Drei orthodoxe Kirchen in der Ukraine
In Nowgoroder Handschriften um 1200 steht für die Gebiete der Rus‘ in der heutigen Ukraine mit Kiew und fast dem ganzen Lauf des Dnjepr die Bezeichnung „am Rande“ (slawisch: „u kraina“). Als diese Gebiete der Rus‘ zum polnisch-litauischen Reich gehörten, blieben sie weit von den Machtzentren Warschau oder Vilnius gelegen. Auch als sie unter die Herrschaft des Moskauer Reiches kamen, blieb die Bezeichnung „am Rande“ weiterhin passend. Aber noch vierhundert Jahre später wird aus den bei den Unionsabschlüssen unterzeichneten Dokumenten deutlich, dass sich die Bezeichnung „Ukrainer“ noch nicht allgemein für die Einwohner der südlichen Rus‘ eingebürgert hatte.
Vor tausend Jahren war Kiew das Zentrum der russischen Lande - der Rus‘, wie man zur Unterscheidung vom zaristischen oder modernen Russland sagt. Die Kiewer Rus‘ war ein gefestigtes Staatswesen, aber zur vollen Anerkennung als souveräner Staat fehlte die Zuwendung zu einer der monotheistischen Offenbarungsreligionen. Kiew konnte sich für das Christentum im Südwesten (Balkan) oder Westen (z.B. Handelsbeziehungen nach Regensburg) entscheiden oder für den Islam im Südosten oder bei den Wolgabulgaren im Osten. Einen dritten Weg waren die benachbarten Chasaren gegangen, die sich der mosaischen Religion zugewandt hatten. Kiews Fürsten entschieden sich für das Christentum und für Europa. Es war noch ein gemeinsames Europa von Griechen und Lateinern, aber nicht mehr die eine Christenheit. Kiew trat in eine griechisch-lateinische Kirche des westlichen und des östlichen Römischen Reiches ein, die die Verbindung zu den so genannten altorientalischen Kirchen Asiens und Afrikas bereits verloren hatte (z.B. Kopten, Syrer, Armenier, Chaldäer). Kiew trat also nicht mit einer „ungeteilten Kirche der sieben ökumenischen Konzilien“ (wie es in manchen Handbüchern der Geschichte ungenau heißt) in Verbindung, sondern nur mit der europäischen Christenheit.
Nach den verheerenden Einfällen der Mongolen blieb der westliche Teil der Kiewer Rus‘ im Bereich der litauischen und polnischen Fürsten, im nördlichen Teil der Kiewer Rus‘ wurden die Fürsten von Moskau die „Sammler der - von den Mongolen zersprengten – Rus‘-Lande“. Zu ihnen siedelte der Metropolit von Kiew über. Der Kiewer Metropolit Isidor nahm am Konzil von Florenz teil. Er wollte die Florentiner Union auch bei den Ostslawen einführen, doch er scheiterte mit seinem Vorhaben. Eine Synode aus dem Moskauer Herrschaftsbereich wählte 1448 ohne Mitwirkung des Patriarchen von Konstantinopel einen neuen Metropoliten anstelle Isidors. Der Patriarch von Konstantinopel behielt die Verantwortung für den Teil der Rus‘, der zu Polen-Litauen gehörte. 1588 reiste Patriarch Jeremias von Konstantinopel zu den Ostslawen, gewährte 1589 dem Kiewer Metropoliten in Moskau volle Unabhängigkeit als Patriarch, dem Kiewer Metropoliten in Polen gewährte er Autonomie im Verband des Patriarchates von Konstantinopel. Bis zum Untergang Polens verschob sich die Patriarchatsgrenze jeweils mit den Staatsgrenzen.
Die Ukraine liegt heute am Rande des europäischen Interesses. Kiew liegt im Zentrum eines Landes, zu dem ganz im Westen Gebiete gehören, die bis vor dem Zweiten Weltkrieg polnisch oder habsburgisch waren. Im Süden und Osten der Ukraine sind weite Gebiete erst in der Sowjetzeit von der russischen Republik zur ukrainischen Republik gekommen. Die großen Verschiebungen der Bevölkerungen nach den Weltkriegen haben Menschen und Gemeinden mit früher lokal geprägten kirchlichen Traditionen im ganzen Bereich der heutigen Ukraine vermischt.
Sieben Teilkirchen in der Ukraine
Die Buntheit der geschichtlichen Herkunft spiegelt sich in der Vielfalt der kirchlichen Strukturen in der Ukraine zu Beginn des dritten Jahrtausends wider. In der heutigen Ukraine kann man sieben „Teilkirchen“1 ausmachen. Eine Teilkirche steht in der „westlichen“, „lateinischen“ Tradition im Wechselspiel zwischen einer der polnischen Tradition verpflichteten Strömung und einer dynamischen Suche nach einer ukrainischen Identität. Des Weiteren gibt es sechs „östliche“ Teilkirchen, von denen drei zu den „orthodoxen“ im neuen, konfessionellen Sinne dieses Wortes gezählt werden, sowie das Bistum der Armenischen Apostolischen Kirche, das Bistum der „Russischen Orthodoxen Altgläubigen“ und eine mit Rom verbundene „unierte“ Teilkirche.
Die „unierte“ Teilkirche ist den „orthodoxen“ gleich, insofern sie die östliche Tradition ungebrochen bewahren will; sie unterscheidet sich von ihnen, insofern sie ausdrücklich die katholische Lehre vom Primat annimmt. Dieser einzige Unterschied wird freilich fragwürdig, seit Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika „Ut unum sint“ festgestellt hat, dass noch nicht die Form der Primatsausübung gefunden ist, „die zwar keineswegs auf das Wesentliche ihrer Sendung verzichtet, sich aber einer neuen Situation öffnet“ (Nr. 95), und das Schreiben der Glaubenskongregation „Dominus Iesus“ in der Nr. 17 feststellt, dass die orthodoxen Kirchen wegen apostolischer Sukzession und gültiger Eucharistie echte Teilkirchen sind, obwohl sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen.
Im Folgenden soll die Situation der Orthodoxie in der Ukraine beschrieben werden, die gegenwärtig unter einer Spaltung in drei konkurrierende Jurisdiktionen leidet. Als erstes ist die „Ukrainische Orthodoxe Kirche“ zu nennen, eine autonome Kirche im Moskauer Patriarchat unter der Leitung von Metropolit Wolodymyr (Sabodan). Seit 1992 gibt es eine „Ukrainische Orthodoxe Kirche – Patriarchat Kiew“, die seit 1995 von Patriarch Filaret (Denisenko) geleitet wird. Seit die Ukraine 1991 ein unabhängiger Staat wurde, gibt es auch dort wieder Bischöfe und Gemeinden der „Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche“, die nach dem ersten Weltkrieg in der Ukraine gegründet wurde und im Exil weiterbestand. Sie wird heute geleitet von Metropolit Ihor (Isitschenko). Der Übergang ist fließend, der Wechsel von Priestern, Gemeinden und Bischöfen von der einen zur anderen Jurisdiktion häufig. Die meisten glauben nicht, dass eine Vereinigung der drei Kirchen unter der kirchenrechtlichen Führung Kiews wirklich Einheit bedeuten würde. Die zahlreichen Kirchengemeinden der ethnischen Russen und anderer russischsprachiger Gläubigen in der Ukraine würden sich dann auf eigene Faust wieder dem Moskauer Patriarchat unterstellen. Nach einer Vereinigung „von oben“ gäbe es wieder ein Spaltung durch eine andere Vereinigung „von unten“ (neue Formen von „Union“ und „Unierten“!).
Die Ukrainische Orthodoxe Kirche - Patriarchat Moskau
Diese Bischofskonferenz ist die Nachfolgerin des Ukrainischen Exarchates des Moskauer Patriarchates, das aus der Metropolie Kiew entstanden ist. Metropolit und Exarch war von 1966 bis 1992 Filaret (Denisenko), der stets gegen eine Selbstständigkeit der ukrainischen Kirche eintrat. Sein Nachfolger ist Metropolit Wolodymyr (Sabodan). Die Kirche zählt derzeit 42 Bischöfe. Schätzungen rechnen ihr mindestens zwei Drittel, eher drei Viertel der orthodoxen Gemeinden in der Ukraine zu.2 Vieles über die Atmosphäre in der Kirche wird deutlich aus einem Brief des Metropoliten Wolodymyr an Papst Johannes Paul II. vom 22. Januar 2001:
...Wir hatten Kenntnis von den Einladungen unser Land zu besuchen, die Ihnen vom Präsidenten und von der Regierung der Ukraine, aber auch von den römisch-katholischen und den griechisch-katholischen Bischöfen gesandt wurden. Zweifellos kann man die katholische Gemeinde der Ukraine verstehen, die das Oberhaupt ihrer Kirche bei sich zu Hause zu sehen wünscht. Wir bringen ebenso das gebührende Verständnis für die Position der Leitung des ukrainischen Staates auf, der bestrebt ist eine offenere Außenpolitik zu betreiben und auf diese Weise das Ansehen unseres Landes in der internationalen Arena zu erhöhen.
Zugleich muss unbedingt daran erinnert werden, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Ukraine ihrer Konfession nach immer orthodox war und bleibt. Die gesamte historische Lebensordnung unseres Volkes, seine Kultur und seine Traditionen sind auf engste Weise mit der Orthodoxie verbunden. Die Ukraine ist ein organischer Teil des orthodoxen Ostens. Die überwiegende Mehrheit der orthodoxen Gläubigen der Ukraine bildet die Gemeinde der Ukrainischen Orthodoxen Kirche. Im Zusammenhang damit löst es Befremden aus, dass der Besuch Eurer Heiligkeit in unserem Land geplant und vorbereitet wurde ohne offizielle Benachrichtigung unserer Kirche und ohne irgendeine Einladung unsererseits.
Diese Situation wurde von den Kirchenführern der Ukrainischen Orthodoxen Kirche erörtert, die einstimmig die Entscheidung trafen sich an Eure Heiligkeit zu wenden mit der Bitte, Ihren Besuch in der Ukraine aufzuschieben, damit er in einer für die gegenseitigen Beziehungen zwischen unseren Kirchen günstigeren Zeit stattfinden kann und damit die Ukrainische Orthodoxe Kirche sich offiziell an der Einladung Eurer Heiligkeit und an der Vorbereitung des Programms Ihres Besuchs beteiligen kann.
Der Hauptgrund dieser Entscheidung ist die Ungeklärtheit der Beziehungen zwischen den Griechisch-Katholischen und den Orthodoxen in der Westukraine. Natürlich wendet heute niemand offene Gewalt an. Vor diesem Hintergrund hat sich, nicht ohne Beteiligung des offiziellen Vatikans, die Illusion gebildet, dass dieses Problem gelöst sei und dass Ihr Besuch die endgültige friedliche Lösung des zwischenkonfessionellen Konflikts in der Westukraine fördern werde. Jedoch stellt solch eine Ansicht einen schweren Irrtum dar. Auch wenn es kein Aufflammen von Gewalt gibt, sind die Beziehungen zwischen den Orthodoxen und den Griechisch-Katholischen in dieser Region aufs äußerste gespannt. Bis heute haben die Orthodoxen an vielen Orten der Westukraine keine Möglichkeit Kirchengebäude zu nutzen, die von den Griechisch-Katholischen okkupiert worden sind. Keine einzige der Vereinbarungen zu dieser Problematik wurde befolgt, die zwischen dem Moskauer Patriarchat und dem Vatikan getroffen wurden. Im Zusammenhang mit dem oben Dargelegten besteht die Befürchtung, dass Ihr Besuch die zur Zeit gegebene Lage der Dinge verfestigen wird, die für unsere Kirche ungünstig ist...
... Ein anderes Problem, das ein Hindernis für Ihren Besuch in der Ukraine zum gegenwärtigen Zeitpunkt darstellt, ist die Unklarheit in der Einstellung der römisch-katholischen Kirche zu den Spaltungen, die unter den Orthodoxen unseres Landes bestehen. ... Bei allen Verhandlungen zwischen dem Moskauer Patriarchat und der römisch-katholischen Kirche war die Rede von der Notwendigkeit seitens des Vatikans ausschließlich die kanonischen orthodoxen Strukturen in der Ukraine anzuerkennen. Wenn jedoch im Laufe Ihres Besuchs eine Begegnung Eurer Heiligkeit mit irgendeinem der Führer der Spaltungsstrukturen stattfinden wird, besonders mit dem Pseudo-Patriarchen Filaret, der von unserer Kirche mit dem Anathema belegt ist, wird das bedeuten, dass die römisch-katholische Kirche die Prinzipien der kanonischen Beziehungen zwischen den Kirchen ignoriert und sich auf grobe Weise in unsere inneren Angelegenheit einmischt, indem sie die Spalter mit ihrer Autorität unterstützt. Dieses kann die unangenehmsten Folgen für die Beziehungen zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Orthodoxen nach sich ziehen. Der Verzicht auf die Einhaltung der ekklesiologischen Prinzipien der zwischenkirchlichen Beziehungen wird den praktischen Abbruch jedweder Beziehungen zwischen unseren Kirchen bedeuten...“3
Im Sommer 2000 hatte sich die Synode in einem ebenso besorgten Schreiben schon an Patriarch Bartholomaios gewandt. Aus Konstantinopel waren Vorschläge zur Behebung des Schismas in der Ukraine gekommen. Metropolit Wolodymyr und seine Bischöfe schrieben an den Patriarchen:
... Die gegenwärtige Lage in der Ukraine ist durch Intrigen, abenteuerliche Deklarationen und Provokationen derer geschaffen, die das Schisma verursacht haben. In dieser Lage würde ein Eingreifen Eurer Heiligkeit in den ukrainischen Konflikt zu nichts Gutem führen, es würde die bestehenden Spannungen verschärfen und neue nach sich ziehen. Die große Mehrheit der orthodoxen Ukrainer ist mit dem weitgefassten Autonomiestatus zufrieden, durch den ihre Kirche in kanonischer Einheit mit dem Patriarchat Moskau und der Weltorthodoxie steht. Jeder Versuch Eurer Heiligkeit, die kanonische Kirche in der Ukraine mit den schismatischen Gruppen zu vereinigen ohne einen vorausgegangenen Bußakt jener schismatischen Bischöfe, wird dazu führen, dass sich die Bistümer im Süden, Osten und im Zentrum der Ukraine wieder direkt dem Moskauer Patriarchat unterstellen. Das Schisma in der Ukraine kann nur aus inneren Kräften überwunden werden. Das alles ist eine ganz interne Angelegenheit der Orthodoxen in der Ukraine...“
Ein Besuch des Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios in der Ukraine ist Ende Mai 2001 geplant, ein Besuch des Papstes Ende Juni. Im Herbst 2000 hatte Patriarch Bartholomaios in Estland eine Autonome Orthodoxe Kirche mit einem griechischen Bischof errichtet, ein Schisma mit dem Bistum der Russischen Orthodoxen Kirche in Estland besteht fort. 1998 hatten alle orthodoxen Patriarchen auf einer gemeinsamen Versammlung in Sofia das Schisma in der Bulgarischen Orthodoxen Kirche beigelegt mit Bußakt und Neuaufnahme der schismatischen Bischöfe. Sieben dieser Bischöfe in Bulgarien sind seitdem wieder in einer eigenen schismatischen Synode zusammengeschlossen, selbstbewusst: nunmehr sind ihre Weihen gesamtorthodox anerkannt.
Die Ukrainische Orthodoxe Kirche – Patriarchat Kiew
Die kleine Schar derer, die nicht mit dem Moskauer Patriarchat in kirchlicher Einheit leben wollen, ist in zwei Bischofskonferenzen gespalten. Die Geschichte ist eng verbunden, vielleicht ausschließlich zu erklären durch das Wirken von Metropolit Filaret, der über dreißig Jahre auf dem Metropolitenstuhl von Kiew saß, dem wichtigsten Sitz nach dem Moskauer Patriarchenstuhl. Oft wurden die Metropoliten von Kiew fast selbstverständlich Nachfolger des Patriarchen. Als Patriarch Pimen von Moskau am 3. Mai 1990 starb, hatte die Perestrojka aber schon andere Einschätzungen und Freiheiten bei der Wahl des Nachfolgers ermöglicht. Filaret konnte nicht Patriarch werden.
Als sich 1991 nach dem Putschversuch gegen Gorbatschow die ukrainische Republik als selbstständig erklärte, versuchte Filaret, in enger Freundschaft mit Staatspräsident Krawtschuk verbunden, in einer ukrainischen Kirche Patriarch zu werden. Da Patriarch Mstyslaw von der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche (UAOK) sich meist außerhalb der Ukraine aufhielt, konnte Filaret einen Teil der UAOK für sich gewinnen mit Blick auf das Wohlwollen des Staates und seine lange Erfahrung in der Führung der Kirche in der Ukraine.
Doch genau zu diesem Zeitpunkt begannen die Veröffentlichungen über wirkliche und angebliche Kompromisse kirchlicher Führungskräfte mit der Sowjetmacht. Artikel von Aleksandr Nežnij in der Zeitschrift „Ogonjok“4 deckten so vieles über die Person von Metropolit Filaret auf, dass er nicht zum Patriarchen gewählt wurde, als Patriarch Mstyslaw am 11. Juni 1993 starb. Gewählt wurde vielmehr am 24.10.1993 der als griechisch-katholischer Christ geborene Wolodymyr (Romanjuk). Metropolit Filaret bestimmte als zweiter Mann weitgehend die Geschicke der Kirche. Als Patriarch Wolodymyr (Romanjuk) und Patriarch Dymytrij (Jarema) eine gemeinsame Amtsniederlegung besprachen und eine gemeinsame Wahl von Metropolit Wolodymyr (Sabodan) als Patriarch aller drei ukrainischen Gruppen erwogen, starb Patriarch Wolodymyr (Romanjuk) im Haus von Metropolit Filaret am 14. Juli 1995 unter ungeklärten Umständen. Wolodymyrs Sohn Taras Romanjuk erstattete Anzeige wegen Mordes gegen Metropolit Filaret.
Nach der Trauerfeier vor der Sophien-Kathedrale versuchten die Leute von Metropolit Filaret mit dem Sarg die Kathedrale (bis dahin Museum) zu stürmen, um den Patriarchen dort beizusetzen. Nach hartem Durchgreifen der Sicherheitskräfte wurde der Sarg vor der Sophien-Kathedrale im Bürgersteig beigesetzt. Metropolit Filaret verhinderte eine Autopsie. Im Gefolge der Skandale trat der Justizminister zurück, der für die Sicherheit zuständige General und der Chef der Sicherheitskräfte beim gewalttätigen Einsatz wurden ihres Amtes enthoben.
Da so viel Negatives mit der Person Filarets verbunden war, schien es auch diesmal undenkbar, dass er für das Amt des Patriarchen kandidieren könnte. Doch er wurde auf einer Versammlung am 20.10.1995 als Kandidat aufgestellt und zum Patriarchen gewählt. Vier Bischöfe der Autokephalen Kirche hatten vorher die Versammlung verlassen. Sie erklärten im Feodosij-Kloster neben dem Höhlenkloster „vor Gott und der Ukraine, mein Gewissen ist rein. Ich habe keinen Druck von Kreisen des Präsidenten oder des Geheimdienstes erfahren. Wir sind nur aus einem Grund von der Versammlung weggegangen: Filaret ist in unserer geistlichen Welt ein Krimineller“.
Die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche
Denken und Fühlen der Mitglieder dieser Kirche lässt sich auch heute noch gut zusammenfassen durch eine ältere Selbstdarstellung5:
Das Christentum kam im 10. Jahrhundert über Byzanz in die Ukraine, wo es unter dem Fürsten Wolodymyr dem Großen im Jahre 988 angenommen wurde. Die orthodoxe Kirche hatte als Metropolie von Kiew die Jurisdiktion über ganz Osteuropa und war sieben Jahrhunderte lang dem Patriarchen von Konstantinopel untergeordnet. Im Laufe der Zeit entwickelte sie in der Ukraine ihre charakteristischen Merkmale und Besonderheiten. 1458 wurde die Metropolie geteilt, und zwar in die Metropolie von Kiew und in die von Moskau. Letztere wurde autokephal, während die von Kiew unter der Obhut des Patriarchen von Konstantinopel blieb und weiterhin die Jurisdiktion über die ukrainischen und weißruthenischen Diözesen innehatte.
Unter Metropolit Petro Mohyla von Kiew (1633-1647), der als Verfasser des ersten Katechismus des orthodoxen Glaubens weithin bekannt ist, nahm die orthodoxe Kirche der Ukraine weiter an Kraft zu und erlebte im 17. Jahrhundert ihre Blütezeit. Als sich die Ukraine Mitte des 17. Jahrhunderts vom polnischen Joch befreit hatte, wurde 1654 ein Bündnis mit Moskau geschlossen. Von diesem Tatbestand ausgehend, versuchte das Patriarchat von Moskau in der Folgezeit immer wieder sich die Metropolie von Kiew untertan zu machen, ein Vorgehen, das bei der ukrainischen Hierarchie, der Geistlichkeit und den Gläubigen starken Widerstand hervorrief. Erst 1686 sah sich der Patriarch von Konstantinopel unter dem Druck der türkischen Regierung und der Intrigen Moskaus gezwungen, die Metropolie von Kiew an das Patriarchat von Moskau abzutreten, was aber von darauffolgenden Patriarchen von Konstantinopel nicht anerkannt und für unkanonisch erklärt wurde.
Als Folge der Unterstellung der Metropolie von Kiew unter das Moskauer Patriarchat verlor die Ukrainische Orthodoxe Kirche ihre Autonomie, die sie früher unter der Obhut des Patriarchen von Konstantinopel gehabt hatte. Kurz darauf begann die konsequente Vernichtung aller nationalen Eigenschaften und Besonderheiten sowie die vollkommene Eingliederung in die Russische Orthodoxe Kirche. Dieser Vorgang zog sich bis zur Revolution im Jahre 1917 hin.
Für kurze Zeit erlangte die Ukraine ihre Souveränität und staatliche Unabhängigkeit wieder und die Ukrainische Orthodoxe Kirche erwachte zu neuem Leben. Durch einen Erlass der ukrainischen Regierung vom 1. Januar 1919 wurde sie autokephal erklärt. Schon im Oktober 1921 fand in Kiew ein allukrainisches Kirchenkonzil statt, auf dem die kirchliche Selbstständigkeit beschlossen und proklamiert wurde. Der weiteren Entwicklung der Kirche setzte jedoch schon bald das bolschewistische Regime ein jähes Ende; die Verfolgungen begannen von neuem. Alle Mitglieder des Episkopats und zahllose Geistliche wurden verhaftet, verbannt oder liquidiert. Das gleiche Schicksal ereilte Tausende von Gläubigen.
Ein Teil der westlichen ukrainischen Provinzen fiel im Jahr 1920 an Polen. 1925 erhielt die Orthodoxe Kirche in Polen vom Patriarchen von Konstantinopel die Autokephalie. Diese Kirche, ein Bestandteil der früheren Metropolie von Kiew, hatte vornehmlich Ukrainer und Weißruthenen als Gläubige. Während des Zweiten Weltkrieges, als die Ukraine von deutschen Truppen besetzt war, gab der Warschauer Metropolit Dionisij (Waledynskij) seinen Segen zur Weihe einer Reihe von Bischöfen für die wiedererstandene Ukrainische Orthodoxe Kirche. Diese übernahm dann 1942 die wichtigsten Bistümer in der Ukraine. Infolge der späteren Kriegsereignisse geriet das Land erneut unter Sowjetherrschaft, die abermalige Verfolgung brachte und ein Verbot der Ukrainischen Orthodoxen Kirche. Die Bischöfe, ein Teil der Priesterschaft und Tausende von Gläubigen waren gezwungen die Heimat zu verlassen.
Ihr Fluchtweg führte nach Westen mit der ersten Station in Deutschland, wohin während des Krieges auch eine große Zahl von orthodoxen Ukrainern zur Zwangsarbeit gebracht worden war. In den ersten Jahren nach Kriegsende wurde von Deutschland aus die Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche im Exil in der westlichen Hemisphäre organisiert. Zusammen mit dem größten Teil der orthodoxen Ukrainer, die in den folgenden Jahren aus Westeuropa nach den USA, Kanada, Australien, Lateinamerika und anderen Ländern der freien Welt emigrierten, wanderten auch viele Bischöfe und Priester dorthin aus. In Amerika gliederten sie sich in die dort schon bestehende Ukrainische Orthodoxe Kirche ein, die mit der Autokephalen Ukrainischen Orthodoxen Kirche im Exil in inniger Gebetsverbindung lebt.“
Soweit aus der Selbstdarstellung.
Als die Ukraine immer selbstständiger wurde, verlegte Erzbischof Mstyslaw (Skrypnyk) seinen Sitz aus den USA in die Ukraine und wurde 1990 erster Patriarch der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche (UAOK). Nach seinem Tod wurde am 7. September 1993 der in einer griechisch-katholischen Familie aufgewachsene Dymytrij (Jarema) Patriarch der UAOK. Nach Dymytrijs Tod am 25. Februar 2000 verzichteten die Bischöfe der UAOK auf die Neuwahl eines Patriarchen in der Hoffnung auf eine Einigung der Kirchen in der Ukraine. Sie wählten Bischof Mefodij (Kudrjakow) von Ternopil zum Patriarchatsverweser und den ukrainischen Erzbischof Konstantyn (Buggan) vom Ökumenischen Patriarchat zum „Geistlichen Hirten der UAOK“.
Eine Kirche in einem Staat?
Die beschriebene Vielfalt der Teilkirchen empfinden Leser dieser Zeilen ebenso als Schisma, als ungehöriges Gegeneinander, wie viele Mitglieder dieser Teilkirchen. Gerade die Spaltungen der drei orthodoxen Kirchen in der Ukraine liefern uns die Gelegenheit uns vorzustellen, wie die Christenheit das Abendländische Schisma nach der Rückkehr der Päpste aus Avignon nach Rom empfunden haben muss, mit zwei oder später drei Päpsten und entsprechenden Doppelbesetzungen in vielen Bistümern, Abteien, Pfarreien.
Im Jahre 2001 besuchen die Patriarchen der traditionsgemäß mit einem Auftrag zur Förderung der Einheit der Christen betrauten „drei Rom“ die Ukraine: im April 2001 Patriarch Aleksij von Moskau (dem „Dritten Rom“), im Mai Patriarch Bartholomaios von Konstantinopel (dem „Zweiten Rom“), im Juni Papst Johannes Paul II., der Bischof des „Ersten Rom“. Gibt es Wege zur Einheit?
Metropolit Wolodymyr (Sabodan) und seine Bischöfe vertreten in der Beantwortung dieser Frage eine Haltung, die durchaus neu, modern genannt werden kann im Vergleich zur orthodoxen Tradition, wenn sie im oben zitierten Brief an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios schreiben, dass das Schisma in der Ukraine „nur aus inneren Kräften überwunden“ werden kann und es „eine ganz interne Angelegenheit der Orthodoxen in der Ukraine“ ist.
Orthodoxe Tradition ist es, dass der Staat für die Kircheneinheit sorgt. Der ostkirchliche Kirchenrechtler Milasch postuliert 1905 in seiner bis heute gültigen Kirchenrechtssammlung: „Für das Kirchenrecht ist die Verfassung des Staates belanglos... Zur gemeinsamen Kompetenz von Staat und Kirche gehören die Besetzung von Bistümern, Pfarren und anderen Dienstplätzen.“6 In Rumänien z.B. erklärten selbst die Kommunisten keine Trennung von Kirche und Staat, sondern übernahmen die Kirchenordnung der liberalen Regierung von 1922. Sie hatten dabei auch Vorbilder im Westen, etwa England oder die skandinavischen Länder. Und das Vorbild der Geschichte des Jahrtausends von Konstantin bis zum Fall von Byzanz 1453: Unter Kaiser Justinian 527-565 war die spätantik-frühbyzantinische Spielart des Staatskirchentums voll ausgebildet. Römisches Reich und Katholische Kirche erstreckten sich gleich weit, der Kaiser trug Verantwortung für das Reich und für die Kirche. Nicht ein Bischof, sondern der Kaiser intervenierte, wenn die Kircheneinheit gefährdet war, denn in der Kircheneinheit sah der Kaiser eine Stütze der Reichseinheit.
In der Ukraine wurden nach der Perestrojka 1990 zum ersten Mal in der Kirchengeschichte dieser Region Bischöfe ohne jeden Kontakt mit der Regierung ernannt. So nimmt es nicht wunder, dass auch heute in der Ukraine Staatsmänner versuchen die Kirche zu einen, und sei es mit der Bitte an den Ökumenischen Patriarchen, zu kommen und für die Einheit zu sorgen.
Metropolit Wolodymyr (Sabodan) und seine Bischöfe vertreten ihre neuartige Haltung aber auch mit der Intention, in Einheit mit der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchates bleiben zu können. Hier ist die Tradition ebenfalls anders. Überall in Mittel- und Osteuropa wurden in neuen unabhängigen Staaten die orthodoxen Kirchen aus früheren größeren Einheiten herausgelöst und zu einer autonomen oder autokephalen Kirche in den Grenzen des neuen Staatswesens gemacht, ohne festen geistlichen Bezugspunkt außerhalb, wie es etwa der Papst für die Katholiken ist.
Eine Kirche aus kirchlichen Kräften?
Im Juli 1997 versammelten sich Vertreter der Kirchen in Kiew und unterzeichneten ein Dokument:
Wir, Vertreter der christlichen Konfessionen der Ukraine, haben lange gerungen in der Frage der Verbesserung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Wir sehen die Schwierigkeiten der heutigen kirchlich-religiösen Situation in der Ukraine und stellen fest, dass die Gegensätze zwischen einzelnen Konfessionen so stark geworden sind, dass es manchmal öffentliche Konflikte und Gewaltanwendung gibt.
Wir protestieren gegen die auf allen Seiten zu bemerkende Neigung, zwischenkonfessionelle Probleme für politische und materielle Zwecke zu benutzen. Wir befürworten das Recht der Kirche auf Selbstständigkeit und Freiheit in der Lösung ihrer internen Probleme. Wir erkennen die Einflussmöglichkeiten der Kirche auf Geist und Herz der Menschen und glauben, dass Übereinstimmung zwischen den Konfessionen Übereinstimmung in der Gesellschaft bedeutet und beiträgt zum gesellschaftlichen Frieden.
In unserem Streben, dem Jubiläum der 2000 Jahre unseres Herrn Jesus Christus in Einheit zu begegnen, in Friede, Wohlfahrt und mit Gottes Segen, bekräftigen wir unsere feste und einstimmige Entscheidung:
* nie mehr zuzulassen, dass Gewalt angewandt wird in der Lösung und Regelung zwischenkonfessioneller Probleme, besonders solcher, bei denen es um Kirchenbesitz geht;
* alle Streitfragen zu lösen nur auf dem Weg der Gespräche, in Verantwortung vor den Gesetzen des Staates und in christlicher Liebe, in gegenseitiger Hochachtung und Toleranz;
* sich nicht an die staatlichen Behörden zu wenden mit der Absicht, ungesetzlichen Druck gegen eine andere religiöse Gemeinschaft oder Kirche auszuüben.
Wir zählen zu den absolut unzulässigen Dingen die gewaltsame Aneignung von Kirchengebäuden und geben jedem kund, dass sich niemand Christ nennen kann, der seine Hand gegen Priester oder Gläubige einer anderen Konfession erhebt, unter dem Mantel des Namens Gottes oder der Staatsräson...“
Es folgen die Unterschriften der Oberhäupter der drei orthodoxen Jurisdiktionen in der Ukraine, je eines Bischofs der griechisch-katholischen und der römisch-katholischen Kirche in der Ukraine sowie mehrer Vertreter protestantischen Denominationen. Die Prozedur der Unterzeichnung wurde begleitet von Aleksandr Rasumkow, dem Vertreter des Präsidenten des Rates für Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine. Das Dokument wurde anschließend Präsident Kutschma überreicht. Er begrüßte es als „Ausdruck des gemeinsamen Willens, auf christliche Weise zu leben“, und wünschte dasselbe den Politikern ...
Fußnoten:
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Der Begriff „Teilkirchen“ wird hier verwendet wie im Schreiben „Dominus Iesus“ vom 6.08.2000, Nr. 17; vgl. Note über den Ausdruck „Schwesterkirchen“ vom 30.06.2000. ↩︎
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Vgl. Myroslaw Marynowytsch, Ökumenische Prozesse in der Ukraine. In: ContaCOr 2 (2000) Nr. 2, S. 22-51. ↩︎
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Vollständiger Wortlaut des Briefes in: Orthodoxie aktuell 2/2001, S. 18-20. ↩︎
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Vgl. die Ausgaben vom 23. und 30.11.1991 sowie vom 15.1.1992. ↩︎
-
Alex Proc, Jahrbuch der Orthodoxie, München 1977. ↩︎
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N. Milasch, Das Kirchenrecht, Mostar 1905, S. 710. ↩︎