in Deutschland keine Monarchie mehr.
Nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. und der Anerkennung der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg blieb vorerst offen, was mit den deutschen Truppen im Baltikum geschehen sollte. Denn obwohl die deutschen Annexionspläne nun obsolet waren, legten die Alliierten in Artikel 12 des Waffenstillstandes von Compiègne vom 11. November 1918 fest, dass die deutschen Truppen wegen der bolschewistischen Gefahr erst dann abzuziehen seien, „sobald die Alliierten ... den Augenblick für gekommen erachten“6. Am gleichen Tag bildete sich in Estland unter Konstantin Päts (1874-1955) eine Provisorische Regierung. Päts hatte bereits nach der Unabhängigkeitserklärung des Rettungskomitees am 24. Februar für einen Tag als Ministerpräsident fungiert. Nun übernahm die Provisorische Regierung die Einrichtungen der deutschen Militärverwaltung. Am 13. November annullierte die Sowjetregierung den Brester Friedensvertrag, erklärte, man wolle Estland und Lettland nunmehr vom Joch des deutschen Imperialismus befreien, und zog entsprechende Kampfverbände zusammen. Erstes Angriffsziel war Narwa. Unterdessen rief am 18. November in Riga ein Volksrat die Republik Lettland aus und bildete eine Regierung unter Ministerpräsident Kārlis Ulmanis. Den bolschewistischen Truppen gelang es zunächst, in die baltischen Territorien vorzudringen und sozialistische Regierungen zu gründen. Aus Estland konnten die Bolschewiki jedoch bereits Anfang des Jahres 1919 wieder vertrieben werden. Neben der neu gebildeten estnischen Armee waren an den Militäraktionen auch deutschbaltische Freiwilligenverbände, eine antibolschewistische russischen Armee-Einheit sowie finnische Freiwillige beteiligt.
Die Befreiung Lettlands nahm hingegen noch längere Zeit in Anspruch. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die bolschewistischen Truppen zu einem großen Teil aus Letten bestanden und die Bolschewiki zunächst einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung besaßen. Am 19. März wurde schließlich mit Unterstützung reichsdeutscher Truppen Riga zurückerobert. Am 2. Februar wurde in Tartu (Dorpat) ein Friedensvertrag zwischen Estland und Sowjetrussland unterzeichnet. Russland erkannte die estnische Unabhängigkeit an und verzichtete auf eigene Ansprüche. Mit Lettland schloss die Sowjetregierung einen ähnlichen Vertrag am 1. August 1920. Damit begann die Geschichte der ersten Unabhängigkeit der baltischen Staaten.
Russland und die Unabhängigkeit der baltischen Staaten im 20. Jahrhundert
Erster Weltkrieg, Russische Revolution, politisches Machtvakuum im Ostseeraum – die Gründe für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten liegen auf der Hand. Doch jenseits der zuweilen zufällig anmutenden Ereignisse, durch welche die baltischen Staatsgründungen möglich wurden, treten tiefgreifende strukturelle außenpolitische und gesellschaftliche Veränderungen hervor, die als die eigentliche Ursache für die Entwicklung anzusehen sind.
Mit der Bismarckschen Reichsgründung 1871 erfolgte in Europa eine deutliche Verschiebung des Mächtegleichgewichts. Preußen, das in der osteuropäischen Mächteallianz mit Russland und Österreich das schwächste Glied gewesen war, nahm nun als deutsches Kaiserreich eine weitaus wichtigere Rolle in Europa ein. Zudem traten auf dem Balkan verstärkt Interessengegensätze zwischen Russland und Österreich auf, die Bismarck noch auf dem Berliner Kongress von 1878 auszugleichen vermochte. Der Ablösung Bismarcks im März 1890 und die anschließende Weigerung seines Nachfolgers Caprivi, den deutsch–russischen Rückversicherungsvertrag zu verlängern, führte zum Bruch der Allianz der Monarchien von Habsburg, Hohenzollern und Romanow, deren Einvernehmen fast 200 Jahre der Ordnungsfaktor im osteuropäischen Raum gewesen war. Der Zusammenstoß und Zusammenbruch der drei Monarchien war daher eine der zentralen Bedingungen für die staatliche Unabhängigkeit der osteuropäischen Völker.
Im Baltikum war jedoch darüber hinaus die gesellschaftliche Entwicklung ein entscheidender Faktor. Für viele Angehörigen der deutschbaltischen Oberschicht bedeutete dies, dass sie nach der Enteignung des Großgrundbesitzes in den zwanziger Jahren ihre Lebensgrundlage im Baltikum verloren sahen und in das Deutsche Reich umsiedelten. Umgekehrt konnten die baltischen Völker – wollten sie nicht den bolschewistischen Weg beschreiten – die soziale Frage nur in Unabhängigkeit von Deutschland und Russland lösen.
Die Nachkriegsordnung in Ostmitteleuropa, die auf Kosten der bisherigen Ordnungsmächte Deutschland, Russland und Österreich errichtet wurde, erwies sich jedoch als nur wenig stabil und dauerhaft. Sobald sich die Möglichkeit zur Revision bot, suchten Deutschland und die Sowjetunion Anknüpfungspunkte an die alte Allianzpolitik. Im Hitler–Stalin–Pakt von 1939 teilten sie Osteuropa erneut auf und schlugen die baltischen Staaten wieder der Sowjetunion zu. Während diese Teilungspolitik diplomatisch unter traditionellen Vorzeichen stattfand, waren in der Durchführung bereits die „modernen“, totalitären Eroberungsmethoden von Deportation und ethnischer Säuberung erkennbar. Bereits der Hitler-Stalin-Pakt sah die zwangsweise Umsiedlung der deutschbaltischen Bevölkerung vor. Damit wurde nach 700 Jahren die deutsche Präsenz im Baltikum beendet. Nach dem Einmarsch der Roten Armee ließ Stalin seinerseits Tausende von Esten und Letten nach Sibirien deportieren, um die lokale Führungsschicht auszuschalten und die sowjetische Herrschaft zu sichern. Beim Einmarsch der Wehrmacht im Sommer 1941 hofften viele Esten und Letten auf eine Befreiung von der stalinistischen Oppression, doch brachte die deutsche Besatzungsmacht nur neues Leid und neue schwere Verbrechen mit sich. Mit dem erneuten Vormarsch der Roten Armee wurden wiederum Tausende von Esten und Letten als vermeintliche Kollaborateure deportiert. Estland und Lettland wurden nun für die folgenden fünfundvierzig Jahre als Unionsrepubliken in die Sowjetunion inkorporiert.
Im 18. Jahrhundert hatte sich die deutschbaltische Oberschicht mit der russischen Autokratie arrangiert, ihre Privilegien blieben bewahrt, und sie konnte die Provinzen in weitgehender Autonomie verwalten. Dieser relativ große Freiraum war ein Grund dafür, dass noch während des Ersten Weltkrieges die Vertreter der baltischen Nationalbewegungen einen Verbleib in einem – demokratischen – russischen Staatsverband bei weitgehender Autonomie anstrebten. Die stalinistische Inkorporation stand dagegen unter anderen Vorzeichen: die verbliebenen Angehörigen der alten deutschbaltischen Oberschicht wurden umgesiedelt, die neuen estnischen und lettischen Eliten deportiert, eliminiert oder in die Emigration gedrängt. Obwohl der Anschein einer autonomen Republiksverwaltung geweckt wurde, waren die Schlüsselpositionen in der Regel von Russen besetzt. Hinzu kam, dass zahlreiche Russen sich neu im Baltikum ansiedelten. Bei allem baltischen Folklorismus, der unter sowjetischer Herrschaft gepflegt wurde, war der Eindruck bei den baltischen Völkern vorherrschend, von Fremden regiert zu werden. Als sich daher unter Gorbatschows Perestrojka-Politik neue Artikulationsfreiräume boten, kam es vor allem auch in den baltischen Republiken zu Forderungen nach größerer nationaler Unabhängigkeit. Nach der osteuropäischen Wende im Jahr 1989 wurden diese Forderungen immer lauter und radikaler. Eine Sezession der baltischen Republiken musste aber der sowjetischen Partei- und Staatsführung als eine ernsthafte Bedrohung für den Bestand der Sowjetunion erscheinen. Gorbatschow setzte deshalb Waffengewalt ein, um die Unabhängigkeitsbewegungen zu unterdrücken. Erst der Moskauer Putsch im August 1991 eröffnete den baltischen Staaten den Weg in die Unabhängigkeit, die dadurch den Zerfall der Sowjetunion insgesamt beschleunigten.
Gegenwärtig bleibt das Verhältnis zwischen Russland und den baltischen Staaten nicht spannungsfrei. In Russland verstummen nicht die nationalistischen Forderungen, die territorialen Verluste der Sowjetunion zu revidieren. Die baltischen Staaten haben ihrerseits mit großen russischen Minderheiten umzugehen, die sich an eine staatliche Trennung von Russland gewöhnen müssen. Die Staatsbürgerschaftsgesetze haben nicht zuletzt wegen der Sprachregelungen zu einer Ausgrenzung der russischen Minderheiten geführt, die mittlerweile aufgrund westeuropäischer Intervention abgemildert werden konnte. Dennoch wird die Gestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens auch künftig eine sehr schwierige Aufgabe bleiben, von der jedoch wesentlich die Stabilität der Region abhängt.
Auch die sicherheitspolitische Anbindung der baltischen Staaten stellt ein erhebliches Krisenpotenzial in den Beziehungen zu Russland dar. Russland, das nur schwer den NATO-Beitritt Polens, Tschechiens und Ungarns akzeptiert hat, dürfte eine neuerliche Ausdehnung des atlantischen Bündnisses nicht hinnehmen. Bei der Europäischen Union gehören Estland, Lettland und Litauen immerhin zu den Kandidaten, die für die kommende Beitrittsrunde vorgesehen sind. Dies bedeutet, dass die baltischen Staaten im Krisenfall sich selbst überlassen bleiben könnten.
Aus westeuropäischer Sicht ist es wiederum unwahrscheinlich, dass auch Russland in die NATO oder EU einbezogen werden können. Sollte jedoch der EU- und eventuell sogar ein NATO-Beitritt der baltischen Staaten erfolgen, könnte zwischen dem Baltikum und Russland wie zur Zeit des Livländischen Ordens und des Moskauer Reiches eine Grenze zwischen zwei Wirtschafts-, Kultur- und Sicherheitsräumen entstehen. Noch heute zeugen in Narwa die Herrmannsfeste und am gegenüberliegenden Ufer der Narowa die Burg Iwangorod mit ihrer eindrucksvollen Architektur von dieser alten Kulturgrenze. Das frühneuzeitliche Russland hat diese Grenze überwunden, indem es sich nach Westen ausdehnte. Für Russland hatte dabei das Baltikum auch die Funktion einer Brücke zur westeuropäischen Kultur. In der gegenwärtig entstehenden neuen europäischen Ordnung fällt den baltischen Staaten wieder eine vergleichbare Funktion zu. Weil Russland auch langfristig auf eine stabile Brücke nach Westeuropa angewiesen ist, könnte dies ein Ansatzpunkt sein, um die Unabhängigkeit der baltischen Staaten dauerhaft im Rahmen einer gemeinsam mit Russland und den NATO-Staaten entwickelten gesamteuropäischen Friedensordnung abzusichern.
Ergänzende Informationen im Internet:
- www.europa.eu.int (Dokumente über Betritt der baltischen Staaten zur EU)
- www.nato.int/pfp/lv/latvia.htm (Dokumente über lettischen Wunsch zum NATO-Beitritt)
- www.nato.int/pfp/ee/estonia.htm (Dokumente über estnischen Wunsch zum NATO-Beitritt)
- www.mfa.gov.lv (Außenministerium der Republik Lettland)
- www.vm.ee (Außenministerium der Republik Estland)
Fußnoten:
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Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich in erster Linie auf die historischen Gebiete Estlands, Livlands und Kurlands, die in etwa mit den heutigen Staaten Estland und Lettland übereinstimmen. Litauen, das schon im 13. Jahrhundert eine eigenen Staatlichkeit und später eine Union mit der polnischen Königskrone gebildet hat, ist einen anderen historischen Weg gegangen, für dessen Betrachtung an dieser Stelle der Raum fehlt. Erst seit 1918 wird Litauen im allgemeinen Sprachgebrauch zum Baltikum hinzugenommen. Vgl. M. Hellmann, Grundzüge der Geschichte Litauens, 4. Auflage, Darmstadt 1990. ↩︎
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K. Zernack, Das Zeitalter der nordischen Kriege von 1558 bis 1809 als frühneuzeitliche Geschichtsepoche. In: Zeitschrift für historische Forschung 1 (1974) S. 55-79. ↩︎
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Zitiert nach K. Zernack, Russland und Polen. Zwei Wege in der europäischen Geschichte, Berlin 1994, S. 193. ↩︎
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Zitiert nach G. von Pistohlkors, Das „Baltische Gebiet“ des russischen Reiches“ (1860-1914). In: Ders. (Hg.), Deutsche Geschichte im Osten Europas. Das Baltikum, Berlin 1994, S. 446. ↩︎
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Zitiert nach S. Stopinski, Das Baltikum im Patt der Mächte. Zur Entstehung Estlands, Lettlands und Litauens im Gefolge des ersten Weltkrieges, Berlin 1997 (= Nordeuropäische Studien, Bd. 11), S. 67. ↩︎
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Zitiert nach Peter Krüger, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, 2. Auflage, Darmstadt 1993, S. 46. ↩︎